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WindenergieWieder mehr Windkraft in Brandenburg, aber nicht genug

Mehrere Windräder, eines davon mit grünem Mast
Der Windkraftausbau in Brandenburg erholt sich langsam. Aber weil viele Alt-Anlagen bald zurückgebaut werden, müsste der Zubau noch mehr Fahrt aufnehmen. (Foto: Petra Franke)

Der Abwärtstrend beim Windkraftausbau in Brandenburg konnte im letzten Jahr gestoppt werden. Doch in den nächsten Jahren erreichen viele Anlagen ihr Förderende, mehr als in anderen Bundesländern. Das Ausbauziel 2030 ist in Gefahr.

23.03.2021 – Im Land Brandenburg wurde die Windkraft bereits in den ersten Jahren des EEG stark ausgebaut. Dementsprechend erreichen viele Windkraftanlagen jetzt und in naher Zukunft ihr Förderende – rund 1.760 Anlagen mit 2,4 Gigawatt Leistung bis 2025. Das sind fast die Hälfte aller Windenergieanlagen in Brandenburg. Damit rangiert das Bundesland auf dem zweiten Platz nach Niedersachsen, dort sind fast vier Gigawatt Leistung betroffen.

Weil aber nicht nur die wegfallenden Gigawatt durch neue Anlagen ersetzt werden müssen, sondern auch in Summe ein Zubau stattfinden soll, steht Brandenburg vor einer ganz besonderen Herausforderung. Dabei haben die Projektierer im Land mit den gleichen Problemen zu kämpfen wie anderswo. Drei der fünf Regionalplanungen sind von Gerichten für unwirksam erklärt worden. Repowering ist an vielen akzeptierten Standorten nicht möglich, obwohl Wege und Kabel vorhanden sind. Die inzwischen geltenden Mindestabstände von Wohnbebauungen lassen das nicht zu.

Akzeptierte Windkraftstandorte gehen verloren

Beim Repowering werden alte Anlagen durch neue und leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Welches Potenzial darin steckt, zeigt die Bilanz von 2020: Die 43 Anlagen, die 2020 in Brandenburg abgebaut wurden, hatten zusammen eine Leistung von 33 Megawatt. Die 14 Anlagen, die als Repowering-Projekte neu errichtet wurden, haben zusammen eine Leistung von 53 Megawatt.

Insgesamt 70 Anlagen mit 238 Megawatt Leistung wurden im letzten Jahr errichtet. Zieht man davon die 33 Megawatt rückgebaute Leistung ab, bleibt ein Nettozubau von 205 Megawatt. Nach dem starken Einbruch 2018 und 2019 ist das eine Erholung, doch bei weitem nicht genug. Das selbstgesteckte Ausbauziel der Brandenburger Landesregierung sind mindestens 10,5 Gigawatt bis 2030. Dafür wäre ab 2020 ein jährlicher Nettozubau von mindestens 300 Megawatt nötig. Und so kämpft die Windenergiebranche ähnlich wie in anderen Bundesländern um jede einzelne Anlage.

Kommunale Unternehmen und Windbranche im Schulterschluss

Die Vorstellung der Jahresbilanz war zum ersten Mal eine gemeinsame Veranstaltung des Landesverbandes Windenergie und des Landesverbandes Kommunaler Unternehmen (VKU). Damit unterstrichen diese wichtigen Akteure ihre gemeinsamen Ambitionen und Forderungen.

Thoralf Uebach, Vertreter des VKU und Geschäftsführer der Stadtwerke Neuruppin, machte besonders auf den erwarteten steigenden Strombedarf aufmerksam und führte als Beispiel die chemische Industrie ins Feld. Diese energieintensive Industrie, die besonders auf Prozesswärme angewiesen ist, werde beim Umstieg auf Erneuerbare Energien ihren Strombedarf voraussichtlich verzehnfachen. Die Stadtwerke und andere Energieerzeuger wollen diesen Strom liefern, aber brauchen dafür eine verlässliche Regionalplanung, die auch auf die zukünftigen Strommengen ausgelegt ist.

Mehr Geld und Personal in den Genehmigungsbehörden ist die zweite Forderung, die im gemeinsamen Positionspapier von VKU und vom Windenergie-Landesverband genannt wird. Die langen Planungs- und Genehmigungszeiten bremsen die Energiewende. Eine wesentliche Ursache dafür liege auch am mangelnden Personal in den Behörden. Mit mehr Personal könnten Bearbeitungszeiten messbar verkürzt werden.

Auch Bedingungen für die Sektorenkopplung müssten endlich verbessert werden. Dass Windräder stillstehen, während gleichzeitig Erdgas zur Wärmeerzeugung verbrannt wird, sei nicht im Sinne des Klimaschutzes, formulierte Uebach.

Bei der Kommunenbeteiligung ist das Land schon einen Schritt weiter gewesen als die Bundesgesetzgebung. 10.000 Euro pro Windenergieanlage erhält jede Gemeinde. Nach Aussage des Vorsitzenden des Landesverbandes Berlin/Brandenburg soll diese Zahlung auch dann gezahlt werden, wenn die im EEG 2021 geregelte Kommunenbeteiligung zum Zuge kommt. Die Neuregelung im Gesetz sieht eine freiwillige Zahlung der Windanlagenbetreiber an die Kommunen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde vor. Diesen Betrag kann sich der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber erstatten lassen. pf


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