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PV und SteuernUmsatzsteuervorteil für Photovoltaik bleibt

Der Umsatzsteuersatz von null Prozent ist auf Dauer angelegt. (Foto: William Mead bei Pexels / Bearbeitung: energiezukunft)

Der reduzierte Steuersatz oder auch Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gilt dauerhaft. Eine entsprechende Auskunft gab das Finanzministerium dem Bundesverband Solarwirtschaft.

19.09.2023 – Seit Jahresbeginn gilt die Mehrwertsteuer-Erleichterung für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und wesentliche Komponenten für die Installation solcher Systeme. Der Nullsteuersatz hatte den PV-Ausbau im Eigenheimsegment beflügelt: In der ersten Jahreshälfte wurden mehr Solarstromanlagen und Solarstromspeicher verbaut als im Gesamtjahr 2022. Gleichzeitig gab es immer wieder Fragen zu der Regelung, unter anderem zu den wesentlichen Komponenten, aber auch zum Zeitraum, für den die Steuererleichterung angelegt ist.

Ein Grund dafür liegt vermutlich darin, dass die befristeten Steuersenkungen aus Anlass der Corona- und Energiekrise mit dem neu eingeführten Null-Steuersatz für Photovoltaik verwechselt werden. Auf Anfrage des BSW Solar stellt das Bundesfinanzministerium klar, dass der Nullsteuersatz für den Kauf von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern dauerhaft und nicht befristet ist.

Das sehe man schon daran, dass der neue Steuersatz im Paragrafen 12 „Steuersätze“ als neuer Absatz und damit eigenständiger Steuersatz eingefügt wurde, während die befristeten Steuerermäßigungen im Gesetz ausdrücklich mit Endterminen versehen sind.

Zuletzt hatte das Bundesfinanzministerium außerdem verfügt, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen, auf die sowohl die Einkommensteuerbefreiung als auch die Umsatzsteuerbefreiung zutrifft, ihre Photovoltaikanlage nicht mehr steuerlich beim Finanzamt anmelden müssen. Damit wurde „Photovoltaik ohne Finanzamt“ für Privathaushalte zum Standardfall.

Steuerrechtlichen Reformbedarf sieht der BSW hingegen derzeit noch für größere Solarstromanlagen. Unverhältnismäßige Auflagen bei der Grund- und Erbschaftssteuer würden u.a. viele Landwirte davon abhalten auf minderwertigen landwirtschaftlichen Flächen Solarstrom zu ernten. Der BSW appelliert an den Bundestag, im Rahmen des Wachstumschancengesetzes diese Investitionsbarrieren zu beseitigen.

Berichterstattung zur Umsatzsteuer für kleine PV-Anlagen auf energiezukunft.eu

Ankündigung: Umsatz- und Einkommenssteuer für kleine PV-Anlagen entfällt(16.9.2022)

Was gilt:Die neuen Regeln zur Umsatzsteuer bei PV-Anlagen (9.1.2023)

Wichtige Fragen und Antworten:Photovoltaikanlage mit null Prozent Umsatzsteuer (9.3.2023)

 


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