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Gemeinsame AusschreibungSolarenergie schlägt Windkraft

Photovoltaikfreiflächenanlagen dominierten die erste gemeinsame Ausschreibungsrunde von Wind und Solar. (Foto: © Jeroen Komen / flickr.com, CC BY-SA 2.0)

Bei der ersten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für neue Ökostromanlagen wurden alle Zuschläge an Solarparks vergeben, Windprojekte gingen leer aus. Das zeigt: Der Sinn solcher Ausschreibungen ist begrenzt und für die Energiewende kein Gewinn.

13.04.2018 – „Es haben ausschließlich Gebote für Solaranlagen Zuschläge erhalten. Im Wettstreit setzt sich eben die Technologie durch, die zu den geringsten Kosten anbieten kann“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Vorstellung der Ergebnisse am Donnerstag. Zwar hat er recht mit seiner Aussage, aber die geringsten Kosten sagen noch nichts über die Sinnhaftigkeit aus. Würden die technologieoffenen Ausschreibungen ausgeweitet, könnte das bedeuten: Nur noch die Photovoltaik wird ausgebaut, Windenergie dagegen bleibt auf der Strecke.

Dabei sind gerade die verschiedenen Stromerzeugungsprofile ein echter Gewinn für die Energiewende. Sägt man eine Technologie ab, torpediert man den Umbau unseres Energiesystems. Insofern sollte dieser 32:0 Erfolg für die Photovoltaik ein warnender Fingerzeig sein. Und so konstatiert Homann: „Für das Gelingen der Energiewende ist jedoch ein Mix der verschiedenen Technologien erforderlich.“ Mit anderen Worten: Auch er hält das Experiment der gemeinsamen Ausschreibung für gescheitert.

Sonderregelung ohne Auswirkungen

Von den 54 Geboten wurden 36 für Solaranlagen und 18 für Windkraftanlagen eingereicht, mit 395 Megawatt war das Ausschreibungsvolumen doppelt überzeichnet. 32 Solar-Gebote erhielten einen Zuschlag mit einem Gesamtumfang von 210 Megawatt. Der durchschnittliche Zuschlagswert betrug 4,67 Cent pro Kilowattstunde. Die meisten Zuschläge gingen mit sechs nach Bayern und Sachsen-Anhalt.

Erstmals wurden die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete als zusätzliches Instrument eingeführt. Gebote in solchen Gebieten wurden mit einem Aufschlag belegt, da dort bereits viele Erneuerbare-Energien-Anlagen stehen. Diese Gebiete hatte die Bundesnetzagentur bereits Ende Dezember festgelegt, es handelt sich um 98 Landkreise im gesamten Bundesgebiet. Auf die Zuschläge hatte diese Sonderregelung kaum Auswirkungen. cw


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