Menü öffnen

FlutkatastrophePolitik bremst Energiewende im Ahrtal

Altenahr im Jahr 2022, Baustellen an zerstörten Gebäuden
An der Ahr ist der Wiederaufbau im Gange, allerdings werden häufig fossile Heizungen verbaut, weil klimafreundliche Heizungen nicht aus dem Topf der Wiederaufbauhilfe unterstützt werden können. (Foto: Optimi4 auf wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Die Wiederaufbauhilfen für das Ahrtal dienen nicht konsequent der Energiewende. Das kritisiert der Runde Tisch Erneuerbare Energien. Eine einfache Umformulierung in der entsprechenden Verordnung könnte klimafreundliche Technologien fördern.

04.09.2023 – Die Initiative „Ahrtal wird Solahrtal“ versucht seit zwei Jahren den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe konsequent mit der Energiewende zu verbinden. Wissenschaftler und Persönlichkeiten aus der Region hatten sich zusammengetan, um den Wiederaufbau mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien zu schaffen und damit ein deutschlandweites, wenn nicht sogar europaweites Vorzeigeprojekt für die Energiewende und den Klimaschutz zu etablieren. Der umfangreiche Projektvorschlag für eine klimaneutrale Infrastruktur wurde von den Landesbehörden ignoriert.

Die Wissenschaftler erstellten ein Impuls-Konzept. Der Kreis- und Umweltausschuss im Kreis Ahrweiler forderte fraktionsübergreifend und einstimmig die Kreisverwaltung und Landrätin Weigand auf, sich bei der Landesregierung für die Umsetzung des Impulskonzeptes als Projekt einzusetzen. Die Kommunalpolitiker aller Fraktionen waren sich einig, dass der Wiederaufbau mit Nutzung der erneuerbaren Energien mit enormen Chancen für das gesamte Kreisgebiet verbunden sein würde. Sie empfahlen, dafür 10 Mio. Euro aus dem 30 Milliarden umfassenden Wiederaufbau-Fonds einzusetzen. 
 
Die Landesregierung winkte jedoch ab. Sie verwies auf das „Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021“, worin keine Mittel für Energiewende-Maßnahmen vorgesehen sind. Im Ergebnis führt das unter anderem dazu, dass in zerstörten Gebäuden bei der Renovierung fossile Heizungen verbaut werden, weil klimaneutrale Heizungen nicht von der Wiederaufbauhilfe unterstützt werden. Dabei ließe sich das leicht mit einer Umformulierung ändern.

In der Verordnung zum Gesetz heißt es im §3 (2): „Die Länder können für Maßnahmen der Wiederherstellung eine dem jeweiligen Hochwasser- und Überschwemmungsrisiko angepasste Weise der Wiederherstellung zur Bedingung machen, soweit dies zur Vermeidung künftiger Schäden erforderlich ist.“

Rainer Doemen, unter anderem Impulsgeber des „Runden Tisches Erneuerbare Energien“ und führender Aktivist bei der Solartal-Initiative hat deshalb Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck, Verkehrsminister Volker Wissing, Umweltministerin Steffi Lemke und Bauministerin Klara Geywitz angeschrieben. In seiner Mail Ende Juli 2023 heißt es: „Für das Flutkatastrophengebiet im Kreis Ahrweiler muss zwingend das Aufbauhilfegesetz 2021 … verändert werden. Es darf nicht so bleiben, dass … ein zukunftsorientierter Wiederaufbau mit erheblich reduzierten Treibhausgasemissionen […] nicht gefördert wird.“

Die konkrete Forderung: Die Bundesregierung möge dafür sorgen, dass der § 3 (2) der Aufbauhilfeverordnung 2021 erweitert wird. „Der Vermeidung künftiger Schäden dient insbesondere auch, bisherige fossile Energieversorgungssysteme durch auf erneuerbaren Energien basierende Lösungen zu ersetzen", so der Formulierungsvorschlag.

Eine Antwort, die inhaltlich auf den Vorschlag eingeht, blieb bisher aus.  

Rainer Doemen kommentiert: „Ich kann nicht verstehen, dass unsere gewählten Volksvertreter und Regierungsverantwortliche auf allen hierarchischen Ebenen den fortschreitenden Klimakollaps nicht wirksam bekämpfen wollen.“ pf


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft