Menü öffnen

Ab Juli 2024Bargeldlos Strom tanken

E-Tankstelle ohne Auto
Einfach bargeldlos an der Stromtankstelle bezahlen – das soll ab 2024 möglich sein. (Foto: AKrebs60 auf Pixabay)

Eigentlich sollten bereits in diesem Jahr neu gebaute öffentliche Ladesäulen das Bezahlen mit EC- oder Kreditkarte ermöglichen. Weil dafür die Angebote fehlen, verschiebt die Bundesregierung die Vorgabe um ein Jahr. Der Bundesrat stimmte zu.

22.06.2023 – Der Bundesrat hat der geänderten Ladesäulenverordnung der Bundesregierung zugestimmt. Sie sieht vor, dass das kontaktlose Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge erst im nächsten Jahr ermöglicht werden muss. Ab Juli 2024 müssen neu in Betrieb gehende Ladesäulen dann mindestens eine kontaktlose Bezahlart mit Debit- und Kreditkarten anbieten.

Nach Angaben der Bundesregierung gebe es auf dem Markt noch kein ausreichendes Angebot an Ladesäulen, die die Vorgaben erfüllen. Die Umsetzungsfrist zur kontaktlosen Kartenzahlmöglichkeit wird daher um ein Jahr auf den 1. Juli 2024 verlängert.

Einheitliche Standards gefordert

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass der Ausbau der E-Mobilität auch von der Akzeptanz durch die Verbraucherinnen und Verbraucher abhänge. Ein einheitlicher Standard bei den bargeldlosen Bezahlsystemen erleichtere das Auffinden geeigneter öffentlichen Ladesäule und könne daher zu Akzeptanzsteigerungen führen. Der Bundesrat fordert daher, die Zahlung per gängiger Debit- und Kreditkartensysteme als einheitlichen Standard zum bargeldlosen Bezahlen an Ladesäulen einzuführen.

Mehr Verbraucherschutz

Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit Inkrafttreten der geplanten europäischen AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) eine weitere Überprüfung der bestehenden nationalen Regelungen notwendig werde. Er bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene weiterhin für verbraucherfreundliche Regelungen beim Laden von Elektroautos einzusetzen - hierzu gehöre insbesondere auch eine Steigerung der Preistransparenz.

Wie es weitergeht

Die Verordnung tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. pf


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Matthias U 22.06.2023, 14:22:17

Spätestens beim DC-Laden wird eine eindeutige ID des Autos an die Säule übermittelt: dafür braucht man weder Ladekarte noch Terminal. Bei "unbekannten" Autos kann man heutzutage davon ausgehen, dass der Fahrer ein Mobiltelefon dabei hat und dort eine App starten / Webseite aufrufen kann, in der die Kreditkarten- oder Kontodaten eingegeben werden können.

 

Somit ist die Pflicht. Kartenterminals aufzustellen, einfach nur peinlich. Und letztlich Ausbaubremse *und* Preistreiber – warten muss die schließlich auch jemand. Sorry, liebe Regierung, aber das geht echt besser.


Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft