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Der grüne AnstrichEU will Greenwashing stoppen

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Mehr Klarheit über Nachhaltigkeit: Green Claims müssen demnächst nachgewiesen und zertifiziert werden (Bild: Stay Grounded / CC BY 2.0 / via Wikimedia Commons).

Werbung mit Nachhaltigkeit steht bei Verbrauchern hoch im Kurs. Viele Angaben sind jedoch nicht belegt. Das EU-Parlament einigte sich nun auf Richtlinien, die Green Claims nachvollziehbar und einheitlich regeln.

19.01.2024 – Das EU-Parlament hat Richtlinien verabschiedet, die einschränken, wann ein Produkt mit allgemeinen Umweltaussagen beworben werden kann. Kennzeichnungen wie umweltfreundlich, natürlich, biologisch abbaubar, klimaneutral oder öko dürfen in Zukunft nur noch geführt werden, wenn diese mit entsprechenden Nachweisen wie Siegeln belegt werden können. Auch die Siegel sollen zukünftig offiziell zertifiziert werden.

Das Geschäft mit der Klimaneutralität

Bisher gab es keine klaren Einschränkungen zu freiwilligen Umweltaussagen, die auch Green Claims genannt werden. Eine EU-Studie aus dem Jahr 2020 hatte ergeben, dass mehr als die Hälfte der Angaben zu Nachhaltigkeit auf Produkten Verbraucher in die Irre führten. 40 Prozent der Kennzeichnungen konnten nicht belegt werden. Das schadet sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen, die sich tatsächlich für Klimaschutz einsetzen.

Verbraucherschützer fordern bereits seit einiger Zeit einheitliche Kriterien für Umweltaussagen. Im vergangenen Jahr reichte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf ein, der Werbung und Kennzeichnung mit Begriffen wie klimaneutral besser regulieren soll.

„Viele Europäerinnen und Europäer wollen durch ihr Kaufverhalten zu einer nachhaltigeren Welt beitragen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie den Umweltaussagen vertrauen können“, betonte der für den europäischen Grünen Deal zuständige damalige Exekutivpräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans zum Kommissions-Entwurf im Frühjahr 2023.

Echten Klimaschutz belohnen

In den neuen Richtlinien ist festgelegt, dass Produkte beispielsweise nicht mehr insgesamt als klimaneutral oder umweltfreundlich bezeichnet werden dürfen, nur weil über freiwillige Emissionsausgleichssysteme Zertifikate erworben wurden. Stattdessen darf nur noch mit konkreten Aussagen geworben werden, die konkret belegt sind. Die Belege sollen von einheitlichen Siegeln geprüft werden.

Derzeit gibt es rund 230 verschiedene Umweltsiegel. Für Verbraucher ist es deshalb schwierig zu unterscheiden, welche Siegel valide sind oder was genau geprüft wurde. Zukünftig soll es offizielle, vom Staat eingeführte Zertifizierungssysteme geben, die die Siegel überprüfen.

Länger haltbar

Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Richtlinie betrifft die Langlebigkeit von Produkten. Auch hier sollen unbegründete Aussagen nicht mehr erlaubt sein. Garantiezeiten sollen einheitlich gekennzeichnet und langlebigere Produkte deutlicher hervorgehoben werden.

Politiker wie Verbraucherschützer begrüßten die Verabschiedung im Parlament als guten Schritt für Klima- und Verbraucherschutz. jb


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