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Novelliertes Gebäudeenergiegesetz GEGDie Wärmewende braucht einen Sanierungsschubs

Verlegung eines Flächenkollektors im Erdreich für eine Wärmepumpe
Wärmepumpe als Allheilmittel für die Wärmewende im Gebäudebereich? Am besten kombiniert mit Erdwärme – doch dafür braucht es Platz. (Foto: PBaeumchen / CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

Die GEG-Novelle verschärft den Energiestandard von Neubauten und verbessert den Einsatz von Großwärmepumpen. Nun müsse verstärkt der Gebäudebestand in den Fokus rücken und Heizen mit Gas nicht mehr gefördert werden, fordern Branchen-Experten.

11.05.2022 – Ende April wurde ein erster Entwurf der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht. Darin wird der zulässige Primärenergiebedarf eines Neubaus von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent reduziert (EH-55). Ab 2025 soll dann schon das Effizienzhaus-40 (EH-40) als gesetzlicher Neubaustandard definiert werden. Erdgas-Heizungen sollen in der GEG-Novelle zukünftig nicht mehr zum Erreichen des Effizienzhaus-Standards zugelassen werden.

Für Biomasse-Anlagen soll es Einschränkungen geben. Diese werden ausschließlich in Kombination mit einer solarthermischen Anlage genehmigt, die mindestens die Bereitstellung der Trinkwasser-Erwärmung übernehmen kann. Mit Eigenstrom aus einer Photovoltaik-Anlage betriebene Trinkwarmwasser-Wärmepumpen werden im Entwurf nicht berücksichtigt.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt den Referentenentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Jetzt müsse auch der Gebäudebestand in den Fokus rücken und die Förderung von Gasheizungen rasch beendet werden, kommentierte der Verband. „Auf brutale Weise zeigt sich die Fatalität unserer Abhängigkeit von Öl und Gas insbesondere im Gebäudesektor“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Seit Jahren stagniert der Erneuerbaren-Anteil in Deutschlands Kellern bei rund 15 Prozent. Es ist daher ein enormer Fortschritt, dass die energetischen Vorgaben endlich verschärft und der Markt in Richtung Klimaneutralität gelenkt wird.“

Das neue GEG müsse der Start für eine große Aufholjagd sein. „Nachbarn wie Dänemark und die Niederlande zeigen längst, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung geht“, so Busch. Um bis 2023 hin zu 65 Prozent Erneuerbaren Energien im Betrieb zu kommen, wären Wärmepumpen das Mittel der Wahl.

Großwärmepumpen werden begünstigt

Der bne lobt, dass die derzeitige Benachteiligung von Großwärmepumpen beendet wird. Bislang wird Fernwärme aus KWK-Anlagen gegenüber grüner Fernwärme durch den Primärenergiefaktor massiv bevorzugt. Das verhindere in der Praxis oft den Umstieg auf Großwärmepumpen, da sich der Primärenergiefaktor des Gesamtwärmenetzes dadurch verschlechtern würde. Der bne hatte vorgeschlagen, den Primärenergiefaktor für den netzbezogenen Strom zum Betreiben einer Großwärmepumpe von 1,8 auf 1,2 zu senken. Dies wird nun mit der Novelle umgesetzt. „Während bei KWK-Anlagen bisher die Annahme gilt, der erzeugte Strom würde Strom mit einem Faktor von 2,8 verdrängen und könne der KWK-Wärmeerzeugung gutgeschrieben werden, wird bei der Wärmepumpe angenommen, dass der allgemeine Strommix mit dem Faktor von 1,8 zum Betrieb eingesetzt wird. Die beträchtliche Stromgutschrift für KWK-Anlagen führt zu einer systematischen Benachteiligung von Wärmepumpen und dazu, dass mögliche Projekte nicht realisiert werden, weil der Primärenergiefaktor des Gesamtwärmenetzes sich durch Großwärmepumpen derart verschlechtern würde, dass ein Anschluss an das Wärmenetz unvorteilhaft wird“, argumentiert der Gesetzgeber.

Die Anpassungen in §22 GEG beziehen sich auf Großwärmepumpen, die Wärme in ein Wärmenetz abgeben. Es fehle eine klare Definition der Begriffe Großwärmepumpe und Wärmenetz, kritisieren in diesem Zusammenhang manche Branchen-Experten.

Wärmesanierung muss vorankommen

„Neben dem Neubau muss jetzt mehr Bewegung in den Gebäudebestand kommen. Die Förderkulisse muss strikt auf Sanierungen mit Wärmepumpen zugeschnitten werden“, meint Busch und plädiert für ein sofortiges Förderstopp für fossile Heizungen. „Neueste Wärmepumpen schaffen höhere Vorlauftemperaturen und sind damit bestens für die Sanierung geeignet“, so Busch.

Ursprünglich war im Rahmen des Maßnahmenpaketes des Bundes zum Umgang mit hohen Energiekosten eine Pflicht vorgesehen, Wärmeerzeuger, die neu eingebaut werden, zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien zu betreiben. Diese Regelung ist nun nicht enthalten. Jedoch eine Ankündigung weiterer Schritte zur Einführung einer solchen Pflicht sowie einer Solardach-Pflicht. Auch das beschlossene Austauschprogramm für Gasheizungen und die Wärmepumpen-Offensive müssen noch gesetzlich geregelt werden. Dafür brauche es vor allem eine Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), so der Verband.

Die kleine GEG-Novelle soll noch vor der Sommerpause 2022 verabschiedet werden und am ersten Januar 2023 in Kraft treten. Zeitnah solle eine große GEG-Novelle erfolgen. Im diesem Zuge werde das System zur Bewertung der Energieträger in Wärmenetzen grundlegend überarbeitet, kündigte der Gesetzgeber an. na

 


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