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EnergiepolitikWerden zu viele Unternehmen von der EEG-Umlage befreit?

Die Körper von toten Schweinen hängen an Haken in einem Kühlungsraum.
Im nächsten Jahr könnten Privathaushalte günstigen Strom für Großschlachtbetriebe zahlen. (Foto: unsplash, CC0 Public Domain)

Mehr als 2.000 Unternehmen wollen nächstes Jahr von der EEG-Umlage befreit werden – zu viele finden die Grünen und kritisieren, dass womöglich auch Großschlachtereien und Hersteller von Plastikverpackungen auf Kosten anderer Rabatte erhalten.

03.09.2019 – Mehrfach wurde die Zahl der Sektoren, die von der EEG-Umlage entlastet werden können, bereits ausgeweitet. Deswegen haben zum Stichtag am 01. Juli genau 2.156 Unternehmen Antrag auf Befreiung von der EEG-Umlagen ab 2020 gestellt, wie aus einer aktuellen Anfrage von Julia Verlinden an die Bundesregierung hervorgeht. Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Grünen, kritisiert in diesem Zuge, dass zu viele Betriebe 2020 eine Befreiung von der EEG-Umlage erhalten könnten, die nicht unbedingt im internationalen Wettbewerb bestehen müssen. Denn eine Befreiung von der EEG-Umlage wurde ursprünglich geschaffen, um deutsche Unternehmen zu entlasten und international wettbewerbsfähig zu erhalten.

Dazu erklärt Verlinden: „Es ist nicht einzusehen, dass beispielsweise Großschlachtereien, Hersteller von Plastikverpackungen oder Erfrischungsgetränken auf Kosten der Anderen Strompreisrabatte erhalten. Damit muss Schluss sein. Wir Grüne fordern, die Ausnahmeregelung auf das Notwendigste zu beschränken. Vergünstigungen sollen nur Branchen erhalten, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen.“

Ein Fünftel des deutschen Stromverbrauchs wäre von der EEG-Umlage befreit

Denn wie aus den Anträgen der Unternehmen hervorgeht, könnte weiterhin jede fünfte Kilowattstunde in Deutschland von der EEG-Umlage ganz oder teilweise befreit werden. Eine Entlastung, die andere Gewerbetreibende und vor allem Privathaushalte zusätzlich tragen müssten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt in Deutschland die bevorzugte Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Quellen und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Dabei sind die Vergütungen auf 20 Jahre festgelegt, um einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu ermöglichen. Strombezieher, die nicht von der EEG-Umlage befreit sind, bezahlen dafür derzeit 6,4 Cent pro Kilowattstunde.

„Privathaushalte, Gewerbetreibende und nicht bevorzugte Unternehmen bezahlen jedes Jahr allein rund 4,5 Milliarden an EEG-Umlage für die privilegierten Betriebe“, so Verlinden. Neben einer Beendigung der Praxis weitreichender Befreiungen von der EEG-Umlage, bringt Verlinden auch die Möglichkeit ins Spiel Industriesubventionen künftig aus dem Steuerhaushalt zu begleichen, um mehr Kostengerechtigkeit und eine Entlastung der Stromverbraucher zu erzielen.

Eine CO2-Steuer senkt die EEG-Umlage automatisch

Im Zuge der Debatte um eine CO2-Steuer hält auch das Umweltbundesamt eine Senkung und Umfinanzierung der EEG-Umlage für möglich und naheliegend. Die zusätzlichen Einnahmen aus einer CO2-Steuer könnten, neben einer Klimaprämie, über eine Entlastung bei den Strompreisen – vor allem der EEG-Umlage – an die Bevölkerung rückverteilt werden. Auch weist der Bundesverband Erneuerbare Energien darauf hin, dass mit höheren CO2-Preisen der Marktwert von Erneuerbaren Energien an der Strombörse automatisch steigt. Allein dadurch würde sich die EEG-Umlage für die Stromkunden bereits verringern. mf


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