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NetzentgelteEigenkapitalzinsen für Netzbetreiber sinken

Strommast, darunter eine Gruppe Fahrradfahrer
Die Preisbildung für Netzentgelte erfolgt nicht am Markt, sondern wird reguliert. Die Bundesnetzagentur legt dabei die Eigenkapitalrendite für die Netzbetreiber fest. (Foto: pxhere / CC0 1.0)

Strom- und Gasnetzbetreiber erhalten ab der nächsten Regulierungsperiode weniger Eigenkapitalzinsen. Der Zinssatz sinkt für Neuanlagen auf 5,07 Prozent, für Altanlagen auf 3,51 Prozent. Die Reduzierung fällt damit geringer aus als angekündigt.

20.10.2021 – Die Bundesnetzagentur hat die Höhe der Eigenkapitalverzinsung für die Strom- und Gasnetzbetreiber festgelegt. Die Zinsen sinken – aber nicht so stark wie ursprünglich vorgeschlagen. Es seien Hinweise aus dem Konsultationsverfahren berücksichtigt worden, teilt die Behörde mit.

Der Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen wird von 6,91 auf 5,07 Prozent sinken, für Altanlagen sinkt er von 5,12 auf 3,51 Prozent. Die neuen Zinssätze gelten für Gasnetzbetreiber ab 2023, für Stromnetzbetreiber ab 2024.

„Die gesunkenen Zinssätze spiegeln das geringere Zinsniveau an den Kapitalmärkten wider. Investitionen in die Netze bleiben dauerhaft attraktiv. Gleichzeitig gilt aber: Die Renditen der Netzbetreiber werden von den Netznutzern bezahlt, also Verbrauchern, Industrie und Gewerbe. Diese dürfen nicht unnötig belastet werden“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Schon als im September die Vorschläge für eine noch stärkere Absenkung – 4,59 Prozent für Neuanlagen und 3,03 Prozent für Altanlagen – veröffentlicht wurden, regte sich Kritik: während für Verbraucherschützer und Bundesverband Neue Energiewirtschaft die Zinssätze immer noch zu hoch erschienen, hielt der Branchenverband BDEW sie für zu niedrig und nicht sachgerecht.

Beide Lager halten an ihrer Kritik fest. Die BDEW-Chefin Kerstin Andreae und VKU-Geschäftsführer Ingbert Liebing, bezeichneten die Absenkung als ein völlig falsches Signal. Dieser Zinssatz gefährde die Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber und die Investitionen in die Netzinfrastruktur.

Robert Busch vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) findet es enttäuschend, dass die Chance verspielt werde, Verbraucher, Industrie und Gewerbe deutlicher zu entlasten. Der Spielraum für eine noch stärkere Absenkung sei nicht genutzt worden. Nun machten überhöhte Netzrenditen den Strom weiterhin unnötig teuer.

Die Preisbildung der Netzentgelte erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Ein wesentliches Preiselement ist dabei die Eigenkapitalverzinsung – sie wird für jeweils fünf Jahre von der Bundesnetzagentur bestimmt. Schon im letzten Regulierungszeitraum hatte die Bundesnetzagentur die Zinsen gesenkt. Netzbetreiber hatten geklagt, scheiterten aber letztlich vor dem Bundesgerichtshof. pf


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