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Nordrhein-WestfalenBraunkohle-Leitentscheidung und RWE sorgen für Missmut

Schaufelradbagger zum Abbau von Kohle in einem Tagebauloch
Womöglich bis 2033 darf RWE noch über 180 Millionen Tonnen Braunkohle in Garzweiler II abbauen (Bild: Huub Janssen, flickr, CC BY 2.0)

Der Kohleausstieg in NRW bis 2030 ist bereits beschlossen. Nun legte die Landesregierung eine verbindliche Leitentscheidung fest. Klimaaktivist:innen kritisieren eine fehlende Rücksichtnahme ihrer Interessen. Zudem breche RWE festgelegte Grenzen.

22.09.2023 – Im Juni letzten Jahres im Koalitionsvertrag angekündigt, legte die NRW-Landesregierung diesen Mittwoch die finale Braunkohle-Leitentscheidung für den Tagebau Garzweiler II vor, die den Kohleausstieg bis 2030 verbindlich festlegt. Entscheidend sind die neuen Abbaugrenzen und damit einhergehende Ende von Umsiedlungen. "Die Umsiedlung der Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich und Berverath (Stadt Erkelenz) sowie der Holzweiler Höfe ist bergbaulich nicht mehr erforderlich. In Folge werden die Umsiedlungen vorzeitig und sozialverträglich beendet." So steht es in den sogenannten Entscheidungssätzen der neuen Leitentscheidung.

Auf die Rettung dieser Dörfer hatte sich die schwarz-grüne Landesregierung bereits im Koalitionsvertrag festgelegt, nicht jedoch auf Lützerath, das im vergangenen Winter geräumt wurde. In der Leitentscheidung wurden zudem Abstände für Garzweiler II festgelegt, die der Tagebau nicht näher an die Ortschaften heranreichen darf. Für Holzweiler gilt ein Abstand von 500 Meter, für die Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath ein Mindestabstand von 400 Metern. Auf diese Abstände einigten sich bereits RWE und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sowie Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur im vergangenen Jahr, im Zuge des Deals zum Kohleausstieg 2030.

Rote Linie überschritten

Doch wie das Bündnis Alle Dörfer Bleiben berichtet, hat RWE vor Keyenberg die Tagebaugrenze mit einem Wall markiert, der bis auf 258 Meter an das Dorf heranreicht. Und wie neue Messungen ergeben hätten, wurde bereits bis auf 355 Meter an Keyenberg herangebaggert. So schildert es via X, (vormals Twitter) Kathrin Henneberger, Bundestagsabgeordnete der Grünen, für den Kreis Mönchengladbach, der in unmittelbarer Nachbarschaft zum Tagebau Garzweiler liegt. „Das ist eine rote Linie, die jetzt überschritten worden ist. Es geht einfach nicht, dass RWE wieder die Sicherheiten und Bedürfnisse der Menschen in den Dörfern missachtet.“ Auf Anfrage der Aachener Zeitung bestätigte RWE das Überschreiten der Abbaugrenzen. Dieser Grenze sei jedoch schon lange vor den Verhandlungen über die Rettung Keyenbergs überschritten worden.

Carmen Petrovan wohnt am südöstlichen Rand Keyenbergs und ist unmittelbar betroffen. „RWE muss sofort aufhören, weiter den Raum zwischen Holzweiler und Keyenberg auszuhöhlen und maximal an die Dörfer heranzugraben. Die Grube darf hier auch nicht tiefer werden.“ Die Abbruchkante müsse schnellstmöglich mit Bäumen und anderem Grün gesichert werden. Alle Dörfer Bleiben verweist auf den Erdrutsch in Erftstadt vor zwei Jahren. Dort hatte Starkregen die Grube geflutet und durch den Erdrutsch wurden mehrere Häuser mitgerissen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall gegen RWE wegen Verstoßes gegen das Bundesberggesetz.

Das Bündnis kritisiert zudem, dass Vorschläge der Zivilgesellschaft in der neuen Leitentscheidung ignoriert worden seien. Demnach hatten sie gemeinsam mit dem Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) NRW und weiteren Umweltverbänden gefordert, das östliche Restloch Garzweiler I nicht wie im Rahmenbetriebsplan von 1997 geplant vollständig zu verfüllen, sondern stattdessen die in einem Gutachten der Landesregierung vorgeschlagene “Arche Lösung” der Ahu GmbH zu realisieren, bei der große Mengen Abraum eingespart werden und gleichzeitig ein ökologisch hochwertiger Naturraum entsteht.

Drohender Abbau bis 2033

Wie bereits beim Deal zwischen Politik und RWE im letzten Jahr vereinbart, wird es dem Energiekonzern zudem möglich sein, noch bis 2033 Kohle abzubauen, um bei Energieknappheit im Bedarfsfall noch im kommenden Jahrzehnt Kohle zu verfeuern. Bereits jetzt wird RWE die bis dahin benötigte Kohlemenge genehmigt. Klimaaktivist:innen befürchten, dass der Tagebau schon jetzt in seiner Größe bis zu einem Abbauende im Jahr 2033 gestaltet wird. Dabei kam ein Gutachten von Energieexpert:innen der Aurora Energy Research im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis, dass in keinem Szenario zum Strombedarf bis 2030, die Kohle unter Lützerath nötig sei für eine gesicherte Versorgung, ganz zu schweigen von einem Kohlebedarf bis 2033.

Man werde um jede Tonne Kohle „weiter ringen“, so die Bundestagsabgeordnete Henneberger. „Bei anstehender Überprüfung des Kohleausstiegsfahrplans werden bei drohender Nichterreichung der Klimaschutzziele Maßnahmen vorgelegt und damit die frühere Abschaltung von Kohlekraftwerken möglich gemacht.“ Die erste Überprüfung des sogenannten Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes soll 2026 erfolgen. Sollten Kraftwerke nicht mehr zur Versorgungssicherheit nötig sein und zudem im Zuge des Ausbaus Erneuerbarer Energien und Verteuerung von CO2-Zertifikaten im Emissionshandel hohe Strompreise zur Folge haben, können diese bis zu drei Jahre früher abgeschaltet werden. mg


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