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WindkraftZehn Prozent aller Windenergieprojekte scheitern am Denkmalschutz

Ein Dorf mit einer Kirche. Dahinter ragen Windräder auf
Windräder im Sichtfeld einer alten Kirche. Wie hier in Ungarn, kein Problem. (Bild: Pellinger Attila, Wikimedia Commons, CC BY 3.0)

Laut Fachagentur Windenergie an Land steht Windenergieprojekten in vielen Fällen der Denkmalschutz im Weg. Und das oftmals mit absurden Begründungen, wie der Bundesverband Windenergie kritisiert und Gesetzesänderungen anmahnt.

27.09.2022 – Bereits im Juni ergab eine Branchenumfrage der Fachagentur Wind an Land, dass bis dato über zehn Prozent aller beantragten Windenergieanlagen aus Gründen des Denkmalschutzes von den Behörden abgelehnt oder die Anträge seitens der Projektierer:innen aus diesem Grund zurückgezogen wurden. Bezogen auf die bis Ende 2021 in Genehmigungsverfahren befindlichen Windenergieprojekte von insgesamt 10 Gigawatt Leistung, sind, laut Bundesverband Windenergie (BWE), aktuell mindestens 1.000 Megawatt Windkraft blockiert, oder es droht in aus Gründen des Denkmalschutzes die Ablehnung.

Neben der hohen Fallzahl an Ablehnungen kritisiert der BWE zudem deren Zeitpunkte. Denn häufig würden sich die zuständigen Behörden nicht, wie eigentlich vorgesehen, schon auf der raumordnerischen bzw. bauleitplanerischen Ebene am Genehmigungsprozess beteiligen. Zu oft würden Einsprüche der Behörden erst im bereits laufenden Zulassungsverfahren im Rahmen der Prüfung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erhoben. Für Projektier:innen ein großes finanzielles Risiko.

BWE-Präsident Hermann Albers moniert auch oftmals absurde Gründe für eine Ablehnung: „Bei der Einschätzung des Denkmalschutzes wird von den zuständigen Behörden häufig mit zweierlei Maß gemessen. Weshalb eine Windenergieanlage das Erscheinungsbild eines Denkmals mehr stören soll als ein Braunkohlekraftwerk samt Schornstein ist unbegreiflich und niemandem zu vermitteln. Es gilt dringend zu verhindern, dass der Denkmalschutz von Gegnern der Windenergie als neue Waffe gegen den Ausbau missbraucht wird.“

Beispielhaft führt der BWE die Verhinderung eines Windenergievorranggebiets in der Regionalplanung in Sachsen-Anhalt auf, wo um ein Wasserschloss ein Schutzradius von 2,5 Kilometer angesetzt wurde. Beim Blick auf das Denkmal und die Umgebung, ist jedoch deutlich ein Braunkohlekraftwerk mit Schornstein zu erkennen. Deutliche Kritik findet auch die Verhinderung von sieben Windkraftanlagen in Brandenburg, die in einem Kilometer Entfernung zum Gartendenkmal Damitzow errichtet worden wären, dessen Gutshaus jedoch vollständig verfallen ist. Für dessen Bewertung wurde der Idealzustand des Denkmals zugrunde gelegt, nicht sein tatsächliches Erscheinungsbild. Weitere Praxisbeispiele listet der BWE in einem Positionspapier auf.

Gesetzesnovellen nötig

Darin schlägt der BWE auch die Novellierung verschiedener Gesetze vor, damit Denkmalschutz Windenergieprojekten nicht mehr in dem Maße im Wege steht. Denkmalschutz ist Sache der Länder. Daher schlägt der BWE vor, Landesdenkmalschutzgesetze dahingehend zu ändern, dass Windenergieanlagen von der Genehmigungsbedürftigkeit im Rahmen des Umgebungsschutzes auszunehmen sind. Da die Anlagen in der Regel für eine Betriebsdauer von 20 bis 30 Jahren ausgelegt sind und danach vollständig zurückgebaut werden können, würden sie keinen permanenten Eingriff in das Landschaftsbild darstellen.

Zudem sollte im Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch festgeschrieben werden, dass Belange des Denkmalschutzes bereits auf der Planungsebene abschließend ermittelt und bewertet werden müssen. Somit könne gewährleistet werden, dass innerhalb von planerisch ausgewiesenen Flächen die Windenergie stets Vorrang genieße. Im Baugesetzbuch solle laut BWE auch festgehalten werden, dass Belange des Denkmalschutzes neuen Bauvorhaben dann generell nicht entgegenstehen, wenn das Vorhaben der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien dient. Dies stehe im Einklang mit der letzten EEG-Novelle, wonach regenerativen Energieanlagen ein überragendes öffentliches Interesse zukommt. Damit Windenergieprojekte so schnell wie möglich in die Umsetzung gelangen, müsste der der Vorrang der Erneuerbaren Energien unverzüglich in der Schutzgüterabwägung Berücksichtigung finden, damit diese Projekte bereits vor Änderung der oben genannten Gesetzesvorschläge in die Umsetzung gelangen. mg


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Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Michael Wolters 27.09.2022, 16:06:43

Denkmäler: alle Straßen um Denkmäler frei von Asphalt bitte auch mit Schlag und Schlammlöcher so wie vor 1000 bis 100 Jahren üblich, das ist Denkmalschutz, Parkplätze davor nur für Karren und Pferde. Im Gebäude keinen elektrischen Strom

Mathias Behr 27.09.2022, 21:51:24

Genau, Herr Wolters! Bin komplett bei Ihnen!

 

Wir stehen mit'm Ar... an der Wand und irgendwelche Aluhütchenträger verhindern alles was nur ansatzweise helfen könnte.

 

Auweia, ein paar hundert tote Vögel wegen Windkraft - keine Windräder!!!!

Die paar hunderttausend, die an die Scheiben von Hochhäusern knallen (Quelle NABU), kehren wir mal lieber untern Teppich, sonst reißt uns noch jemand die Hütte ab....

 

Andererseits könnten ja auch Gemeinden, die zukünftig ihre 2% Fläche für Windkraft nicht einhalten, zum Ausgleich einfach ein paar Stunden am Tag auf Strom verzichten... Deal?...


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