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BlitzumfrageAbgeschöpfte Gewinne fehlen für Bau neuer PV-Anlagen

Solarpark vor Gewerbehof und bewaldetem Bergrücken
Greift der Staat zu viel Gewinne ab, fehlt das Geld für Investitionen. Das ist für den Ausbau der Erneuerbaren Energien eine zusätzliche Bremse. (Foto: naturstrom AG)

Drei Viertel der Unternehmen wollen im Falle der jetzt geplanten Abschöpfung von Zufallsgewinnen ihre Investitionen in Photovoltaikanlagen zurückfahren oder verschieben, so das Ergebnis einer Umfrage. Das wäre fatal.

09.11.2022 – Die Solarwirtschaft fordert die Bundesregierung auf, die geplanten unverhältnismäßigen Markteingriffe im Zusammenhang mit der Strompreisbremse nicht durchzuführen. Um die Photovoltaik massiv auszubauen – was angesichts der Umstände mehr denn je notwendig ist – braucht die Branche Geld für Investitionen. Stattdessen steht nun zu befürchten, dass sich die geplante Erlösabschöpfung bei gewerblichen Erneuerbaren-Energien-Anlagen ungewollt zu einer Investitionsbremse entwickelt, Milliarden Euro nicht in Klimaschutz und Energiewende fließen.

Die Befürchtung wird von den Ergebnissen einer Blitzumfrage untermauert, die der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) vergangene Woche in der Solarbranche durchgeführt hat. Drei Viertel der befragten Unternehmer teilten mit, Neuinvestitionen im Falle einer Erlösabschöpfung reduzieren oder verschieben zu wollen. BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig appellierte an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, das Vorhaben fallen zu lassen und Spielräume der EU vollständig im Sinne der Energiewende zu nutzen.

Bundesregierung will geringere Erlösobergrenzen als EU

Die geplanten technologiespezifischen Erlösobergrenzen der Bundesregierung haben es in sich. Die Bundesregierung will die Erlösobergrenze niedriger ansetzen als von der EU vorgeschlagen. Demnach dürften Anlagenbetreiber von Windkraft- und PV-Anlagen lediglich drei Cent mehr als den anzulegenden Wert pro Kilowattstunde einbehalten. Darüber hinaus gehende Erlöse werden als Zufallsgewinne betrachtet, von denen 90 Prozent eingezogen werden sollen.  Der anzulegende Wert ist je nach Anlage entweder die feste Einspeisevergütung oder der in einer Ausschreibung ermittelte Preis pro Kilowattstunde. Für PPA-Anlagen – frei ausgehandelte Verträge zwischen Erzeuger und Kunde – gibt es keinen anzulegenden Wert. Wie hier die genaue Erlösobergrenze ermittelt werden soll, ist bisher unklar. Die Erlösobergrenze der Bundesregierung läge damit signifikant unter dem von der EU vorgeschlagenen Grenzwert von 18 Cent pro Kilowattstunde (180 Euro pro Megawattstunde).

Bei den besonders knapp kalkulierten förderfreien Solarprojekten wird die stärkste Bremswirkung auf Photovoltaik-Neuinvestitionen erwartet, sollte es zu einer Erlösabschöpfung kommen wie vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) geplant. Mit einer Unwirtschaftlichkeit aller dieser Solarprojekte rechnen immerhin 45 Prozent der befragten Unternehmen. Fast alle Umfrageteilnehmer:innen (92 Prozent) erwarten, dass zumindest einige neue Solarprojekte unwirtschaftlich werden dürften. 

„Mit der ursprünglich intendierten Abschöpfung von Zufallsgewinnen haben diese Pläne nichts mehr zu tun. Es handelt sich vielmehr um massive Eingriffe in die Erlösstrukturen der Energiewende. Sie würden Neuinvestoren verschrecken und auch wegen der Ungleichbehandlung Erneuerbarer Energien gegenüber anderen Energieträgern klar gegen geltendes EU- und Verfassungsrecht verstoßen“, erklärte Körnig.

Die BMWK-Pläne ignorierten zudem die erheblichen Kostensteigerungen, mit der auch die Solarwirtschaft derzeit zu kämpfen habe. So seien die Kosten für neue Solarparks gegenüber 2020 um rund 60 bis 65 Prozent gestiegen. Kostentreiber seien die steigenden Zinsen, steigende Arbeits- und Komponentenkosten. Neben dem Solarsystem selbst habe sich auch seine Stromnetzanbindung deutlich verteuert.

Nach jetzigem Stand sollen die Zufallsgewinne rückwirkend zum 1. September 2022 bis Ende Juni 2023 abgeschöpft werden. Die Entscheidung dazu will das Bundeskabinett am 18. November treffen. pf


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