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Appell an AltmaierBürokratie lähmt Mieterstrom-Förderung

Mieterstrom-PV-Anlage in München
Im Münchener Domagkpark, dem Gelände der ehemaligen Funkkaserne, beliefert NATURSTROM vier Wohngebäude mit Mieterstrom aus Photovoltaikanlagen. (Foto: © Daniel Koebe / NATURSTROM AG)

Die Mieterstromförderung wird immer noch viel zu selten genutzt. Deshalb fordern mehrere Akteure nun eine Reform der Gesetzgebung. Die bürokratische Komplexität müsse abgebaut werden, damit sich auch die Wohnungswirtschaft stärker engagiert.

28.02.2019 – Gemeinsam mit der NATURSTROM AG und anderen Ökoenergieversorgern fordert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) eine Reform der Mieterstromförderung, um bürokratische Hürden für Vermieter abzubauen. Ansonsten drohe ein Fadenriss – der Zubau liege zur Zeit deutlich hinter den Erwartungen. In einem Brief an Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) appellieren sie dafür, dass der Photovoltaik-Mieterstromzuschlag keine Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Mieterstromlieferant verlangt.

Ab dem 1. Januar ist das Energiesammelgesetz in Kraft getreten, dass Änderungen von zahlreichen Gesetzen und Verordnungen im Energiebereich bündelt. Es enthält auch eine drastische Kürzung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 40 bis 750 Kilowatt. Genau in diese Leistungsklasse fallen fast alle Mieterstromprojekte. Unangetastet bleibt jedoch der bürokratische Aufwand bei der Umsetzung entsprechender Projekte.

Personenidentität abschaffen

Deshalb fordern die Mieterstromakteure in ihrem gemeinsamen Appell eine Klarstellung durch das Bundeswirtschaftsministerium: Der Betreiber der Photovoltaikanlage soll nicht zugleich Lieferant des Mieterstrom sein müssen. Diese Personenidentität halte Vermieter davon ab, sich als Betreiber von Solaranlagen an Mieterstromprojekten zu beteiligen. Denn in aller Regel können und wollen sie nicht zugleich als Stromlieferant auftreten. Das würde für sie durch Meldepflichten und andere Auflagen einen Zusatzaufwand verursachen, der für die Versorgung eines begrenzten Kundenstamms unangemessen hoch wäre. Das EEG trägt dem Rechnung, indem es verschiedene Akteurskonstellationen in Mieterstromprojekten zulässt. Die Auslegung der Bundesnetzagentur ist deutlich rigider – was Rechtsunsicherheit erzeugt.

Eine effiziente Umsetzung von Mieterstromprojekten kann dagegen durch das sogenannte Lieferkettenmodell sichergestellt werden. Hierbei können sich alle Beteiligten auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, eine Personenidentität ist nicht notwendig. Während sich das EVU um die Lieferung und Abrechnung des Stroms kümmert, können die Vermieter und sonstigen Anlageneigentümer den Betrieb der PV-Anlage übernehmen.

„Rohrkrepierer der Energiewende“

Ohne ein rasches politisches Handeln drohe die Mieterstromförderung zu einem „Rohrkrepierer der Energiewende zu werden“, so die Ökostromversorger und Energiedienstleister in ihrem gemeinsamen Brief. Deshalb müsse der negative Trend umgehend durchbrochen und Mieterstrom einen neuen positiven Impuls gegeben werden. jk


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