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Corona-KriseUmweltrechtler pro Absenkung der EEG-Umlage auf Null

Angesichts einer Rekorderzeugung von Wind- und Solarstrom rechnen Experten mit einem Steigen der EEG-Umlage auf bis zu 8 Cent/kWh. (Photo by Karsten Würth on Unsplash)

Die renommierte Stiftung Umweltenergierecht plädiert für eine Aussetzung der EEG-Umlage und deren Absenkung auf Null. Hierdurch könne viel Aufwand und Bürokratie eingespart werden. Gegenfinanziert werden könne dies über Bundesmittel.

15.05.2020 – Angesichts der Folgen der Corona-Pandemie wird derzeit noch intensiver als bisher um eine Absenkung der EEG-Umlage diskutiert. Denn angesichts einer Rekorderzeugung von Wind- und Solarstrom in den vergangenen Monaten sowie fallenden Großhandels-Strompreisen rechnen Experten damit, dass die EEG-Umlage von derzeit 6,756 Cent pro Kilowattstunde (kWh) im kommenden Jahr auf bis zu 8 Cent/kWh steigen könnte.

Denn die Umlage muss die Differenz zwischen dem Börsenstrompreis, der momentan nur noch bei circa 2,5 Cent/kWh liegt und den meist noch höheren Erzeugungskosten des erneuerbaren Stroms ausgleichen. Damit würden sich die Strompreise für Privathaushalte, Gewerbe und einen Teil der Industrie noch weiter erhöhen und auch die Anwendung von grünem Strom für die Dekarbonisierung der Sektoren Wärme, Mobilität und Industrie konterkariert werden.

Absenkung der EEG-Umlage auf 5 Cent pro Kilowattstunde

Jüngst plädierte auch Agora Energiewende für eine Absenkung der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2020 um mindestens 5 Cent/kWh, um so auch die Konjunktur nach Corona im Sinne des Klimaschutzes wieder anzukurbeln. Inklusive der verringerten Mehrwertsteuerzahlung auf die dann niedrigere Umlage würde der Strompreis für Privathaushalte und Unternehmen in Summe um etwa 6 Cent/kWh sinken. Finanziert werden soll dies über den Bundeshalt, sprich allgemeinen Steuern sowie den erwarteten Einnahmen der vorgesehenen CO2-Bepreisung des Verkehr- und Wärmesektors.

Auch die Grünen plädierten auf ihrem Parteitag Anfang Mai für eine Senkung der EEG-Umlage um 5 Cent/kWh. Laut Beschluss des Vermittlungsausschusses des Bundestags zum Brennstoffemissionshandelsgesetz vom vergangenen Dezember ist vorgesehen die EEG-Umlage ab 2021 über eine Verwendung der zusätzlichen Einnahmen der CO2-Bepreisung um circa 1,5 Cent/kWh zu senken.

Die Würzburger Stiftung Umweltenergierecht geht nun noch einen Schritt weiter und spricht sich für eine Aussetzung der EEG-Umlage und deren Absenkung auf 0 Cent aus. „Wenn ohnehin eine hohe Absenkung angedacht wird könnte durch eine Absenkung auf Null eine weitere Vereinfachung und Einsparung von Aufwand für die beteiligten Akteure erreicht werden“, unterstrich deren wissenschaftlicher Leiter Thorsten Müller auf einem Webinar am Donnerstag.

Zur Gegenfinanzierung einer vollständigen Absenkung der Umlage schlagen die Umweltrechtler neben allgemeinen Haushaltsmitteln sowie Geldern aus der CO2-Bepreisung gegebenenfalls auch eine Erhöhung der Stromsteuer vor, wobei per Saldo der Strompreis um mindestens 6 Cent/kWh entlastet werden sollte, so Hartmut Kahl, Leiter des Forschungsgebiets Recht der Erneuerbaren Energien und Energiewirtschaft der Stiftung auf Nachfrage.

Allerdings hängt auch über diesem Vorschlag zur Senkung der EEG-Umlage über Haushaltsmittel das Damoklesschwert einer beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission bzw. den Europäischen Gerichtshof, räumen die Umweltrechtler ein. Sie empfehlen deshalb der Bundesregierung sich nun entsprechend im Vorfeld solcher Entscheidungen auf dem Verhandlungsweg mit Brüssel zu verständigen. Allerdings sei dies bisher nicht geschehen hieß es bei dem mit über 200 Teilnehmern gut besuchten Webinar. hcn


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