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Deutsche KlimapolitikVerfassungsrichter kassieren Klimaschutzgesetz

Fridays for Future-Demonstration
Klimaschutz jetzt – dieser Forderung muss die deutsche Bundesregierung nun nachkommen. (Foto: Dominic Wunderlich auf Pixabay)

Das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz ist vom Bundesverfassungsgericht in Teilen als verfassungswidrig erklärt worden – die deutsche Klimapolitik greift zu kurz. Klimaschützer triumphieren, der Druck auf die Bundesregierung wächst.

03.05.2021 – Seit 2018 sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Verfassungsklagen gegen die deutsche Klimapolitik eingegangen. Die Klägerinnen und Kläger sahen ihre Grundrechte in Gefahr und forderten von der Bundesregierung wirksame Klimaschutzmaßnahmen zur Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5 Grad Celsius. Geklagt hatte unter anderem eine Gruppe junger Menschen im Alter zwischen 15 und 32 Jahren, unterstützt von den Umweltorganisationen Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet.

Am vergangenen Donnerstag verkündeten die Verfassungsrichter dann ihr Urteil: Demnach ist das deutsche Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 nicht mit dem Grundrecht vereinbar – zumindest teilweise. Ab dem Jahr 2031 würden ausreichend Vorgaben für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen fehlen, heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die zahlreichen Klagen waren damit erfolgreich.

Nachbesserung bis 2022 nötig

Das Gericht bestätigt, dass laut dem Grundgesetz insbesondere die jungen Klägerinnen und Kläger ein Recht auf ein sicheres Leben in der Zukunft haben. Da die gesetzlichen Regelungen Maßnahmen zur Emissionsreduzierung nur bis zum Jahr 2030 vorsehen, würden die Gefahren der Klimakrise vor allem auf die jüngere Generation verschoben. Deshalb müsse die Bundesregierung beim Klimaschutzgesetz bis spätestens zum 31. Dezember 2022 nachbessern und die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab 2031 regeln, so die Verfassungsrichter.

Das Pariser Klimaabkommen ist damit für Deutschland verfassungsrechtlich verbindlich – und somit auch die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf deutlich unter zwei Grad Celsius. Der Gesetzgeber sei aufgrund der grundrechtlichen Freiheit und des Staatsziels Umweltschutz dazu verpflichtet, eine vorausschauende Strategie für den Umgang mit den Restemissionen zu entwickeln. Das sei jedoch nicht gewährleistet, so die Verfassungsrichter, wenn es ab 2030 keine konkrete Planung gebe. Außerdem könnte dann bereits fast das gesamte CO2-Budget aufgebraucht sein.

„Stärkung für den Klimaschutz“

„Diese Entscheidung ist eine deutliche Stärkung für den Klimaschutz“, sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber einen klaren Auftrag, auch über das Jahr 2030 hinaus klare gesetzliche Vorgaben für den Weg zur Klimaneutralität zu schaffen. Damit wir keine Zeit verlieren, werde ich noch im Sommer Eckpunkte für ein in diesem Sinne weiterentwickeltes Klimaschutzgesetz vorlegen, das langfristige Planungssicherheit schafft.“

Das Urteil wird von Greenpeace als „historischer Erfolg“ gefeiert, die Freiheits- und Grundrechte der jungen Menschen werden bereits heute durch unzureichenden Klimaschutz verletzt. „Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen global beachtlichen neuen Maßstab für Klimaschutz als Menschenrecht gesetzt“, sagt Rechtsanwältin Roda Verheyen, die die jungen Menschen vertritt. Die extreme Krisensituation beim Klimaschutz sei erkannt worden und die Grundrechte generationengerecht ausgelegt.

„Klimaschutz ist nicht nice-to-have, Klimaschutz ist unser Grundrecht“

„WIR HABEN GEWONNEN!!! Unserer #Klimaklage vor dem #BVerfG wurde zugestimmt. Es ist riesig. Klimaschutz ist nicht nice-to-have, Klimaschutz ist unser Grundrecht. Jetzt kämpfen wir weiter, für eine 1,5 Grad Politik, die unsere zukünftigen Freiheiten schützt, statt sie zu gefährden.“ Luisa Neubauer auf Twitter

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bezeichnet das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts als „bahnbrechend“ und fordert sogleich eine starke Beschleunigung der deutschen Klimapolitik. Die Umweltorganisation hatte 2018 zusammen mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) sowie mehreren Einzelklägern eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.

„Das Urteil ist ein Durchbruch“

„Das Urteil ist ein Durchbruch“, sagen Felix Ekardt und Franziska Heß, die die Klage vertreten haben. „Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen.“

Die Klage habe aufgezeigt, dass grundrechtlich Nullemissionen deutlich früher nötig sind als bisher angepeilt und das Pariser Klimaziel grundrechtlich verbindlich ist. „Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen und damit auch die Demokratie zu untergraben“, so die Anwälte. Genau das drohe jedoch, wenn die Klimapolitik der Bundesregierung weiter so unambitioniert bleibe. Man werde jetzt prüfen, zusätzlich auch noch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzulegen.

Riesenerfolg für Fridays for Future

Für die globale Umweltbewegung Fridays for Future ist das Urteil aus Karlsruhe ein Riesenerfolg. Seitdem die damals 15-jährige Klimaschutzaktivistin Greta Thunberg am 20. August 2018 erstmals den Unterrichtsbesuch verweigerte und stattdessen für mehr Klimaschutz auf die Straße ging, erlangte die Bewegung weltweit eine immer größere Bedeutung. Allein in Deutschland kamen so beim globalen Klimastreik am 20. September 2020 rund 1,4 Millionen Menschen zusammen – unterstützt von zahlreichen Initiativen und Unternehmen.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhält Fridays for Future nun auch rechtlichen Rückenwind. Die Bundesregierung muss bis zum Ende des nächsten Jahres ihre Klimapolitik deutlich überarbeiten – und endlich eine langfristige Strategie für eine schnelle, nachhaltige und längst überfällige Senkung der Treibhausgasemissionen erarbeiten. jk


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