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BalkonkraftwerkeKlage soll Grundsatzurteil zu Balkonkraftwerken erkämpfen

Balkon mit Solarmodulen
Balkonkraftwerke werden immer beliebter, doch nicht alle Vermieter erlauben die Solarmodule am Haus (Bild: Rudy23CC BY-SA 4.0 via wikimedia commons).

Ein Vermieter verbietet, ein Balkonkraftwerk anzubringen – die Mieter klagen und werden von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt. Sie hoffen auf ein Grundsatzurteil, das mehr Rechtssicherheit für Mietende schafft, die Solarmodule anbringen wollen.

28.08.2023 – Ein Kieler Paar verklagt die Hausverwaltung Haus & Grund auf Genehmigung eines Balkonkraftwerks. Diese hätten es ihnen ohne sachlichen Grund untersagt, Solarmodule am Haus anzubringen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) trägt die Klage mit. Sie spricht von einem Musterbeispiel, wie Wohnungsunternehmen versuchen, Steckersolaranlagen zu verhindern.

Viele Vermieter und Wohnungsgesellschaften lehnten die Anbringung von Balkonsolarmodulen unter fadenscheinigen Gründen entweder direkt ab oder verzögerten diese durch überzogene Anforderungen, so die DUH. Der Fall sei exemplarisch für viele Zuschriften, die die DUH erreichten.

Die Vorgehensweise sieht die Umweltorganisation als rechtsmissbräuchlich an. „Ein Balkonkraftwerk sollte nur aus sachlichen Gründen abgelehnt werden dürfen“, erklärt Rechtsanwalt Dirk Legler die Klage, die er vorm Amtsgericht Kiel vertritt. Hier Rechtssicherheit für Mietende zu erstreiten, sei Ziel des Verfahrens. Gehofft wird auf ein Grundsatzurteil, das auch Mietern in vergleichbarer Situation mehr Handlungsspielraum einräumt.

„Verzögerungstaktik“ der Wohnungswirtschaft

Seit November 2022 bemüht sich das nun klagende Paar aus Kiel um eine Erlaubnis ihrer Hausverwaltung, ein Steckersolargerät auf ihrem Südbalkon errichten zu dürfen. Nachdem eine Anbringung zunächst aus optischen Gründen abgelehnt wurde, forderte Haus & Grund im Zuge späterer Anfragen Gutachten zu Statik und Brandschutz sowie eine Prüfung der gesamten Hauselektronik. 

Bei den Mietern entstand so der Eindruck, die Hausverwaltung versuche durch dieses Vorgehen bewusst, sie von ihrem Vorhaben abzubringen. Denn würde allen Forderungen nachgegangen, hätte sich die Installation des Balkonkraftwerkes nicht mehr rentiert. Daher entschloss sich das Paar unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe gegen das indirekte Verbot zu klagen.

Großes Potential für Balkonkraftwerke

Steckersolargeräte für Balkon, Vorgarten oder Garagendach erfreuen sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Von rund 230.000 derzeit installierten Anlagen wurden über 130.000 allein 2023 in Betrieb genommen. Die DHU geht von potentiell 20 Mio. Haushalten aus, die für ein Balkonkraftwerk geeignet sind. Bei entsprechendem Zubau könnten nach ihren Angaben jährlich etwa 3,6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden.

Die im Solarpaket beschlossenen und für 2024 geplanten Vereinfachungen für Balkonsolargeräte begrüßt die DUH. Die „größte Hürde“ sieht der Verein jedoch darin, dass die Installation von der Zustimmung der Hauseigentümer abhängt. Diesbezüglich fordert die Umwelthilfe Bundesjustizminister Buschmann auf, auch Balkonsolarmodule als privilegierte Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes festzuschreiben, wodurch diese schwerer abgelehnt werden könnten. Die bislang geplanten Erleichterungen reichten nicht aus und bremsten so den Ausbau. Finn Rohrbeck


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