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CO2-BepreisungGegen neue Entlastung für Unternehmen

Chemiebetrieb mit Tanks und Rohren
Symbolbild: Auf Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor wird ein nationaler CO2-Preis erhoben. Zu den bereits geltenden Entlastungen für Unternehmen sollen neue hinzukommen. (Foto: Arnoldius auf Wikimedia / CC BY-SA 3.0)

Die Bundesregierung schlägt neue finanzielle Entlastungen für bestimmte Unternehmen im Zusammenhang mit der CO2-Bepreisung vor. Verbraucherschützer wenden sich gegen diese Pläne. Die Querfinanzierung der Industrie müsse beendet werden.

15.11.2021 – Seit diesem Jahr gelten CO2-Preise bei Wärme und Verkehr, alle Verbraucher haben sie zu spüren bekommen. Geregelt wurden sie in einer Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Nun schlägt das Umweltministerium eine zusätzliche Lockerung für Unternehmen vor. Sie sollen die Aufwendungen für CO2-Preise zumindest zum Teil erstattet bekommen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband wendet sich klar gegen den Verordnungsentwurf des Bundesumweltministeriums, weil dadurch private Haushalte mehr für die CO2-Bepreisung zahlen müssten. Einmal mehr würden Mittel aus der CO2-Bepreisung an die Industrie verteilt, die den privaten Haushalten nicht mehr zur Verfügung stehen.

Erstattungen für energieintensive Unternehmen bis 2026

Die Entlastungen sollen für Unternehmen gelten, die nicht exportieren aber energieintensiv produzieren. Als energieintensiv sollen Unternehmen mit einem Anteil von 20 Prozent Brennstoffkosten an den Gesamtbetriebskosten gelten. Die Erstattungen sollen aus dem Energie- und Klimafonds erfolgen und bis 2026 möglich sein.

Der vzbv fordert die vollständige Rückerstattung der CO2-Bepreisung an die privaten Haushalte, vorzugsweise mit einem Klimascheck in gleicher Höhe an jeden Bürger und jede Bürgerin. Die Querfinanzierung der Industrie durch die privaten Haushalte müsse beendet werden. Sie besteht seit der Entlastung für Unternehmen bei der EEG-Umlage und findet bereits auch bei der CO2-Bepreisung von Brennstoffemissionen statt. Schon heute werden im Rahmen des BEHG Unternehmen entlastet, die im internationalen Wettbewerb stehen.

Wenig Transparenz, Kernpunkte nicht definiert

Der vzbv kritisiert, dass energieintensive Unternehmen Zusatzkosten im Zusammenhang mit dem Bezug von Brennstoffen nach BEHG und darüber hinaus auch Zusatzkosten, bei denen es sich nicht um Kosten für den Bezug von Brennstoffen handelt, geltend machen können. Genauer definiert würden letztere Zusatzkosten nicht, nur, dass es sich um „Wärme, Waren oder Dienstleistungen, bei denen die BEHG-Zertifikatskosten eingepreist sind“ handeln könne. Auch die Kostenhöhe werde weder definiert noch gedeckelt. Wie hoch im Einzelfall die erstatteten Beträge der CO2-Bepreisung sind, sei ebenfalls unklar.

Der vzbv fordert deutlich mehr Transparenz und eine Deckelung der Zusatzkosten, die von den Unternehmen als Ausgleich für die CO2-Bepreisung geltend gemacht werden können. Auch müssten finanzielle Erstattungen mit konkreten Vorgaben an die Verbesserung der Energieeffizienz im jeweiligen Unternehmen gekoppelt sein. pf


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