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REDIIIEuropa will mehr Erneuerbare und schnelleren Ausbau

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Europa bestimmt Kurs und Tempo für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. (Foto: naturstrom)

Die Weichen für Europas Erneuerbaren Richtlinie sind gestellt. 2030 sollen 42,5 Prozent des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen. Zudem gibt es verbindliche Ziele für einzelne Wirtschaftszweige und strengere Regeln für Bioenergie.

03.04.2023 – Den Kurs Europas beim Ausbau der Erneuerbaren Energien bestimmt eine Richtlinie – die Renewable Energy Directive (RED). Die erste Richtlinie wurde 2009 erlassen, 2018 gab es mit der REDII eine umfassende Überarbeitung. Die Richtlinie hat keine Gesetzeskraft, sondern ihre Vorgaben müssen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden – ein Kraftakt, der mehrere Jahre in Anspruch nimmt.

Seit 2021 arbeiten die europäischen Staaten an einer Überarbeitung. Bei der Zieldefinition für den Ausbau Erneuerbarer Energien trieben die Weltgeschehnisse den Politikbetrieb in Brüssel: 2021 hob Kommissionspräsidentin von der Leyen angesichts der Corona-Pandemie mit dem European Green Deal die Zielmarke von 32 auf 40 Prozent an: Im Jahr 2030 sollte der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoenergieverbrauch in der EU 40 Prozent betragen. Mit dem Ukraine-Krieg und dem daraus folgenden RepowerEU-Plan sollte die Messlatte nochmals höher gelegt werden: auf 45 Prozent. Diese Ziele sind deshalb so bedeutsam, weil sie einerseits den Weg für eine Emissionsminderung von 55 Prozent (Fit-for-55) bereiten und andererseits unabhängiger von fossilen Exporten machen.

Einigung im Trilog

Die REDIII ist nun einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Im Trilog, einem der Gesetzgebung vorgeschalteten informellen Treffen von Vertretern der EU-Organe, einigte man sich auf höhere Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und Vereinfachungen von Genehmigungsverfahren. Die Richtlinie muss noch vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat angenommen werden – und danach von allen Mitgliedsstaaten in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden.

Die Ziellinie wird wohl nochmals verschoben – diesmal nach unten, auf 42,5 Prozent. Diesen Anteil Erneuerbarer Energien müssen alle Mitgliedsländer bis 2030 verbindlich erbringen. Die fehlenden 2,5 Prozent zu 45 sollen als freiwillige Beiträge einzelner Länder oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden. Nicht alle Mitgliedsstaaten können oder wollen sich auf 45 Prozent festlegen, die EU als Ganzes will in die Bresche springen.

Verbindliche Sektorziele auf EU-Ebene

Zum ersten Mal soll es verbindliche Ziele für einzelne Wirtschaftszweige geben – besonders delikat, weil die Bundesregierung gerade die Aufhebung von nationalen Sektorzielen beschlossen hat. Mit den Sektorzielen soll erreicht werden, dass Erneuerbare Energien nicht nur im Stromsektor zum Einsatz kommen.

Das bisher freiwillige Ziel für den Wärmebereich wird verbindlich und auf 1,1 Prozentpunkte Steigerung pro Jahr festgelegt. Hinzu kommt ein neues, allerdings freiwilliges Gebäudeziel von 49 Prozent Erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden. Im Verkehrssektor erhöht sich das bereits verbindliche Ziel von 14 auf 29 Prozent.

Die Industrie als wichtiger Energieverbraucher wird zum ersten Mal in die Erneuerbare-Energien-Richtlinie einbezogen. In der Vereinbarung werden Richtziele (1,6 Prozent jährlicher Anstieg des Einsatzes erneuerbarer Energien) sowie das verbindliche Ziel festgelegt, bis 2030 einen Anteil von 42 Prozent erneuerbaren Wasserstoffs am Gesamtwasserstoffverbrauch in der Industrie zu erreichen.

Bei weiteren Punkten wurden im Trilog Lösungen gefunden: zum Umgang mit Biomasse, zur Anrechnung von Atomkraft und Wasserstoff auf die Erneuerbaren-Ziele und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

Nachhaltigere Nutzung von Bioenergie mit Wertmutstropfen

Die Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie werden gestärkt, die Verbrennung von Holz zur Energiegewinnung gilt aber weiterhin als Erneuerbare Energie. Künftig gelten Nachhaltigkeitskriterien für kleinere Anlagen (ab 7,5 Megawatt) und nicht mehr ab der 20-Megawatt-Schwelle der derzeitigen Richtlinie. Waldbiomasse soll nicht aus Gebieten stammen, die aus Sicht der biologischen Vielfalt und des Kohlenstoffbestands besonders wichtig sind – nicht aus alten und artenreichen Wäldern. Allerdings können die Mitgliedsstaaten selbst definieren, welche Waldflächen sie darunter fassen. Darüber hinaus soll Holz-Biomasse entsprechend ihres höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts genutzt werden (Kaskadennutzung). Finanzielle Unterstützung für Energie, die durch die Verwendung von Sägeholz, Furnierholz, industriellem Rundholz sowie Stümpfen und Wurzeln erzeugt wird, ist verboten.

Regeln aus Notfallverordnung werden fortgeschrieben

Die Regelungen für beschleunigte Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Energien und Netzen, die in der Notfallverordnung beschlossen wurden, werden weitestgehend festgeschrieben. Beispielsweise liegt der EE- und Netzausbau im überragenden öffentlichen Interesse und es kann in den Vorranggebieten auf zeitaufwendige Prüfschritte verzichtet werden. Es soll keine zweite Umwelt- und Artenschutzprüfung auf Projektebene geben, wenn es auf der Planungsebene bereits eine Prüfung gab. Das gilt aber nur, wenn angemessene Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen getroffen wurden, das Naturschutzniveau also hoch bleibt.

Keine Anrechnung von Wasserstoff aus Atomstrom

Wasserstoff, der aus Atomstrom gewonnen wird, gilt nicht als Erneuerbare Energie. Die so gewonnenen Strommengen dürfen deshalb nicht auf die Erneuerbaren-Ziele angerechnet werden. Frankreich hatte vorgeschlagen, dass die Ambitions-Lücke zwischen dem 40 und dem 45-Prozent-Ziel mit sogenannten kohlenstoffarmen (low carbon) Mitteln erreicht werden kann. Dem stellten sich Österreich, Luxemburg, Deutschland, Dänemark, Spanien, Portugal und Irland in einem gemeinsamen Brief entgegen. Sie forderten, dass die Erneuerbare Energien Richtlinie auch weiterhin nur Erneuerbare Energien beinhaltet.

Was die Ziele für Deutschland bedeuten

Heruntergebrochen auf Deutschland bedeuten die europäischen Vorgaben eine Verdopplung des Erneuerbaren-Anteils: Von einem Anteil der Erneuerbaren in 2022 von 20,4 Prozent am Endenergieverbrauch, müssen wir in 2030 nun über 40 Prozent erreichen.pf

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