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EnergiekriseGasumlage kommt ab Oktober

Gasflamme am Gasherd
Die Gasumlage wird ab Oktober auf jede Kilowattstunde Erdgas fällig. (Foto: Pxhere / CC0 1.0)

Neben steigenden Strom- und Gaspreisen müssen sich Verbraucher:innen in Deutschland ab Oktober auch auf eine Gasumlage einstellen. Sie soll die hohen Einkaufspreise der Gasimporteure stützen und die Gasversorgung insgesamt sichern.

17.08.2022 – Erdgas aus Russland strömt seit Monaten nur spärlich nach Europa und Deutschland. Gasimporteure müssen deshalb anderweitig Gasmengen beschaffen, deren Preise ungleich höher sind als die in Verträgen mit Russland ausgehandelten. Sie liegen derzeit bei etwa 200 Euro pro Megawattstunde, im Vergleich zu 20 bis 30 Megawatt vor Beginn der Krise.

Gasimporteure wie Uniper, die fast ausschließlich mit Gas handeln, bringt das in wirtschaftliche Schieflage. Sie können die hohen Preise nicht ohne weiteres an ihre Abnehmer – Energieversorger, Unternehmen oder Stadtwerke – weitergeben, denn es gelten die geschlossenen Verträge. Und anders als bei Strom sind solche Verträge meist sehr langfristig geschlossen. Können für den Gasmarkt in Deutschland wichtige Importeure ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und insolvent werden, drohen Dominoeffekte für den ganzen Energiemarkt.

Um diesem Szenario vorzubeugen, hat die Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, dass Importeure einen Teil der hohen Einkaufspreise erstattet bekommen. Die zugrunde liegende Gaspreisanpassungsverordnung wurde Anfang August beschlossen, am Montag wurde nun die Höhe der Gasumlage bekannt gegeben. Bis September müssen die importierenden Unternehmen die Mehrkosten selbst tragen, ab Oktober erhalten sie Entlastung.

Die Gasumlage beträgt ab Oktober 2,419 Cent je Kilowattstunde Erdgas ohne Mehrwertsteuer. Sie wird befristet bis Ende März 2024 erhoben und kann bis dahin weiter angepasst werden. Insgesamt geht es aktuell um rund 34 Milliarden Euro Gasersatzbeschaffungskosten, die umgelegt werden sollen.

Zahlungspflichtig werden Bilanzkreisverantwortliche, in der Regel Energieversorger, gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE). Die Energieversorger können die Umlage an ihre Kunden weiterreichen. Den Bemühungen von Finanzminister Christian Lindner um eine Ausnahmegenehmigung, damit auf die Umlage keine Mehrwertsteuer erhoben werden muss, erteilte die EU gestern eine Absage.

Die Gasumlage wird für alle aus dem Netz ausgespeisten Mengen fällig, auch für Biomethan und trifft damit auch Kunden mit einem Biogastarif. Ob auch Kunden mit Festverträgen die Umlage zahlen müssen, ist noch unklar. Die Gasumlage gilt nicht für Flüssiggas (LPG)-Kunden.

Die Inflation in Deutschland, insbesondere die gestiegenen und weiter steigenden Energiekosten, und die Einführung der Gasumlage haben Diskussionen um weitere Entlastungen angefacht. Die Umlage muss und wird mit gezielten Entlastungen einhergehen, versprach Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Die noch zu definierenden Entlastungen sollen zielgenau besonders bedürftigen Gruppen zukommen.  

Reaktionen sind gemischt

In ihrem Statement zur Gasumlage kritisiert die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien Simone Peter noch einmal die Strategie der alten Bundesregierung, die energiepolitisch auf Gas und Gasheizungen gesetzt hatte. „Jetzt zahlen viele, die nicht schnell genug den Energieträger wechseln konnten, die Zeche. Neben weiteren Hilfen für einkommensschwache Haushalte sollten deshalb weitere Energiepreisbestandteile gesenkt werden“, forderte Peter und nannte die Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Minimum als möglichen Weg.

Unnötig bürokratisch

Aus Sicht des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne) hat die Bundesregierung mit der Umlage einen aufwändigen und zudem nicht ausgewogenen Weg eingeschlagen, um die angeschlagenen Gasimporteure zu stützen. Die gewählte Lösung sei unnötig bürokratisch. Die Abrechnung der Umlage führe zu deutlichem Mehraufwand bei den Energielieferanten. Dies würde die Preise zusätzlich in die Höhe treiben. „Der Staat sollte der Einfachheit halber die Gasimporteure direkt aus dem Bundeshaushalt unterstützen. Stattdessen wird maximale Bürokratie erzeugt“, kommentiert Robert Busch, bne-Geschäftsführer.

Der Verband kommunaler Unternehmen sieht die Umlage als unabdingbar an, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Oliver Hummel, Vorstand des Öko-Stromanbieters NATURSTROM erachtet die Umlage ebenfalls als notwendig und erklärt: „So konnte immerhin gewährleistet werden, dass bestehende Lieferverträge von den Großhändlern an Versorger wie uns zu den bisherigen Konditionen erfüllt werden und es nicht zu Ungleichbehandlungen bei den Endkunden kommt.“ Da eine Haushaltsfinanzierung dieser Unterstützung in der Ampelkoalition wohl nicht machbar war, sei die Umlage ein durchaus sinnvoller Weg der Verteilung der entstehenden Kosten – auch wenn diese für zusätzliche Belastungen für die Abnehmer in einem ohnehin schon sehr teuren Marktumfeld sorgt.

Leidtragende seien aber am Ende die Endkund:innen, die schlussendlich diese von Russland verursachte Misere ausbaden müssten. Gerade ärmere Haushalte würden diese Mehrkosten zusätzlich zu den bereits massiv steigenden eigentlichen Energiekosten nicht leisten können. Für diese Kundengruppe brauche es daher dringend zusätzliche staatliche Entlastungsmaßnahmen. pf


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