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Energy SharingPrämie für gemeinsam erzeugten und genutzten Strom

Menschen vor einem Windrad
Beim Energy Sharing geht es darum, gemeinschaftlich erzeugten Strom auch gemeinsam zu nutzen und zu vermarkten. (Foto: Bündnis Bürgerenergie BBEn/Jörg Farys)

In einem Positionspapier haben drei wichtige Akteure der Energiewende den Rahmen für das Energy Sharing in Deutschland skizziert. Empfohlen wird ein Prämienmodell, das lokale Flexibilität anreizt und wirtschaftliche Vermarktungsmodelle ermöglicht.

01.05.2023 – Das Energy Sharing ist in Deutschland immer noch ein Stiefkind, obwohl eine europäische Richtlinie längst den Rahmen dafür vorgegeben hat. Nun haben der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) ihre Vorstellungen zum Energy Sharing in Deutschland in einem Positionspapier umrissen.

Das Energy Sharing könnte ein Game Changer sein. Denn die enormen Veränderungen, die mit der Energiewende einhergehen, brauchen die Zustimmung der Menschen vor Ort. Wenn Bürgerinnen und Bürger den Strom gemeinschaftlicher Windkraft- oder Solaranlagen in ihrer Region zu guten Konditionen beziehen können, könnte das Vorbehalte auflösen helfen. „Die Menschen dürfen nicht nur Beobachter:innen der vielen neuen Wind- und Solarparks bleiben. Sie müssen den Ausbau der Erneuerbaren selbstbestimmt voranbringen und finanziell davon profitieren können“, sagt Malte Zieher, Vorstand des Bündnis Bürgerenergie.

Ein weiterer Vorteil wäre die Entlastung der Stromnetze, wenn Anreize für einen dezentralen zeitgleichen Verbrauch Erneuerbarer Energien gesetzt werden. Strom, der in einer Region erzeugt und genutzt wird, muss nicht über weite Entfernungen transportiert werden. Ein dritter wichtiger Punkt: die soziale Komponente. Über Energy Sharing können günstigere Stromtarife angeboten werden und über 90 Prozent der Haushalte in Deutschland von einem günstigeren Stromtarif profitieren, wie Viola Theesfeld im Interview mit energiezukunft berichtet. „Es wäre fatal, dieses Potenzial brach liegen zu lassen.“

Bisher gibt es zwar viele Erneuerbare Erzeugungsanlagen in Bürgerhand, aber die beteiligten Bürger und Bürgerinnen können den Strom ihre Anlagen nicht selbst nutzen und haben daher auch keinen Anreiz, ihren Verbrauch an den gemeinsam betriebenen Anlagen auszurichten. Energy Sharing soll genau das ermöglichen. Mitglieder von Bürgerenergiegemeinschaften sollen den Strom ihrer Anlagen individuell beziehen und den Überschussstrom gemeinsam vermarkten können.

Weil die Abrechnung des gemeinschaftlichen Verbrauchs und die Vermarktung betriebswirtschaftlichen Aufwand und Investitionen notwendig machen, braucht das Energy Sharing Entlastung, entweder durch eine Senkung der Stromnebenkosten, zum Beispiel des Netzentgeltes, oder über eine Prämie, die jede Kilowattstunde belohnt, die direkt aus der Anlage genutzt wird. Beide Modell existieren bereits in anderen europäischen Ländern. Österreich hat den Weg gewählt, die Netzkosten zu senken, wenn Strom regional innerhalb einer Netzebene erzeugt und genutzt wird. Italien setzt auf ein Prämienmodell.

Anreiz für lokale Flexibilität

Die Energiewende-Akteure aus Deutschland setzen in ihrem Positionspapier klar auf ein Prämienmodell. Jede innerhalb einer Gemeinschaft zeitnah zur Erzeugung verbrauchte Kilowattstunde soll finanziell begünstigt werden und damit Anreize für lokale Flexibilität setzen. Eine pauschal festgelegte Prämie pro Haushalt sei demnach weniger geeignet, da sie zwar die Akzeptanz steigern würde, jedoch nicht die gewünschte regionale Flexibilitätswirkung mit sich bringe. Auch müssten Wind- und Sonnenstrom verschieden behandelt werden, um das vollständige Potenzial von Energy Sharing auszureizen.

Erneuerbare Erzeugung mit regionalem Verbrauch anregen

Öffnet Deutschland die Türen für Energy Sharing sollten zwei Ziele im Auge behalten werden: Die zeitnahe Breitenwirkung bei der Akzeptanz bestehender und neuer Anlagen, aber auch der Anreiz für den Bau neuer Erzeugungsanlagen. Deshalb sollten in den ersten Jahren auch Bestandsanlagen in das Geschäftsmodell des Energy Sharing überführt werden können. Um dann den Zubau anzuregen, sollten bei der Prämiengestaltung der prozentuale Anteil von Neuanlagen berücksichtigt werden. Als mögliche Zielmarke nennen die Autoren, dass bis 2030 die Hälfte der Energiemengen eines Energy-Sharing-Produkts aus Neuanlagen stammen sollen. Allerdings sollten unter die Definition von Neuanlagen auch repowerte Anlagen fallen. Petra Franke


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