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EnergiewendeNiedersachsen stärkt Ausbau von Wind- und Solarenergie

Photovoltaik auf dem Dach eines landwirtschaftlichen Gebäudes
Niedersachsen bringt wichtige Vorhaben für die Energiewende auf den Weg. (Foto: Roy Buri auf Pixabay)

Mit zwei Initiativen gibt die niedersächsische Landesregierung der Energiewende im Norden einen kräftigen Schub. Sie will eine Solarbaupflicht für Gewerbebauten einführen und beim Windkraftausbau für mehr Repowering und Planungssicherheit sorgen.

26.03.2021 – Die rot-schwarze Landesregierung von Niedersachsen macht vor, wie Energiewende geht und sendet ein Signal Richtung Bund. Denn der Ausbau von Wind- und Sonnenenergie bekommt aus der niedersächsischen Staatskanzlei kräftigen Rückenwind. Erklärtes Ziel ist die komplette Versorgung von Wirtschaft und Gesellschaft bis 2040 aus Erneuerbaren Energien, zumindest rechnerisch. Dazu wurden nun wichtige Weichen gestellt.

Zum einen sollen künftig auf allen größeren Dächern von neuen Gewerbebauten Solaranlagen gebaut werden. Durchgesetzt werden soll diese Pflicht mit einer Änderung der Landesbauordnung. Der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung geht nun in die Verbändeanhörung.

Bau und Energieminister Olaf Lies (SPD) sieht in den Flächen der Gewerbedächer den entscheidenden Schlüssel für einen massiven Photovoltaikausbau. 65 Gigawatt installierte PV-Leistung will das Land bis 2040 erreichen, 50 Gigawatt davon auf Haus- und Gewerbedächern. Der Photovoltaikzubau war bereits in den letzten drei Jahren beachtlich gewachsen, allerdings getrieben vom Zubau auf den privaten Hausdächern. Von 17.000 neu gebauten Anlagen im Jahr 2020 gingen 14.000 auf das Konto der Einfamilienhäuser. Zum Jahresende waren in Summe 4,6 Gigawatt Solarleistung am Netz. Die zögerliche Bestückung von Industrie- und Gewerbedächern soll nun per Gesetz beschleunigt werden.

Ab 75 Quadratmeter Gewerbedachfläche gilt Solarbaupflicht

Für den Neubau von überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden mit einer Dachfläche ab 75 Quadratmetern wird der Bau einer Solaranlage verpflichtend. Mindestens 50 Prozent der Dachfläche sollen dann mit Solarmodulen belegt werden. Auch die Statik der Gebäude muss diesen Anforderungen gerecht werden. Eine Befreiung von der Solarbaupflicht soll nur in besonderen Ausnahmefällen möglich sein.

Für Wohngebäude soll zukünftig eine Vorsorgepflicht gelten: Sie müssen dann so geplant werden, dass später eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann, wenn die Installation noch nicht im Zuge des Neubaus geschieht.

Mit diesem Gesetzesentwurf setzt das Bauministerium eine Bitte des Landtages um. Dieser hatte im November vergangenen Jahres die Landesregierung dazu aufgefordert, das niedersächsische Baurecht so zu ändern, dass beim Neubau großer Dachflächen von Gewerbehallen der Aufbau und die Nutzung photovoltaischer Anlagen zur Pflicht werden. Mit den geplanten Änderungen in der niedersächsischen Bauordnung sollen auch weitere Vereinfachungen im Baugenehmigungsverfahren umgesetzt werden. Wenn möglich sollen die Änderungen am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Eine Übergangsfrist ist vorgesehen.

Mehr Repowering, mehr Flächen, mehr Planungssicherheit beim Windkraftausbau

Bei Windkraftausbau ist das windreiche Bundesland bereits Spitzenreiter im Vergleich der Bundesländer. 6.352 Anlagen mit einer kumulierten Leistung von 11,4 Gigawatt drehen sich hier im Wind. Allerdings ist Niedersachsen auch das Bundesland, in dem in den nächsten fünf Jahren die meisten Anlagen ihr Förderende erreichen. Das liegt daran, dass bereits in den Anfangsjahren des EEG kräftig gebaut wurde.

Um mehr Repowering zu ermöglichen, aber auch um noch mehr Flächen für Windenergie zu nutzen, wurde der Windenergieerlass überarbeitet. Auch die behutsame Öffnung des Waldes für die Windenergie ist im Erlass angelegt sowie Maßnahmen für mehr Planungs- und Rechtssicherheit.

In den jetzigen Windenergieerlass sind die Ergebnisse einer Verbändeanhörung eingeflossen sowie die Anregungen des Runden Tisches zur Zukunft der Windenergie in Niedersachsen. Dort hatten Landesregierung, Branchenvertreter, Naturschutz- und Kommunalverbände Anfang 2020 gemeinsame Vorschläge zu Flächenverfügbarkeit, Verfahren und Akzeptanz verabredet. In den nächsten sechs Wochen können die beteiligten Verbände im Rahmen der zweiten Anhörung erneut ihre Stellungnahmen abgeben.

20 Gigawatt Windleistung im Jahr 2030 als Ziel

Lies nennt den neuen Windenergieerlass ein klares Bekenntnis zur Windenergie an Land: „Wir erhöhen die Ausbauziele, ziehen sie zeitlich vor und vergrößern die Flächenkulisse, auf der Windkraft möglich wird. Mit dem Erlass soll in Niedersachsen bis 2030 eine Windkraftleistung von 20 Gigawatt installiert sein. Hierfür brauchen wir 1,4 Prozent der Landesfläche.“

Mit diesem Erlass und der Verankerung der Ausbauziele im Landesraumordnungsprogramm soll erreicht werden, dass ab dem Jahr 2030 Landesflächen in der Größenordnung von 2,1 Prozent für Windenergie bereitgestellt werden. Das reiche rechnerisch, um eine Leistung von rund 30 Gigawatt zu installieren. pf


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