Menü öffnen

DGRV-JahresumfrageEnergiegenossenschaften sehen sich politisch ausgebremst

Menschen einer Energiegenossenschaft vor Windrädern
Ausschreibungen bei Windenergie und Photovoltaik hemmen die wirtschaftliche Entwicklung bei den Bürgerenergiegenossenschaften. (Foto. © BBEn)

Laut Umfrage des DGRV sehen sich Bürgerenergie-Genossenschaften bei Investitionen in Erneuerbare Energien von politischen Rahmenbedingungen ausgebremst. Sonderkürzungen im PV-Segment sowie Ausschreibungen hemmen die wirtschaftliche Entwicklung.

24.07.2019 – Die Umfrage des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV) macht vor allem ein abnehmendes Interesse der Energiegenossenschaften an Investitionen in PV-Solarenergie deutlich. Seit 2006 wurden unter dem Dach des DGRV 869 Energiegenossenschaften gegründet – die insgesamt rund 2,7 Mrd. Euro in die Energiewende investiert haben. Doch die Akteure sehen sich von der Politik zunehmend ausgebremst. Laut Umfrage wollen 54 Prozent der Befragten im Bereich der kleinen Photovoltaikanlagen bis 750 kW (Kilowatt) investieren – im Vorjahr waren es dagegen noch 71 Prozent, berichtet der Verband.

Grund für die verschlechterte Stimmungslage ist laut Umfrage die von der Politik gewollte Sonderkürzung in diesem PV-Segment: Mit dem sogenannten Energiesammelgesetz wurde eine Kürzung bei der Vergütung von Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt Leistung beschlossen. Gleichzeitig hatten die Akteure mit hohen PV-Systempreisen zu kämpfen. „Die Sonderkürzungen richten sich ausgerechnet gegen die Akteure, die für die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung sorgen“, wundert sich der Vorstandsvorsitzende des DGRV Eckhard Ott. „Das kann politisch nicht gewollt sein.“ Zumal im Jahr 2018 immerhin 14 neue Energiegenossenschaften gegründet wurden.

Zudem kämen die Energiegenossenschaften bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen und große Photovoltaikanlagen nach wie vor kaum zum Zuge, kritisiert der Verband. Neben administrativen Hürden schrecke vor allem das hohe wirtschaftliche Risiko ab, da Bürgerenergiegenossenschaften – im Gegensatz zu den großen Projektierungsunternehmen – das Risiko eines Fehlzuschlags nicht über weitere Projekte ausgleichen könnten. Sie müssten befürchten, auf den Projektierungskosten sitzen zu bleiben.

„Die derzeitigen Rahmenbedingungen und politischen Entscheidungen stehen im deutlichen Widerspruch zu den neuen EU-Regeln, die explizit die Bürgerenergie in den Mitgliedstaaten fördern sollen“, sagt Ott. Denn die EU-Erneuerbaren-Richtlinie fordert, dass die Besonderheiten von Energiegenossenschaften bei der Festlegung von nationalen Förderbedingungen berücksichtigt werden sollen. Zudem stärke die EU die Möglichkeit der Stromvermarktung aus eigenen Anlagen an die Mitglieder. Das aber wäre bei den derzeitigen Marktbedingungen in Deutschland nicht wirtschaftlich umsetzbar. na


Mehr zum Thema


energiezukunft