Menü öffnen

Mieterstrom im OsterpaketBei der Energiewende für alle ist noch Luft nach oben

Culemborg, Niederlande
Sonnenstrom vom eigenen Dach – auch für Mieter? (Bild: Lamiot, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0)

Die Regelungen zum Mieterstrom wurden in der EEG-Novelle im Osterpaket kaum verändert. Zukünftig höhere Vergütungen für Volleinspeisung bedeuten jedoch, dass Projekte mit Eigenversorgungsanteil im Vergleich schlechter dastehen.

19.04.2022 – Das Bundeskabinett hat das Osterpaket verabschiedet. Regelungen zum Mieterstrom bleiben dabei größtenteils so wie gehabt. Die geplante höhere Vergütung für Volleinspeisung bedeutet jedoch gleichzeitig weniger Anreize für Mieterstrommodelle. Im parlamentarischen Verfahren muss nun nachgearbeitet werden.

Die Mieterstromregelung ist seit 2017 im EEG verankert. Mieterstrommodelle ermöglichen es Menschen ohne Wohneigentum, an der Energiewende teilzuhaben. Solaranlagen auf Dächern von Mehrfamilienhäusern versorgen die Bewohner mit Ökostrom, der direkt vor Ort produziert wird. Zusätzlich soll das Mieterstrommodell Anreize für Dach-Photovoltaikanlagen bieten.

Mieterstrom in der EEG-Novelle

Die Kriterien für Mieterstrommodelle bleiben in der EEG-Novelle größtenteils gleich. Mieterstrom wird zudem in Zukunft weiterhin zu den Sätzen vergütet, die zurzeit gelten. Zuvor sollten die Vergütungssätze weiter sinken. Allerdings ist nun eine deutlich höhere Vollvergütung vorgesehen. Das macht zwar Dachsolaranlagen generell attraktiver. Doch im Vergleich gibt es auch weniger Anreize für Vermieter, den Strom direkt an die Mieter des jeweiligen Hauses weiterzugeben. Denn Mieterstrommodelle sind mit deutlich mehr bürokratischem Aufwand verbunden als eine Volleinspeisung. Das gilt auch, obwohl bürokratische Hürden in der Novelle bereits teilweise abgebaut wurden.

Mit der Herabsetzung der EEG-Umlage auf null und der Vereinheitlichung weiterer anfallender Umlagen im Energie-Umlagen-Gesetz sei ein wichtiger Schritt getan, so Timon Gremmels, (SPD) MdB. „In direkter Folge fallen dann auch keine Umlagen mehr auf Direktbelieferung und Eigenverbrauch hinter dem Netzverknüpfungspunkt an. Mieterstromprojekte profitieren von diesem Bürokratieabbau. Positiv wirkt sich auch die Streichung des Eigenversorgungsverbots in Ausschreibungen aus.“

Das jährliche Fördervolumen für Mieterstromprojekte, das bisher auf 500 MW begrenzt war, wird zudem ab 2023 aufgehoben. Allerdings wurden die Fördergelder bereits im vergangenen Jahr nur zu einem Bruchteil abgerufen. Es erscheint also unwahrscheinlich, dass sich aus dem Wegfall der Begrenzung große Anreize für Vermieter ergeben. Die Änderung spare allerdings auch administrative Arbeit, da die Pflicht zur Meldung beim Marktstammdatenregister für neue Anlagen entfalle, so Gremmels.

Selbstversorgung muss attraktiver werden

Die Verbesserungen für Mieterstrom fallen bisher also eher bescheiden aus. "Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bleibt im Gesetzestext weit hinter Habecks Versprechungen zurück. Sie muss allerdings ein wesentlicher Bestandteil sein. Deshalb muss der Bundestag jetzt sicherstellen, dass die Hürden für Eigenversorgungsmodelle und Stromprojekte von Mieterinnen und Mietern abgebaut werden", findet die Energieexpertin von Greenpeace, Reenie Vietheer. In seiner Eröffnungsbilanz hatte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck noch angekündigt, im Solarbeschleunigungspaket die Bedingungen beim Mieterstrom deutlich zu verbessern.

Auch Gremmels sieht noch Verbesserungsbedarf: „Einige wichtige Entwicklungsfelder für den Mieterstrom wurden bisher im Osterpaket nicht adressiert. So sollte die Beschränkung des Mieterstrommodells auf Wohngebäude aufgehoben werden. Darüber hinaus muss der Quartiersansatz – das heißt, die Verbindung mehrerer örtlicher Teile eines Quartiers mittels der Netzdurchleitung – konsequent ermöglicht werden. Auch die Abrechnungsmodelle bleiben kompliziert - wir sollten aber dringend den Messaufwand senken, bspw. durch ein Summenzählermodell. Und schließlich müssen wir auch die Vorgaben an den Mieterstromvertrag im Energiewirtschaftsgesetz überarbeiten. Erst dann werden wir es im PV-Bereich schaffen, gemeinsam mit den Menschen im Land die Ausbauziele zu erreichen", so Gremmels. jb


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft