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Photovoltaik-StrategieWeniger Hürden für Solarausbau

PV-Anlage auf einem Gründach
Bis zum Sommer wird ein Gesetzentwurf erarbeitet, der viele bürokratische Hürden und andere Fallstricke für den Photovoltaikausbau aus dem Weg räumt. (Foto: naturstrom AG)

Für den immensen Ausbau der Photovoltaik hat das Bundeswirtschaftsministerium im Dialog mit der Solarbranche eine Strategie entworfen. Einige der Maßnahmen sollen sich noch vor der Sommerpause als Solarpaket I in einem Gesetzentwurf wiederfinden.

09.05.2023 – Im März hatte das Bundeswirtschaftsministerium eine Solarstrategie vorgestellt – denn der geplante Ausbau soll ein dreifaches des derzeitigen betragen. Dafür müssen viele Hebel in Bewegung gesetzt werden. Über 650 Stellungnahmen gingen beim Wirtschaftsministerium ein. Letzte Woche erntete die bei einem Photovoltaik-Gipfel im BMWK vorgestellte finale Fassung viel Lob.

In elf Handlungsfeldern ist die gesamte Bandbreite der möglichen Stellschrauben zusammengefasst. Die Themen reichen von Balkonsolarmodulen, Mieterstrom, Freiflächenausbau bis hin zu steuerlichen Aspekten und Netzanschlussbedingungen. Der erste Teil der geplanten Maßnahmen soll vom Kabinett noch vor der Sommerpause in einem Gesetzpaket Gestalt annehmen, der zweite Teil bis zum Jahresende folgen.

Ab 2026 sollen jeweils 11 Gigawatt Leistung auf Dächern und in der Freifläche installiert werden. Für beide Segmente enthält das Solarpaket I konkrete Veränderungen zu gegenwärtig gültigen Bestimmungen.

Vorhaben für das Dachanlagensegment

Für PV-Dachanlagen soll die Grenze zur Direktvermarktungspflicht flexibler gestaltet und die Anlagenzusammenfassung gelockert werden. Weiter soll es eine Dachvergütung auch für Gebäude im Außenbereich geben und weniger Bürokratie beim parallelen Betrieb von zwei Anlagen auf einem Dach. Repowering soll zukünftig auch bei Dachanlagen möglich sein, Garten-PV einfacher werden, ebenso einfachere technischen Anforderungen für Kleinanlagen bei der Direktvermarktung gelten.

Für das Solarpaket II stehen später im Dachanlagensegment auf der Tagesordnung: die Optimierung der baulichen und technischen Anforderungen für Dachanlagen, Bürokratieabbau bei Wechselrichterverbräuchen von Volleinspeiseanlagen und eigenständiger Netzverknüpfung, Denkmalschutzbelange und PV-Ausbau, vereinfachter Zugang zur Direktvermarktung.

Mieterstrom und Energy Sharing

Das Energy Sharing wird erstmals als konkretes Projekt angekündigt, die Ausgestaltung im zweiten Halbjahr folgen. Im Solarpaket I gibt es Änderungen für das Mieterstrommodell: es wird weitergeführt, allerdings entschlackt und vereinfacht. Beispielsweise müssen Mieterstromtarife nicht mehr mindestens 10 Prozent günstiger sein als der Grundversorgertarif, die entsprechende Vorgabe hat für viel Aufwand bei den Anbietern gesorgt. Zudem dürfen Mieterstromanlagen zukünftig auch auf Neben- oder Nichtwohngebäuden installiert werden. Aufwändige Messtechnik soll mit der Ermöglichung von virtuellen Summenzählern entfallen. Ergänzend wird ein neues Modell zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach österreichischem Vorbild in Aussicht gestellt.

Vorhaben für die PV-Freiflächenanlagen

Für den größeren Ausbau von Solarparks sieht das Solarpaket I Erleichterungen im Baugesetzbuch und Klarstellungen in der Baunutzungsverordnung vor. So soll klargestellt werden, dass PV-Anlagen als Hauptanlagen in Gewerbegebieten zulässig sind und als Gewerbebetriebe aller Art gelten, von denen keine erhebliche Belästigung ausgeht. Ebenso sind PV-Anlagen in Industriegebieten zulässig.

Kleine PV-Anlagen – bis 1 Megawatt bzw. 6 Megawatt bei Bürger-Solarparks – sollen auch in benachteiligten Gebieten möglich sowie benachteiligte Gebiete grundsätzlich geöffnet werden. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen wird auch für Solaranlagen auf sonstigen baulichen Anlagen und schwimmende Photovoltaik ermöglicht. Die gegenwärtig geltende Leistungs-Limitierung von 100  Megawatt soll eventuell verstetigt werden, Agri-PV und Freiflächenanlagen an Autobahnen und Bahnstrecken verstärkt genutzt werden.

Im Solarpaket II sind bis Ende des Jahres weitere Vereinfachungen für Freiflächenanlagen vorgesehen, beispielsweise die Vereinfachung von Baugenehmigungsverfahren.

Viel Licht und kaum Schatten

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßte die vorgelegte Photovoltaik-Strategie. Sie benenne nicht nur richtige Ziele, sondern beinhalte auch zahlreiche wichtige Maßnahmen zum Abbau von Barrieren beim Markt-, Flächen- und Netzzugang und zur Beschleunigung von Planungsprozessen. 

BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig kommentierte: „Die PV-Strategie enthält nach erster Analyse viel Licht und kaum Schatten. Doch wie immer ist auch ein guter Plan noch kein gutes Gesetz, wie immer steckt der Teufel im Detail. Ich hoffe daher, dass aus den beschriebenen Maßnahmen und Prüfaufträgen – im Einvernehmen mit den Ressorts Bauen, Landwirtschaft, Umwelt und Finanzen sowie mit den Bundesländern – nun schnell konkrete Gesetzesinitiativen abgeleitet werden können.“ pf


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