Menü öffnen

Regelwerk für das Pariser KlimaabkommenWirkungskraft im Detail?

Bei den Verhandlungen in Katowice wurde über viele Detailfragen diskutiert (Foto:  © cop24.gov.pl).

Vor einer Woche endete die COP24 mit Inkrafttreten eines neuen Regelbuchs. Seitdem streiten Experten über dessen Wirkung. Doch wie sieht es im Detail aus? Gemeinsam mit Germanwatch haben wir uns die neuen Transparenzregeln beim Klimaschutz angeschaut.

21.12.2018 – Transparenz und Vergleichbarkeit – geht es um die Klimaschutzbemühungen der einzelnen Länder, so überstrahlen diese Begriffe das neue Regelwerk für das Pariser Klimaabkommen, welches nach zähen Verhandlungen in Katowice schließlich von der globalen Staatengemeinschaft verabschiedet wurde. Besonders Brasilien stellte sich bis kurz vor Abschluss der Verhandlungen quer. Dabei drängten sie vor allem darauf, dass die Treibhausgasberichte der einzelnen Staaten nicht nach einheitlichen quantitativen Indikatoren vorgelegt werden müssen, sondern sich Länder auf eine rein qualitative Beschreibung beschränken können.

Ein riesiges Schlupfloch ist gestopft

Doch Transparenz und Vergleichbarkeit in den Treibhausgasberichten sind elementar für eine globale Bestandsaufnahme, aus denen sich der Anpassungsbedarf einzelner Staaten für den Klimaschutz ableiten lässt. Mit einer qualitativen Berichterstattung hätte Brasilien zum Beispiel souverän über den Wert ihrer Regenwälder als negativen Emissionsfaktor entscheiden können, erklärt Rixa Schwarz von Germanwatch. „Dies wäre ein riesiges Schlupfloch im Regelbuch gewesen, denn ohne die quantitativen Angaben zur Treibhausgas-Reduktion, gemessen an einem Basisjahr und zu bestimmten Gasen, wären die Berichte nicht vergleichbar und nahezu aussagelos“, so Schwarz.

Eine entsprechende Verwässerung der Transparenzregeln konnte jedoch weitgehend vermieden werden. Denn langfristig müssen alle Länder quantitativ und qualitativ gleichwertige Transparenzberichte erstellen – gemäß den IPCC-Standards von 2006, nach denen unter anderem eindeutige Messmethoden bestehen und die zu messenden Treibhausgase klar benannt sind. Den IPCC-Standards zufolge sind dies sieben. Doch in einer Übergangszeit dürfen Entwicklungsländer sich wegen unzureichender Kapazitäten auf die Berichterstattung zu den drei Hauptgasen – Kohlendioxid, Methan und Stickoxid – beschränken. Ziel sei es jedoch die Berichterstattung langfristig global einheitlich zu gestalten.

Für Germanwatch ist dieser neue Transparenzrahmen bei den Treibhausgasberichten durchaus gelungen. Enttäuscht zeigt sich die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation jedoch davon, dass die ersten Transparenzberichte erst bis Ende 2024 eingereicht werden müssen. Dies sei zu spät, um die Berichte bereits für die erste Runde der sogenannten Globalen Bestandsaufnahme 2023 nutzen zu können.

Robuste Regeln sind verhandelt

Doch diese globale Bestandsaufnahme – im englischen global stockage, oder kurz GST – bezeichnet Germanwatch als Kernstück des Ambitionsmechanismus im Pariser Klimaabkommen. Bei der Klimakonferenz in Paris wurde 2015 festgelegt, dass alle fünf Jahre zu überprüfen sei, wie weit die Weltgemeinschaft in der Erreichung der Klimaziele gekommen ist und inwiefern die nationalen Beiträge nachgeschärft werden müssen. Auch hier geht es um Transparenz und Vergleichbarkeit, die eine gemeinsame Bewertung ermöglichen.

Bei der Klimakonferenz in Katowice wurde der GST nun nach Ansicht von Germanwatch mit robusten Regeln ausgestattet. Konkret gemessen wird der GST an drei wichtigen Zielen aus dem Pariser Abkommen: Begrenzung des Temperaturanstiegs, Resilienzaufbau – also die Fähigkeit des Ökosystems bei äußeren Störungen sein grundlegendes System zu erhalten – und die Ausrichtung der Finanzflüsse für eine grüne Zukunft. Dabei sollen in drei Phasen zunächst Informationen gesammelt, diese in der technischen Phase analysiert und anschließend in der politischen Phase daraus Schlüsse gezogen werden. Dabei sollen auch Aspekte aus Wissenschaft und gerechter Transformation Eingang in die Analyse finden und klimabedingte Schäden und Verluste berücksichtigt werden.

Auch nicht-staatlichen Akteuren wird im GST künftig eine – wenn auch eingeschränkte – Rolle zugesprochen. Diese haben dann die Chance Eingaben zum GST zu machen. Formal sollen diese Eingaben jedoch nicht Online im neuen offiziellen Portal erscheinen, über die die Länder in Zukunft transparent berichterstatten. „In der Diskussion wurde gesagt, für nicht-staatliche Akteure solle es ein separates Portal geben können, das im Beschluss aber unerwähnt bleibt“, so Rixa Schwarz im Rückblick auf die Verhandlungen von Katowice.

Nun muss das Regelwerk mit Leben gefüllt werden

Auch diese Aussage zeigt: An vielen Punkten muss das Regelwerk noch ausgearbeitet und mit Leben gefüllt werden. So wird in den kommenden Klimaverhandlungen vor allem die Anhebung der Klimaziele ein Thema sein, um die globale Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Und bereits bei den nächsten Zwischenverhandlungen in Bonn soll der Prototyp eines online zugänglichen Anpassungsregisters vorgestellt werden, in dem die Berichterstattung der einzelnen Länder Eingang findet und der breiten Öffentlichkeit transparent und vergleichbar zugänglich macht. mf       


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft