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NetzentgelteRenditen für Netzbetreiber sollen sinken

Hochspannungsmast, am Boden eine Gruppe Fahrradfahrer
Die Preisbildung für Netzentgelte erfolgt nicht am Markt, sondern wird reguliert. Die Bundesnetzagentur legt dabei die Eigenkapitalrendite für die Netzbetreiber fest. (Foto: pxhere / CC0 1.0)

Die Bundesnetzagentur will die Eigenkapitalzinsen für Gas- und Stromnetzbetreiber um rund zwei Prozentpunkte absenken. Netzbetreiber kritisieren dieses Vorhaben, Verbraucherschützern geht die Kürzung dagegen nicht weit genug.

10.09.2021 – Für jede Kilowattstunde Strom zahlen Verbraucher und Unternehmen in Deutschland ein Netzentgelt. Dieses je nach Netzgebiet variierende Entgelt ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: 2020 zahlten Verbraucher durchschnittlich 7,5 Cent pro Kilowattstunde. Damit war das Netzentgelt sogar leicht teurer als der eigentliche Strompreis.

Die Preisbildung der Netzentgelte erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Ein wesentliches Preiselement ist dabei die Eigenkapitalverzinsung – sie wird für jeweils fünf Jahre von der Bundesnetzagentur bestimmt. Im Sommer hatte die Behörde die Zinssätze für die nächste Regulierungsperiode veröffentlicht:  Für Strom- und Gasnetzbetreiber soll der Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen bei 4,59 Prozent liegen, für Altanlagen bei 3,03 Prozent. Damit sinken die Zinssätze im Vergleich zur letzten Periode um rund zwei Prozent. Gelten sollen die neuen Zinssätze für Gasnetze ab 2023, für Stromnetze ab 2024. Die endgültige Entscheidung über die Höhe wird für Oktober 2021 erwartet.

Schon im letzten Regulierungszeitraum hatte die Bundesnetzagentur die Zinsen gesenkt. Netzbetreiber hatten geklagt, scheiterten aber letztlich vor dem Bundesgerichtshof.

Bei der Vorstellung der neuen Zinssätze begründete Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Festlegung: „Wir halten grundsätzlich an den bewährten Methoden fest und stellen eine im allgemeinen Umfeld angemessene Verzinsung sicher. Die gesunkenen Zinssätze spiegeln das geringere Zinsniveau an den Kapitalmärkten wider.“ Homann bekräftigte die Zusage, dass der Zinssatz bei einer Änderung des Zinsumfeldes angepasst werden könne und Investitionen in die Netze dauerhaft attraktiv bleiben sollen. Gleichzeitig sollten aber Verbraucher, Industrie und Gewerbe nicht unnötig belastet werden.

Inzwischen haben sich diverse Akteure zu den Ankündigungen der Bundesnetzagentur geäußert, die Argumente dafür und dagegen ähneln jenen, die bereits bei der letzten Zinssenkung ins Feld geführt wurden.

Zinssätze zu niedrig und nicht sachgerecht

Der Branchenverband BDEW hält die deutliche Absenkung mit Blick auf die steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber für nicht sachgerecht. Er verweist unter anderem auf die Einbindung der Ladeinfrastruktur, die in den nächsten Jahren in großen Schritten voranschreiten soll. Zudem kritisiert der Verband fachliche Mängel in den zugrunde liegenden Gutachten. Problematisch sei, dass die Bundesnetzagentur bei der Einschätzung der Kapitalmärkte Empfehlungen der Europäischen Zentralbank zur Bewertung der Renditeerwartung der Investoren nicht beachtet habe. Der BDEW warnt, dass für Investoren zu wenig Anreize bestehen, Eigenkapital für Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Netzbetreiber kritisierten die geplante Absenkung, Eon-Vorstand Thomas König nannte sie gegenüber dem Handelsblatt verantwortungslos.

Zinssätze immer noch zu hoch

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) findet die Renditegarantie für Strom- und Gasnetzbetreiber dagegen immer noch zu hoch. Die geplanten Zinssätze spiegelten die Niedrigzinsphase und das geringe Marktrisiko nicht wider und kämen einem Geschenk an die Konzerne gleich. Der vzbv fordert eine Absenkung um einen weiteren Prozentpunkt, Stromkunden könnten so um 1,1 Milliarden Euro entlastet werden.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) vertritt eine ähnliche Auffassung. Die notwendigen Investitionen in die Netze lohnten sich für die Betreiber auch dann noch, wenn die Spielräume für Zinssenkungen genutzt würden. „Hohe Zinsen führen daher nur zu Zusatzgewinnen für die Monopolunternehmen – und die Verbraucher zahlen die Zeche. Mit den Geschenken an die Netzbetreiber muss jetzt Schluss sein“, fordert bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Beide Organisationen – vzbv und bne – untermauern ihre Argumente mit einem Gutachten, das von der Universität Lüneburg im Auftrag des bne und des Stromanbieters LichtBlick erstellt wurde. In dem Gutachten wird herausgearbeitet, dass es keine Notwendigkeit gebe, Zinssätze über das an den Kapitalmärkten erwartete Niveau hinaus festzulegen. Zu hohe Zinssätze verbesserten nicht die Möglichkeiten zur Finanzierung von Betrieb und Ausbau der Leitungen. Es würden sogar Anreize gesetzt, mehr zu investieren als tatsächlich notwendig ist. pf


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