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Solarpaket IAuf ins Solarzeitalter

Balkonsolarmodul
Das Solarpaket I ist auf dem Weg ins Parlament (Bild: Bild von Franz Bachinger auf Pixabay).

Der Gesetzesentwurf zum Solarpaket I will Bürokratie abbauen sowie Biodiversität und bürgerliche Teilhabe fördern. Verbände zeigten sich zufrieden über den vorangegangenen Praxis-Check. Vorschläge für den parlamentarischen Prozess gibt es dennoch.

17.08.2023 – Das Bundeskabinett hat eine neue Solarstrategie auf den Weg gebracht. Nach dem Osterpaket im vergangenen Jahr und einem viel diskutierten Referentenentwurf, beschloss das Bundeskabinett gleich nach der Sommerpause einen Gesetzesentwurf für das Solarpaket I.

Um bis 2026 einen jährlichen Zubau von 22 GW und damit die Ausbauziele zu erreichen, muss das derzeitige Ausbautempo verdreifacht werden. „Wir brauchen mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau“, betonte Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck in einem Pressestatement.

Im Gesetzesentwurf des Kabinetts finden sich mehrere Anregungen aus der Konsultation wieder. Schwerpunkte liegen auf Freiflächen- und Dach-PV, mehr Teilhabe für Bürger, Naturschutz sowie Bürokratieabbau, heißt es aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der Beschluss sowie der vorangegangene Praxis-Check wurden von Verbänden und Unternehmen zu großen Teilen gelobt. Weitere Feinheiten müssen nun vom Parlament ausgearbeitet werden.

Mehr Biodiversität unter den Panels

„Das Wirtschaftsministerium hat beim Solarpaket noch einmal ordentlich nachgelegt und den Weg für biodiversitätsfördernde Solarparks frei gemacht. Mit den neuen Regelungen für extensive Agri-PV können Energieerzeugung, Landwirtschaft und Naturschutz auf einer Fläche vereint werden“, freut sich Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). Nun müssten Regelungen im Agrarrecht folgen.

Neben Biodiversitäts-PV sollen auch Agri-PV sowie Floating-PV in Zukunft gefördert werden. „Wer Flächen zum Beispiel agrar- und landwirtschaftlich besonders effizient doppelt nutzt, erhält Vorfahrt bei den Auktionszuschlägen“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands für Solarwirtschaft (BSW).

Vorfahrt für Solar auf Freiflächen

Weiterhin sei die Erweiterung der Flächenkulisse für Solarparks ein echter Paradigmenwechsel, so Busch vom bne. „Mit der neuen Opt-out Regelung werden Flächen von vornherein für die Nutzung als Solarpark freigegeben, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.“

Zusammen mit dem bereits im Referentenentwurf enthaltenen neuen Wegerecht für Anschlussleitungen werde dies den Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen merklich schneller und kostengünstiger machen.

Weniger Bürokratie

Eine ganze Reihe von Regelungen sollen in Zukunft flexibler gestaltet werden oder entfallen. Unter anderem sollen Balkon-Solaranlagen nur noch im Marktstammdatenregister eingetragen, aber nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen. Verbesserungen für Photovoltaik-Dachanlagen sowie die gemeinschaftliche Energieerzeugung und -nutzung für gewerbliche und private Mieter aus dem Referentenentwurf finden sich ebenfalls im Beschluss wieder.

Sven Giegolt, Staatssekretär im BMWK erwartet, dass das Solarpaket I der Wirtschaft jährlich rund 18,5 Millionen Euro und den Bürgern 90 000 Stunden Aufwand für Bürokratie ersparen wird.

Das Parlament muss nachbessern

„Bei Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung müssen noch Unklarheiten für dritte Lieferanten und bürokratische Regelungen beseitigt werden“, konstatiert Busch vom bne. Die Mieterstrom- und Gebäuderegelung hatte bereits im Vorfeld für gemischte Reaktionen aus der Branche gesorgt.

Kritisch gesehen werden zudem die nur mäßigen Verbesserungen beim Netzanschluss. Der BSW lobt, dass die bereits im EEG 2023 eingeführte Regelung eines vereinfachten Netzanschlusses für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 10,8 kWp nun auf PV-Anlagen bis 30 kWp ausgeweitet werden soll.

Der bne sieht hier hingegen noch Verbesserungsbedarf. „Leider verpasst die Bundesregierung die Chance, die Anforderungen für eine umfassende Beschleunigung von Netzanschlüssen verpflichtend vorzugeben“, kritisiert Busch. „Bei Kleinanlagen könnte zudem mit einfachen Herkunftsnachweisen und weniger restriktiven Vorgaben zur Steuerbarkeit von Anlagen in der Direktvermarktung weitere Bürokratie abgebaut werden.” jb


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