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Verbraucherzentrale – Ausblick 2023Mehr Entlastungen, Solar-Förderung und ein wenig mehr Umweltschutz

Bildquelle: Verbraucherzentralen/freepik

Die Verbraucherzentrale gibt einen Ausblick auf 2023. Gas- und Strompreisbremse treten in Kraft sowie mehr Förderung für PV-Anlagen. Vermieter werden an der CO2-Abgabe für Heizkosten beteiligt. Geplant sind ein Tierwohllabel und das 49-Euro-Ticket.

29.11.2022 – Die Energiekrise ist auch bei den anstehenden Änderungen für 2023 das bestimmende Thema. So gehöre die Entlastung bei den Gas- und Stromkosten zu den wichtigsten Neuerungen für die Menschen in Deutschland, schreibt die Verbraucherzentrale und gibt einen zusammenfassenden Ausblick auf das kommende Jahr. Solaranlagen auf Dächern privater Häuser werden stärker gefördert und die CO2-Abgabe für die Heizkosten wird auch auf Vermieter umgelegt. Caterer, Lieferdienste und Restaurants sind verpflichtet, ab Januar auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Und im Sommer soll der erste Teil des neuen Tierwohllabels für in Deutschland produziertes Schweinefleisch starten.

„Das Jahr 2022 war für viele Verbraucher:innen finanziell schwierig. Vieles ist teurer geworden, die Inflation ist auf einem Höchststand, und ein Ende der Preissteigerungen ist vorerst nicht abzusehen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Doch es gebe eben auch positive Nachrichten für die kommenden Monate.

Die Strom- und Gaspreisbremsen sollen die Energiekosten abfedern. Beide werden nach aktuellem Stand ab März 2023 und bis Ende April 2024 bestehen. Allerdings gelten sie bereits rückwirkend für die Monate Januar und Februar, der Entlastungsbetrag wird dann im März erstattet. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gelten. Beim Strompreis liegt die Deckelung ab 1. Januar bei 40 Cent pro Kilowattstunde Strom für etwa 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Bei der Fernwärme sollen 9,5 Cent pro Kilowattstunde als Preisdeckel gelten.

Zudem unterstütze der Staat künftig umfangreicher private Solaranlagen: Die Einspeisung soll besser vergütet und auch Photovoltaik-Anlagen mit höherer Leistung sollen voraussichtlich von der Einkommenssteuer befreit werden. Für den Kauf der PV-Anlage soll ab 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr berechnet werden, die Anlagen werden also 19 Prozent günstiger. Ab 2023 werden zudem Vermieter in einem Stufenmodell an der so genannten CO2-Abgabe beteiligt. Die Abgabe soll den Anreiz für energetische Sanierungen bei Bestandsbauten erhöhen.

Ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Mobilitätswende sei das angekündigte bundesweite Deutschlandticket. Für 49 Euro pro Monat sollen damit bundesweit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden können. Beim Kauf eines E-Autos sinkt 2023 dagegen die staatliche Förderung, für Plug-In-Hybridfahrzeuge entfällt sie ganz.

EU-Sammelklage wird möglich

Ab 25. Juni 2023 soll in Deutschland die neue EU-Verbandsklage möglich sein. „Ein großer Fortschritt für Verbraucherrechte“, meint der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Über diese Form der Sammelklage können Verbraucherverbände künftig direkt Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche für Verbraucher:innen einklagen.“ Bisher mussten die Geschädigten dafür noch einmal selbst vor Gericht ziehen, auch wenn sie sich zuvor bereits einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten. Schuldzinski ergänzt: „Wichtig ist jedoch, dass die Möglichkeit zur Sammelklage dann so ausgestaltet wird, dass sie schnell und unkompliziert funktioniert.“

Mehr Transparenz und Umweltschutz versprochen

Ab Sommer 2023 soll beim Schweinefleisch aus deutscher Produktion die Art der Tierhaltung von Stall bis Bio ausgewiesen werden, und zwar im Einzelhandel, bei der Bedientheke, im Onlinehandel und auf dem Wochenmarkt. Es ist der erste Schritt der neuen Tierhaltungskennzeichnung, später soll sie für Rindfleisch und Geflügel folgen. „Die Details des neuen Labels sind aus unserer Sicht nicht optimal umgesetzt“, kritisiert Schuldzinski, „denn der größte Teil des deutschen Schweinefleischabsatzes bleibt außen vor und die Tiergesundheit von der Aufzucht bis zur Schlachtung wird nicht berücksichtigt.“

Eine weitere Neuerung: Ab Januar gibt es eine Verpflichtung für Caterer, Lieferdienste und Restaurants, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.

„Viele Pläne für mehr Verbraucherrechte sind in der weltumspannenden Krisenlage zurückgestellt worden. Das darf aber nicht dazu führen, dass wichtige Verbesserungen im Digitalen, in der Pflege oder bei der Klimaanpassung außer Acht gelassen werden, mahnt der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. na

Hier geht’s zur ausführlichen Übersicht für das Jahr 2023


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Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Johannes Wilwerding 09.12.2022, 20:13:04

Sie schreiben, dass PV-Anlagen ab 2023 19% günstiger werden. Das stimmt so nicht. Die Ersparnis beträgt 15,97 Prozent, da sich die entfallende Mehrwertsteuer von 19% auf den Nettopreis, nicht auf den Endkundenpreis bezieht. Beispiel: Ein Artikel kostet mit MwSt. 119 Euro, nach entfallener MwSt. sind es noch 100 Euro. Der Vorteil entspricht 19 Euro, das sind 15,97 Prozent von 119 Euro. Leider begegnet man diesem Fehler immer wieder in der Werbung, wenn Händler uns Kunden „die Mehrwertsteuer schenken“ und behaupten, man spare 19%. Ein Trick, um den Vorteil größer aussehen zu lassen, als er ist. das ist in Ihrem Artikel sicher nicht beabsichtigt, dennoch sollte man hier genauere Angaben machen.

Johnie Silber 20.12.2022, 12:42:15

Da haben Sie absolut recht.

In einigen Bereichen eine bewusste Täuschung, oft aber nur eine Ungenauigkeit von mathematisch nicht so Bewanderten oder nicht so genau Hinschauenden.

Man kann aber auch sagen, der Staat verzichtet darauf, den Artikel/das Produkt um 19% teurer zu machen :-)

So oder so spart man sich trotzdem "die 19% Mehrwertsteuer", auch wenn es unter dem Strich "nur" eine Ersparnis von ca.16% des Endpreises sind.


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