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BürgerenergiewendeBürgerbeteiligung an der Energiewende stärken

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Viele Bürger und Kommunen beteiligen sich bereits an der Energiewende, ein Vorschlag für noch bessere Beteiligungschancen liegt nun auf dem Tisch. (Foto: © naturstrom AG / Celien Graubaum)

Die Energiewende-Akteure DGRV und BBEn haben einen Entwurf für eine verbesserte Bürgerbeteiligung an der Energiewende vorgelegt. Sie schlagen darin eine bundeseinheitliche Regelung zur Beteiligung an Wind- und Solarparks vor.

16.01.2024 – Bisher ist die Beteiligung von Kommunen im EEG keine Pflicht – doch einige Bundesländer haben dazu verpflichtende Regeln erlassen. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) und das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) haben nun eine Studie für eine bundeseinheitliche Regelung der Bürgerbeteiligung an Wind- und Solarparks erstellen lassen.

Akzeptanz schafft Dynamik

Seit Februar 2023 ist das „Windenergie-an-Land-Gesetz“ der Bundesregierung in Kraft, laut dem die Bundesländer bis 2032 insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie ausweisen müssen. Eine Herausforderung für viele Kommunen, die häufig Konflikten bei der Errichtung dezentraler Erneuerbarer-Energien-Anlagen begegnen. Eine stärkere Partizipation von Bürgern an der Energiewende könnte hierfür der Schlüssel sein, so das Fazit im Rahmen des Forschungsprojekts Regionale Wertschöpfung, Beteiligung und Akzeptanz in der Energiewende (ReWA), das 2023 der Frage nachging, welche Wechselwirkungen zwischen den regionalwirtschaftlichen Effekten, Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung sowie der lokalen Akzeptanz bestehen.

Will man den Umbau des Energiesystems mit einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz voranbringen, müssen möglichst viele Menschen daran beteiligt werden. Kommunale Gemeinschaften, Beteiligungsmodelle und Bürgerenergiegenossenschaften können die Energiewende beschleunigen, wie viele Beispiele zeigen.

„Die Akzeptanz der mit der Energiewende verbundenen Projekte steht und fällt mit der Beteiligung der Menschen vor Ort“, sagt auch der Vorstandsvorsitzende des DGRV Eckhard Ott. „Nur wenn die Wind- und Solarparks in den Regionen auch für eine spürbare regionale Wertschöpfung sorgen, werden die Anlagen als positive Entwicklung anerkannt. Deshalb muss der Fokus auf einer aktiven Beteiligung liegen, wie es etwa bei unseren Energiegenossenschaften der Fall ist.“

Einige Bundesländer setzen bereits auf Bürger-Beteiligung

Auf Bundesebene würden Vorhabenträger bislang jedoch lediglich angehalten, Kommunen beim Bau von Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen finanziell zu beteiligen, erläutern die Akteure. Einige Bundesländer haben auch eigene Regelungen zur zusätzlichen Bürger-Beteiligung erlassen. In Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt auch Nordrhein-Westfalen bestehe beim Bau von Windparks die Pflicht, den Bürgern ein Angebot zur Beteiligung zu machen.

Einheitliche Regelungen für breite und aktive Bürger-Beteiligung

Die Regelungen sind dabei unterschiedlich ausgestaltet. „Es ist zwar sehr positiv zu bewerten, dass einige Bundesländer bereits Regelungen getroffen haben“, sagt Malte Zieher, geschäftsführender Vorstand des Bündnis Bürgerenergie (BBEn). Allerdings brauche es diese Regelungen bundesweit, einheitlich und bis zur Sommerpause gesetzlich geregelt. „Mit der Studie des IKEM haben wir hierfür nun einen rechtlich validen Vorschlag vorliegen, der eine breite und aktive Bürgerbeteiligung ermöglicht“, betont Zieher.

NRW-Regelung als Basis mit Erweiterungsvorschlag für Solarparks

Die vom Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) im Auftrag von der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV und BBEn durchgeführte Studie macht nun einen bundeseinheitlichen Vorschlag auf Basis der in Nordrhein-Westfalen geltenden Regelung – allerdings erweitert auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Der Vorschlag beinhaltet die Pflicht des Vorhabenträgers, nach frühzeitigem Austausch mit der Kommune und vorhandenen lokalen Bürgerenergieakteuren sechs Monate nach Erhalt des gesicherten Baurechts den Entwurf einer Beteiligungsvereinbarung vorzulegen.

Daran anschließend soll innerhalb eines Jahres eine Beteiligungsvereinbarung zwischen den Parteien verhandelt werden, die bestmöglich die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt berichtet BBEn. Sind die Verhandlungen nicht erfolgreich, heißt es in der Studie, müsste der Vorhabenträger ersatzweise den Bürgern vor Ort 20 Prozent der Gesellschaftsanteile zum Kauf anbieten. Verstößt er gegen die Beteiligungsvereinbarung oder die Ersatzbeteiligung, könnte nach Vorstellung der Studienautoren die betroffene Kommune eine Ausgleichsabgabe verlangen. Bürgerenergiegesellschaften im Sinne des § 3 Nr. 15 EEG und Bürgerenergiegesellschaften, die § 3 Nr. 15 Buch. c EEG nicht entsprechen, wären von der Pflicht ausgenommen, heißt es in dem Regelungsvorschlag. na

 


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