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EEG 2021Erfreuliche Perspektiven für Mieterstrom

Solaranlagen auf einem Dach in Tübingen
Ein bereits bestehendes Mieterstrom-Projekt, dass mit Unterstützung der NATURSTROM AG realisiert wurde, steht in Tübingen. (Foto: Peter Jammernegg, Tübingen)

Nachbesserungen sind nötig, doch für Mieterstrom bringt die Novelle des EEG schon jetzt deutliche Verbesserungen. Projektierer wie die NATURSTROM AG blicken positiv in die Zukunft. Schon in diesem Jahr gehen weitere Mieterstrom-Projekte ans Netz.

20.01.2021 – Viele Hürden mussten Betreiber und Projektierer von Mieterstrom-Anlagen in der Vergangenheit überwinden. Verbände forderten wiederholt erhebliche Verbesserungen. Gerade mal ein Prozent der gesetzlich möglichen geförderten Mieterstrommenge wurde bislang realisiert. Doch Projektierer und Unterstützer mussten bis zuletzt warten, bis die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes erhebliche Verbesserungen brachte.

Während das EEG 2021 an vielen Stellen hinter den Erwartungen zurückbleibt, wurden beim Mieterstrom bereits echte Verbesserungen vorgelegt. Die Mieterstromzuschläge, also Geld, dass die Betreiber der Anlagen für jedes Kilowatt Leistung in Anspruch nehmen können, steigen spürbar. In diesem Zuge wurde auch eine Vergütungskategorie für Mieterstrom geschaffen, die unabhängig von sonstigen Förderungen läuft. Zuvor führte eine unglückliche Rechenmethodik des EEG ab Mitte 2020 dazu, dass große Mieterstromanlagen überhaupt keine Förderung mehr erhielten.

Eine elementare Verbesserung ist darüber hinaus eine Reform des Lieferkettenmodells. Ein Hauseigentümer kann nun ohne Probleme einen Dritten mit der Energiebelieferung beauftragen, ohne Gefahr zu laufen den Anspruch auf die Mieterstromzuschläge zu verlieren. Einer der Marktführer beim Aufbau und Betrieb von Mieterstrom-Projekten ist die NATURSTROM AG.

Gesteigertes Interesse

Deren Vorstand Tim Meyer sagt: „Zumindest im Bereich des Mieterstroms ist mit der Novelle zum EEG 2021 ein großer Schritt nach vorne gelungen. Es war aber auch überfällig, dass die Versorgung mit kostengünstigem Solarstrom vom eigenen Dach auch für Mieterinnen und Mieter endlich auf breiter Flur ermöglicht wird“. Laut Meyer zeigen die Verbesserungen schon erste Wirkungen. „Die Novelle ist erst seit ein paar Tagen in Kraft, dennoch merken wir schon ein gesteigertes Interesse von Projektierern und Immobilienwirtschaft“, so Meyer.

Dabei schaffte es die NATURSTROM AG schon zuvor, unter teils schwierigen Rahmenbedingungen, neue Mieterstromprojekte auf den Weg zu bringen. Davon zeugt auch ein Projekt im schwäbischen Backnang, dass im Februar ans Netz gehen soll. Zwei Gebäude werden künftig dezentral mit Strom versorgt. Der Strom soll dabei komplett in die Versorgung eines Mehrgenerationenprojektes fließen, mit Gemeinschaftsräumen und einer großen Werkstatt.

Weitere Projekte der NATURSTROM AG in Duisburg und Nürnberg stehen kurz vor der Vollendung. „Mieterstrom ist ein Win-Win-Win-Instrument: Es ermöglicht mehr Ökostrom unter Nutzung ohnehin versiegelter Flächen und bietet gleichzeitig neuen Bevölkerungsgruppen eine Partizipationsmöglichkeit an der Energiewende“, so Meyer.

Eine Stellschraube gilt es indes auch beim Mieterstrom noch anzupacken. Mieterstrom kann bislang zum Verlust der Gewerbesteuerbefreiung führen, was viele Wohnungsunternehmer und Immobilienbesitzer abschreckt. Eine entsprechende Änderung des Gewerbesteuergesetzes soll kommen. mf


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