Menü öffnen

SolarbaupflichtTäglich 140 neue PV-Anlagen

(Foto: Piqsels / Free License)

Baden-Württemberg plant eine Photovoltaikpflicht für Häuslebauer, die bereits ab Mai 2022 gelten soll. Branchenvertreter haben berechnet, wie viele Solaranlagen notwendig sind, um das Klimaziel 2030 des Landes zu erreichen.

21.07.2021 – Bis 2040 will die Landesregierung von Baden-Württemberg das Ländle klimaneutral machen. Morgen berät der Landtag das überarbeitete Klimagesetz mit nachgeschärften Zielen. Der Ausbau der Photovoltaik ist für die angestrebte Klimaneutralität ein wichtiger Baustein. Wie viele Solarstromanlagen bis zum Zwischenziel im Jahr 2030 konkret erforderlich sind, hat jetzt das Solar Cluster Baden-Württemberg berechnet. Allein auf Hausdächern sind im Südwesten rund 140 neue mittelgroße Photovoltaikanlagen erforderlich – pro Tag.

Bei Gewerbegebäuden sind jeden Tag zwei neue 300-Kilowatt-Anlagen erforderlich, bei Freiflächenanlagen sind im Jahr 30 Solarparks in einer Größe von 10 Megawatt nötig. Zusammengenommen braucht der Südwesten eine neu installierte Leistung von mindestens 1.000 Megawatt pro Jahr, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Hier ist noch viel Luft nach oben: 2020 wurden nur 60 Prozent erreicht, in den Jahren zuvor waren es sogar deutlich weniger.

Um den Zubau zu forcieren, ist die Photovoltaikpflicht auf Gebäuden das Mittel der Wahl: Für alle privaten Neubauten und bei größeren Renovierungen von Dächern soll künftig eine Solarpflicht gelten. Ab 1. Mai 2022 gilt eine Photovoltaik-Pflicht für Eigentümer von neuen Wohngebäuden. Ab 1. Januar 2023 müssen die Eigentümer bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Solarstromanlage errichten.

Solarbaupflicht für Gewerbebauten ist bereits beschlossen

Für neu errichtete, gewerblich genutzte Gebäude – Bürogebäude, Schulen oder Supermärkte – hat das Land die Photovoltaikpflicht bereits seit vergangenem Jahr beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch auf neuen Parkplätzen Photovoltaikanlagen installiert werden. Bislang galt dies für eine Größe ab 75 Stellplätzen – nun hat die Landesregierung die Stellplatzanzahl auf 35 gesenkt. Hier sind jetzt Kommunen und Unternehmen gefordert, für eine schnelle Umsetzung zu sorgen. Nicht nur bei neuen Parkplätzen, sondern auch bei bestehenden. Einkaufszentren und andere Einzelhandelsunternehmen könnte so der Klimaschutz befördert und gleichzeitig die Bequemlichkeit für Ihre Kunden erhöht werden. Denn während des Einkaufs könnten Kunden ihr E-Auto aufladen.

Doch es gibt auch Hebel, die auf Bundesebene umgelegt werden müssten, um die Klimaziele zu erreichen, betont Solar-Cluster-Geschäftsführer Franz Pöter. Die neue Landesregierung müsse sich auf Bundesebene für eine angemessene Vergütung der Solarstromanlagen einsetzen. Denn die gegenwärtig stetig absinkende Vergütung bremst den Zubau. Die Anlagenpreise fallen nicht mehr, sondern steigen eher, da der Aufwand für Handwerksleistungen steigt. Das macht es für Hauseigentümer wirtschaftlich unattraktiv, eine Solaranlage zu errichten.

Auch bei Solarparks auf freiem Feld, schwimmenden Anlagen auf Baggerseen oder der Agri-Photovoltaik in der Landwirtschaft seien Verbesserungen auf Bundesebene erforderlich. pf
 


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft