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Naturschutz und PVWie Solarparks naturverträglich gebaut werden

Kleine Solaranlage auf einem Feld, im Hintergrund Häuser
Naturschutz und Energieerzeugung schließen sich nicht aus. Naturschützer und Solarbranche verständigen sich auf Qualitätskriterien für Solarparks. (Foto: Csaba Nagy auf Pixabay)

Was bei der Windenergie so schwer gelingt, scheint bei der Photovoltaik einfacher: Naturschutz und Energieerzeugung unter einen Hut zu bringen. Naturschützer und Branchenverband haben sich auf Standards für Freiflächen-Solarparks verständigt.

07.05.2021 – Für den Bau von Freiflächensolarparks gelten bereits Naturschutz-Regeln. Die Umweltverträglichkeitsprüfung muss für jedes Projekt erfolgen. Beispielsweise müssen Zäune – die wiederum von den Versicherern gefordert werden – einen gewissen Bodenabstand haben, um für Kleinsäuger und Kriechtiere durchlässig zu sein.

Da der Bedarf an Solarstrom in den nächsten Jahren deutlich steigen wird, werden auch mehr Photovoltaik-Anlagen auf ebenerdigen Freiflächen errichtet. Natürlich ist es trotzdem sinnvoll, das enorme Potenzial auf Haus- und Gewerbedächern zu heben – der Bau in der Fläche wird jedoch an Fahrt aufnehmen, auch weil die Anlagen preiswerter errichtet werden können als die in der Regel kleineren Dachanlagen.

Um den Schutz des Bodens, der Flora und Fauna sowie ihrer Lebensräume weiterhin mit der Energie- und Nahrungsmittelproduktion in Einklang zu bringen, haben der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) Kriterien für naturverträgliche Solarparks erarbeitet.

Ökologische Aufwertung von Flächen

Das gemeinsame Papier würdigt den Beitrag, den PV-Freiflächenanlagen bei der ökologischen Aufwertung von Flächen leisten können. Insbesondere wenn die Flächen vorher konventionell landwirtschaftlich bewirtschaftet wurden ist demnach eine signifikante Verbesserung der Biodiversität erreichbar. Einige bedrohte Vogelarten, wie etwa die Feldlerche und das Braunkehlchen, nehmen die störungsarmen Lebensräume als Brutplatz gerne an.

„Schon allein die Tatsache, dass die Flächen nie gedüngt oder mit Pestiziden besprüht werden, hilft vielen Tieren und Pflanzen enorm“, sagt Tina Mieritz, Referentin für Energiepolitik und Klimaschutz beim NABU. Im Vergleich zu einer intensiv genutzten Maisanbaufläche für die Bioenergieerzeugung ist die Stromerzeugung in Solarparks effizienter und nachhaltiger.

In einer zersiedelten und intensiv genutzten Kulturlandschaft bieten Solarparks im Vergleich zu anderen Nutzungen dann sogar Vorteile: Sie schaffen Entsiegelung, Extensivierung und Förderung der Strukturvielfalt und bieten bodenbrütenden Vogelarten und Reptilien Schutz.

Dennoch stellen Freiflächenanlagen prinzipiell einen Eingriff in die Landschaft dar und beeinträchtigen in manchen Fällen natürliche Lebensräume. So können die umzäunten Flächen für Säugetiere zur Barriere werden. Die punktuelle Versiegelung, Verschattung und Überschirmung kann mitunter die Wasserversorgung des Bodens und damit die Biodiversität des Bodens beeinträchtigen.

Kriterien für Standortwahl, Planung und Rückbau

Zunächst wird in dem NABU-BSW-Papier die Standortwahl thematisiert und bevorzugte Flächen und zu schützende Gebiete beschrieben. Bei der Ausgestaltung der konkreten Anlage sollte der Gesamtversiegelungsgrad inklusive aller Gebäudeteile fünf Prozent der Fläche nicht überschreiten und die Installation der Modulreihen so gewählt werden, dass Niederschläge ausreichend versickern können. Bei der Planung sehr großer Anlagen sollen Korridore für große Säuger wie Rotwild angelegt werden, diese jedoch nicht an einer Straße oder einem Schienenweg enden.

Für einige Arten wie zum Beispiel Zauneidechse, Steinschmätzer, Kreuzkröte und diverse Insekten wird ein Solarpark zu einem nutzbaren Lebensraum, wenn sich zusätzliche Strukturen und Offenbereiche innerhalb der Anlage befinden. Dazu könnten neben Hecken auch Steinhaufen, Rohbodenstellen, Totholz oder im Einzelfall auch Kleingewässer gehören.

Auch der Rückbau sollte bereits bei der Projektplanung mitgedacht werden. Die Regelungen zum Rückbau einer Anlage sollten bereits im Genehmigungsverfahren festgelegt werden und dabei auch die zu Projektbeginn geschaffenen Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigen.

Mit dieser Verständigung wollen BSW und NABU erreichen, dass der Photovoltaikausbau nicht zu Lasten wichtiger anderer gesellschaftlicher Anliegen geht. Die Einhaltung von Qualitätskriterien kann Konflikte vermeiden und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen.

Das gemeinsame Papier kann eine Grundlage hin zu einer bundeseinheitlichen Regelung für naturverträgliche Solarparks sein. Bisher hat es noch keinen verbindlichen Charakter für die Genehmigungsbehörden. Gut wären beispielsweise bundesweit praktikabel anwendbare Kriterien, wie eine Steigerung der Biodiversität auf den Flächen erreicht werden kann, um eine Kompensation des Eingriffs innerhalb der Fläche zu ermöglichen. Diese Standards sollten von einer neutralen Facheinrichtung gemeinsam mit den Umweltverbänden erarbeitet werden. pf


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