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AusschreibungenHöchstwerte für Windkraft und Photovoltaik angehoben

Windkraftanlage im Wald in der Bauphase
Für Windkraftanlagen an Land wurde der Höchstwert in Ausschreibungen um 25 Prozent angehoben. (Foto: naturstrom AG/Miriam Ersch)

Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für Ausschreibungen im Jahr 2023 für Windenergie an Land und Aufdach-Solaranlagen angehoben. Eine Erhöhung für Solarparks wird vorbereitet. Die Auktionen sollen für Erneuerbaren-Projekte attraktiver werden.

29.12.2022 – Die Bundesnetzagentur hat schnell gehandelt. Kurz vor Weihnachten erhielt sie mit dem Gesetz zur Strompreisbremse die Erlaubnis, die Höchstwerte in Ausschreibungen um bis zu 25 Prozent anzuheben. Für Windenergie an Land und Aufdach-Solaranlagen hat die Behörde davon nun Gebrauch gemacht.

Der 2023 gültige Höchstwert für Windenergie an Land beträgt 7,35 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht einer Anhebung um 25 Prozent, ausgehend vom bisherigen Höchstwert in Höhe von 5,88 ct/kWh.

Für ausschreibungspflichtige Photovoltaik-Dachanlagen liegt der Wert nun bei 11,25 ct/kWh. Die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen werde derzeit vorbereitet, um auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele zu schaffen. Die Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen sollen ebenfalls Anfang des kommenden Jahres geprüft werden.

Weil Komponentenpreise und Finanzierungskosten für Erneuerbare Kraftwerke im letzten Jahr stark gestiegen sind, waren mehrere Ausschreibungsrunden – sowohl bei Wind an Land aber auch bei der Photovoltaik - unterzeichnet. Bei Windenergieanlagen wurden trotz ausreichend vorhandener genehmigter Projekte nur wenige Gebote eingereicht. Bei den Aufdach-Solaranlagen hat sich die Gebotsmenge im Dezembertermin fast halbiert.

„Ich hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die beiden Festlegungen gelten für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für die Gebotstermine zum 1. Februar 2023.

BWE-Präsident Hermann Albers kommentierte die Anhebung positiv: „Dass die Bundesnetzagentur in vollem Umfang von der neu geschaffenen Möglichkeit zur Anpassung des Höchstwertes Gebrauch gemacht und diesen um die maximal möglichen 25 Prozent angehoben hat, ist ausdrücklich zu begrüßen.“

Der neue Höchstwert von 7,35 ct/kWh schaffe die Basis für eine breite Teilnahme an der 1. Ausschreibung. Auch wenn es Projekte geben werde, für die der Höchstwert angesichts deutlicher Kostensteigerungen und weiterer Zinsanstiege noch keine ausreichende Basis schafft, wird es für die Mehrzahl nun doch eine bessere Ausgangslage geben. Die Bundesnetzagentur habe aus den deutlich unterzeichneten Ausschreibungen des letzten Jahres die richtigen Schlüsse gezogen. Die Entscheidung komme zur richtigen Zeit: Denn mit 12,84 Gigawatt geht 2023 ein Rekord-Volumen in die Ausschreibung. pf


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