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Bericht der BundesnetzagenturKonventionelle Kraftwerke blockieren die Energiewende

Stromnetze und Windkraftanlagen in grüner Landschaft
Erneuerbare Energien müssen den Vorrang bei der Einspeisung ins Stromnetz haben. (Foto: Nicole Allé)

Ein Bericht der Bundesnetzagentur macht deutlich, dass konventionelle Kraftwerke kaum mehr ins neue Stromsystem passen. Branchenexperten fordern, dass der Einspeisevorrang von Erneuerbaren Energien vor allen fossilen Optionen durchgesetzt wird.

10.10.2019 – Die Bundesnetzagentur (BNetzA). hat in dieser Woche den zweiten Bericht über die sogenannte Mindesterzeugung veröffentlicht. Darin werden Perioden mit „negativen Strompreisen“ der Jahre 2016 bis 2018 untersucht. Negative Strompreise bedeuten, dass Betreiber von Kraftwerken dafür gezahlt haben, dass ihnen Strom abgenommen wurde. „Viele Kraftwerke reagieren nur eingeschränkt auf Börsenstrompreise“, erklärt der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann, „dies liegt häufig an fehlender Flexibilität durch Wärmelieferverpflichtungen.“

Es sei energiewirtschaftlich und unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Belastungen nicht weiter hinnehmbar, dass konventionelle Kraftwerke und fossil betriebene KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) die Netze verstopfen, während sauberer Strom abgeregelt werde, kommentierte die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) Simone Peter den Bericht. „Dieser belegt, dass nur ein sehr kleiner Teil des trägen konventionellen Kraftwerkssockels für den Betrieb des Stromsystems überhaupt erforderlich ist“, so Peter.

Was heißt Mindesterzeugung?

„In den analysierten Stunden der Jahre 2016 bis 2018 wurden 18 bis 26 Gigawatt konventionelle Stromerzeugung in die bundesweiten Netze eingespeist, das ist die sogenannte konventionelle preisunelastische Erzeugungsleistung“, heißt es im Bericht der Bundesnetzagentur 2019. Nur ein kleinerer Teil dieser Erzeugung ist laut BNetzA für den sicheren Netzbetrieb erforderlich, mindestens 4 bis 8 Gigawatt. Dieser Teil wird als Mindesterzeugung bezeichnet. „Damit diese Mindesterzeugung von konventionellen Kraftwerken bereitgestellt werden konnte, mussten sie am Netz sein. Die untere Leistungsgrenze dieser Kraftwerke ist die Voraussetzung zur Bereitstellung von Mindesterzeugung. Sie machte 28 Prozent bis 43 Prozent der gesamten konventionellen preisunelastischen Erzeugungsleistung aus“, heißt es im Bericht. Die Vorhaltung negativer Regelleistung durch konventionelle Kraftwerke hatte also einen bedeutenden Anteil an der Mindesterzeugung. Dieser Anteil könnte sich verringern, wenn mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen am Regelenergiemarkt teilnehmen dürfen, so der BEE.

Nicht flexibel genug

Zudem tragen auch fossil betriebene KWK-Anlagen wesentlich zum starren und technisch nicht notwenigen Erzeugungssockel bei, kritisiert der BEE. Diese könnten zusätzlich zu den Wärmeerlösen teilweise gleich mehrere Förderungen einnehmen, was dazu führe, dass sie nicht ausreichend auf Marktpreise reagierten. Dazu zählten Eigenverbrauchsprivilegien und teilweise vermiedene Netzentgelte.

„Nicht nur Großkraftwerke, sondern auch die fossil-betriebene Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) muss deutlich an Flexibilität gewinnen, damit der überflüssige konventionelle Erzeugungssockel abgebaut werden kann. Fossil-betriebene KWK-Anlagen müssen auch tatsächlich flexibel betrieben werden, was heute nicht der Fall ist“, fordert der BEE. Bei der Ausgestaltung der neuen Regeln zum Redispatch müsse daher darauf geachtet werden, dass „der Einspeisevorrang von Erneuerbaren Energien vor allen fossilen Optionen durchgesetzt wird“, bekräftigt Peter. Zurecht verweise die Bundesnetzagentur darauf, dass die Erneuerbaren Energien in Zukunft immer mehr Systemdienstleistungen übernehmen werden und dies auch können. na


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