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UmweltbundesamtStudie analysiert Optionen für Energy-Sharing in Deutschland

Wirtschaftsgebäude mit Photovoltaik in einer Gärtnerei
Verschiedene Konzepte zum Energy Sharing sind ausgearbeitet. Nun liegt der Ball bei der Politik – sie kann alles so lassen wie es ist oder Erleichterungen formulieren. Eine Studie analysiert die Details.   (Foto: PxHere / CC0)

Für die Energiewende könnte das Energy Sharing ein enormer Hebel sein. Das Umweltbundesamt hat den juristischen Status Quo analysieren lassen und die vorgeschlagenen Konzepte verglichen. Die Politik muss nun entscheiden, welche Prämissen sie setzt.

09.11.2023 – Erneuerbare Energie gemeinsam erzeugen und nutzen ist der Grundgedanke von Energy Sharing. Die EU hat dafür den Weg geebnet, aber keine konkreten Vorgaben gemacht. Mitgliedsstaaten sollen die gemeinschaftliche Nutzung von gemeinschaftlich erzeugtem Strom beispielsweise innerhalb von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ermöglichen. Eine finanzielle Förderung oder Bevorzugung bzw. Ausnahmen bei energiewirtschaftlichen Pflichten schreibt das EU-Recht jedoch nicht vor.

Eine gemeinsame Studie von Öko-Institut und Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Umweltbundesamtes kommt zu dem Schluss, dass der Rechtsrahmen in Deutschland den EU-Vorgaben entspricht. Die gemeinschaftliche Nutzung ist in Deutschland möglich – wenn auch wirtschaftlich nicht attraktiv. Der deutsche Gesetzgeber ist daher EU-rechtlich aktuell nicht gezwungen, den Rechtsrahmen zu ändern. Will er Energy Sharing fördern, kann er dies aber tun. Die Spielräume dafür zeigt die Studie ebenfalls auf und vergleicht vorliegende Konzepte zur Ausgestaltung.

Verschiedene Konzeptvorschläge an die Politik gerichtet

Mit dem Energy Sharing verbinden Energiewende-Akteure mehrere Ziele: die Akzeptanz für die Energiewende steigern, eine breite Teilhabe von bisher nicht beteiligten Bürgerinnen und Bürgern erreichen und durch Anreize für die Zeitgleichheit von Erzeugung und Nutzung den notwendigen Netzausbau zu reduzieren. Konkrete Konzepte haben in diesem Jahr das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) im Verbund mit weiteren Verbänden sowie der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) vorgestellt. Das seit Jahren unter dem Dach der Bürgerwerke praktizierte Geschäftsmodell – die Strombelieferung aus genossenschaftlichen EE-Anlagen ohne Fokus auf die Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch – wird in der Studie ebenfalls betrachtet.

„Die Ziele, die mit Energy Sharing verfolgt werden, sind natürlich zu begrüßen,“ sagt David Ritter, Projektleiter am Öko-Institut. Inwiefern Energy Sharing aber tatsächlich zur Zielerreichung beitragen kann, ist bisher noch nicht ausreichend mit Daten hinterlegt. Dies gilt besonders für die Reduzierung des Netzausbaus. „Daher wäre eine Kosten-Nutzen-Analyse wünschenswert, die Energy Sharing mit alternativen Instrumenten zur Zielerreichung vergleicht.“  Bisher vorliegende Studien konnten keine signifikante Auswirkung des Energy Sharing auf den Infrastrukturbedarf im Verteilnetz aufzeigen. Zusätzlich müsse berücksichtigt werden, dass der Netzausbau nur dann geringer dimensioniert werden kann, wenn die Netzüberlastungen verlässlich und dauerhaft ausgeschlossen werden. Zudem ist unklar, ob und in welchem Ausmaß verringerte Tarife einen netzdienlichen Verbrauch anreizen.

Drei Handlungsoptionen für das Energy Sharing in Deutschland

Die erste und einfachste Option, die in der Studie genannt wird: keine Anpassung im deutschen Energierecht. Wenn diese Option von der Politik gewählt wird, bleibt der rechtliche Rahmen wie bisher bestehen – und stünde im Einklang mit EU-Recht.

Die zweite Option: Mit konkreten Kosten-Nutzen-Analysen die vorhergesagten positiven Effekte auf Erneuerbaren-Zubau und Reduktion des Netzausbaus besser beurteilen und untersuchen, ob die Ziele mit anderen Mitteln kostengünstiger zu erreichen wären. Auch die breitere Teilhabe von Bevölkerungsgruppen, die bisher noch nicht an der Energiewende partizipiert haben, sieht die Studie nicht als Selbstläufer – komplizierte Regeln könnten dem entgegenstehen, einfachere Instrumente mit einer stärkeren Breitenwirkung gefunden oder ausgebaut werden.

Welche Leitplanken die Politik setzen müsste

Die dritte Option schließlich besteht darin, jetzt die politischen Rahmenbedingungen für ein Energy Sharing Konzept für Deutschland zu schärfen bzw. zu ändern.

Sollte der Gesetzgeber die dritte Option wählen, formulieren die Studienautoren sechs Aspekte, die politisch zu verhandeln wären.

  • Soll es einen lokalen Bezug zwischen den Standorten der EE-Anlagen und den Mitgliedern geben und wie wird er definiert?
  • Ein für die Umsetzung extrem wichtiger Punkt: Soll es eine Zeitgleichheit zur Bilanzierung der EE-Erzeugung des Stromverbrauchs geben?
  • Können am Energy Sharing nur EE-Anlagen teilnehmen oder auch konventionelle Stromerzeuger?
  • Soll das zu schaffende Energy Sharing Konzept nur für neue EE-Anlagen gelten oder auch für Bestandanlagen?
  • Soll es eine maximale Anlagengröße oder EE-Leistung je Gemeinschaft geben?
  • Soll Energy Sharing privilegiert werden oder im aktuellen regulatorischen Rahmen entstehen?

Energy Sharing in Europa

Die Studie wirft auch einen Blick auf Modelle in anderen europäischen Ländern. Der räumliche Bezug wird in den meisten Ländern über die genutzten Netzebenen oder einen Radius um die Erzeugungsanlage definiert, in manchen Ländern jedoch auch anhand von Verwaltungsgrenzen. Die Obergrenzen für die Leistung der teilnahmeberechtigten Anlagen unterscheiden sich stark. Die Anreizstrukturen sind ebenfalls unterschiedlich. In Italien und den Niederlanden gibt es eine finanzielle Förderung für Energy-Sharing-Strommengen, in Belgien, Irland, Frankreich gibt es keine Erleichterungen und wiederum in anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, existiert eine indirekte Förderung über die Reduzierung von Netzentgelten.  Petra Franke


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Kommentare

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Manfred Gorgus SOLAR-professionell 14.11.2023, 08:51:35

Leider ist in Deutschland eine wenig Anwenderfreundliche Lösung zu erwarten, Technisch möglich ist Energy Sharing über hunderte von Kilomtern,Blockchain und KI machen es möglich - seit Jahren.

Der Gedanke den Netzausbau duer E-Shsring klein zu halten ist gut. Netzbetreiber in Deutschland erwarten im Mitterl und Verteilnetz Investitionen von 170 Mrd Euro um sie gür die Energiewende fit zu machen.


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