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KlimaschutzKohlendioxidpreis für Wärme und Verkehr ab 2021 startet höher als erwartet

Dichter Autoverkehr auf der Autobahn
Der CO2-Preis für Emissionen bei Wärme und Verkehr ist beschlossene Sache. 2021 tritt die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in Kraft. (Foto: PxHere / CCO 1.0)

Im Klimaschutzpaket wurde er angekündigt, nun gesetzlich verabschiedet: Ab 2021 gilt ein Preis für Kohlendioxidemissionen bei Wärme und Verkehr. Heizöl, Benzin und Erdgas werden deshalb teurer. Entlastung für Verbraucher gibt es bei der EEG-Umlage.

16.10.2020 – Mit dem Klimaschutzpaket beschloss die Bundesregierung im September 2019 auch die Einführung eines Preises für Kohlendioxid im Wärme- und Verkehrssektor. Die Einführung ist für 2021 geplant, der Einstiegspreis sollte bei 10 Euro pro Tonne liegen. Viel zu niedrig fanden das viele Experten und Umweltschutzverbände. Die Hauptkritik: ein so niedriger Preis entfaltet keine Steuerungswirkung.

Nun hat der Bundestag am 8. Oktober 2020 die gesetzliche Grundlage für den CO2-Preis geschaffen. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz wurde geändert, der Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 wird Realität. Die Zertifikatspreise liegen erheblich über den ursprünglich im Klimaschutzpaket der Regierung genannten Preisen. Der Einstiegspreis 2021 beträgt 25 Euro pro Tonne. Danach steigt der Preis jährlich: 2025 soll er bei 55 Euro liegen. Der Preiskorridor ab 2026 liegt zwischen 55 bis 65 Euro für ein Emissionszertifikat.

Diese Maßnahme führt zu steigenden Preisen – 2021 müssen Verbraucher für Öl und Diesel 7,9 Cent pro Liter mehr zahlen, Benzinpreise steigen um 7 Cent pro Liter, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Diese Werte gab das Umweltministerium an.

Entlastung bei den Strompreisen

Bereits im Klimaschutzpaket wurde verankert, dass die Mehreinnahmen durch CO2-Zertifikate ausschließlich für verstärkte Klimaschutzmaßnahmen und zur Entlastung der Bürger eingesetzt werden sollen. Die Entlastung kommt in Form einer niedrigeren EEG-Umlage auf Strom. Derzeit beträgt sie 6,756 Cent pro Kilowattstunde. 2021 wird sie auf 6,5 Cent gedeckelt. Reicht das Guthaben auf dem EEG-Umlage-Konto nicht, um den Vergütungsanspruch aller Erneuerbarer-Energien-Anlagen zu erfüllen, springt der Staat mit Steuermitteln ein. 2022 soll die EEG-Umlage auf 6 Cent sinken. Eine weitere Entlastung gibt es für Autofahrer, die einen weiten Weg zur Arbeit haben. Ab 2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer um 5 Cent pro Kilometer auf 35 Cent.

Der Verein CO2-Abgabe begrüßt grundsätzlich die Anhebung des anfänglichen Preises, bedauert aber, dass Komplexität und Bürokratie weiter zunehmen. Auch das Mieter-Vermieter-Dilemma ist nicht gelöst. Die erhöhten Preise kommen bei den Mietern an, ohne dass diese einen Einfluss auf Heizungserneuerung und Gebäudesanierung haben.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Einführung einer CO2-Bepreisung unter der Bedingung unterstützt, dass die Einnahmen aus den Zahlungen der privaten Haushalte vollständig an diese rückerstattet werden. Jedoch ist die Gestaltungsmacht von Hauseigentümern eine andere als die von Mietern. Deshalb sollten Mieter nach Ansicht des vzbv nicht allein die Kosten der CO2-Bepreisung tragen. Der vzbv schlägt eine hälftige Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern vor.

Zur besonderen Situation von Mietern bei CO2-Bepreisung von Wärmeenergie hat der Verband in einem Positionspapier Stellung genommen. In einem weiteren Positionspapier hatte der vzbv ein Jahr nach dem Kabinettsbeschluss die Maßnahmen zum Klimaschutzpaket 2030 nach ihrer verbraucherfreundlichen Umsetzung bewertet.

Das Politikberatungsunternehmen Agora Energiewende plädiert dafür, den deutschen Wohnungsmietmarkt von Kalt- auf Warmmieten umzubauen. Vorbild könnte Schweden sein, wo seit dem Jahr 2000 eine Kombination aus steigenden CO₂-Preisen bei gleichzeitiger Einführung des Warmmieten-Prinzips gilt. Die Emissionen der dortigen Haushalte sind seither um 95 Prozent gesunken. Agora Energiewende hat nun gemeinsam mit der Universität Kassel einen Vorschlag vorgelegt, wie Klimaschutz mithilfe des Warmmieten-Prinzips auch in deutschen Mietshäusern attraktiv werden könnte. Ein juristisches Gutachten zeigt außerdem, wie es sich in deutsches Recht umsetzen lässt. pf


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