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Energiewende und NaturschutzSolarenergie-Ausbau mit Artenschutz soll Standard werden

Schafe auf Wiese unter den hochgestellten Solarmodulen eines Solarparks
Solarpark mit Natur- und Artenschutz – der Ökoenergieversorger naturstrom bringt beides in seinen Projekten zusammen. Dazu gehört u. a. auch die Schafbeweidung. (Foto: LEROT)

Wie lässt sich der weitere Photovoltaik-Ausbau naturverträglich gestalten und mit nachhaltiger Landwirtschaft kombinieren? Um zum neuen Standard zu werden, müsste Biodiversitäts-PV dafür im EEG und im Agrarrecht verankert werden.

23.06.2023 – Ab 2026 sollen pro Monat im Schnitt rund ein Gigawatt an neuen Solarparks entstehen – so sieht es der Plan im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat daher einen Vorschlag erarbeitet, wie dieser Ausbau mit Akzeptanz in den Kommunen, hoher Naturverträglichkeit und einer nachhaltigen Landwirtschaft einhergehen kann.

Biodiversitäts-Photovoltaik verbindet die Energiewende mit Artenvielfalt und nachhaltiger Landwirtschaft.Um zum neuen Standard zu werden, müsste Biodiversitäts-PV dafür im EEG und im Agrarrecht verankert werden, so der Umsetzungsvorschlag des bne, den die Kanzleien Becker Büttner Held und Agrilex ausgestaltet haben.

„Wir wollen die Rahmenbedingungen so verbessern, dass Photovoltaik zur Landwirtschaft passt, die Biodiversität erhöht und damit die Akzeptanz vor Ort hoch ist“, erläutert dazu bne-Geschäftsführer Robert Busch „Schon im Solarpaket 1 sollte Biodiversitäts-Photovoltaik im EEG definiert und im Segment 1 des EEG zuschlagsfähig werden, damit 2024 die ersten Projekte vergeben werden können. Unser Vorschlag liegt jetzt auf dem Tisch und hat den weiteren Vorteil, dass er ebenso für PPA-Solarparks nutzbar ist.”

Mehrwert für den Artenschutz

Biodiversitäts-PV umfasst Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, die durch ihre Bauweise und die extensive Pflege nachweislich die Artenvielfalt fördern. Dazu zählen zum Beispiel ein breiter besonnter Streifen zwischen den Modulreihen und die Wasserdurchlässigkeit zwischen den einzelnen Modulen.

In Biodiversitäts-PV-Anlagen erfolgen außerdem weder Düngung noch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, dafür aber eine schonende Flächenpflege ohne Mulchen. „Wird Biodiversitäts-PV zum Standard, werden jedes Jahr zehntausende Hektar für die Artenvielfalt gesichert – für mehrere Jahrzehnte und ohne, dass diese Flächen gesondert für den Naturschutz gesichert werden müssen“, so Busch weiter.

Biodiversitäts-PV löst bestehende Hemmnisse für Landwirte

Zugleich ist Biodiversitäts-PV hochattraktiv für Landwirte: Während bei klassischen Solarparks Flächen dauerhaft für die Landwirtschaft verloren gehen, bleibt der Status als „landwirtschaftliche Fläche“ bei der Biodiversitäts-PV erhalten. Die Flächen gehen in eine Art „Zeitkapsel“ und deren auf hohe Artenvielfalt ausgerichtete Pflege gilt weiterhin als hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung, erläutert der Bundesverband.

Es besteht weiterhin ein Anspruch auf GAP-Leistungen nach EU-Recht. Mit der Biodiversitäts-PV könnten zudem Landwirtschaftsbetriebe auf den artenreichen Solarparkflächen ihren Vorgaben zur Stilllegung nachkommen, d.h. die Flächen aus der Nutzung zu nehmen. Über den Nachweis von Kennarten wird der Erfolg kontrolliert.

Gleichzeitig wird durch den bne-Vorschlag ein wesentliches weiteres Hemmnis für neue Solarparks abgebaut: Hofübergaben und die steuerliche Einordnung von Solarparkflächen werden durch den rechtlichen Status als landwirtschaftliche Fläche einfacher. Für Bestandssolarparks und mit Blick auf aktuelle Planungen sollte zusätzlich das Bewertungsgesetz geändert werden, um den Übergang zum neuen Standard zu vereinfachen. Vorschläge hierfür hat der bne im vergangenen Jahr vorgelegt. In Summe werden in den Landwirtschaftsbetrieben Risiken vermindert, wenn Solarparkflächen entstehen und artenreich entwickelt werden.

Solarpaket 1: Biodiversitäts-PV für 2024 auf den Weg bringen

„Die Bundesregierung sollte jetzt im Solarpaket 1 alles dafür tun, damit Biodiversitäts-PV schnell Realität wird“, erklärt Busch. Notwendig sind eine einfache Definition und die Ausschreibung im EEG. Die Bauart betreffende Kriterien können in einem Festlegungsverfahren durch die BNetzA zeitnah und eindeutig festgelegt werden.

Schon 2024 könnten so die ersten Zuschläge für Biodiversitäts-PV vergeben werden. Parallel muss das Agrarrecht angepasst werden. Dazu reiche es, Biodiversitäts-PV als Variante der Agri-PV in die GAP-Direktzahlungen-Verordnung aufzunehmen, heißt es im Umsetzungsentwurf des bne. So werde Biodiversitäts-PV sofort für alle Solarparks nutzbar, die entsprechend den Kriterien erbaut werden. Das gelte eben auch für förderfreie PPA-Projekte. na

 


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