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VerbraucherschutzFernwärmemarkt muss verbraucherfreundlicher werden

Arbeiter mit Fernwärmerohr bei der Verlegung im Straßengraben
Die kommunale Wärmeplanung muss für Verbraucher transparent sein, ebenso die Preise für Fernwärme. (Foto: S. Leitenberger auf Adobe Stock)

Die Rahmenbedingungen für Wärmekunden müssen verbessert werden. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband. Er schlägt unter anderem eine deutschlandweite Wärmenetzkarte sowie eine bundeseinheitliche Preisaufsicht vor.

15.08.2023 – Das Wärmeplanungsgesetz ist neben der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes die Leitplanke für die Wärmewende in Deutschland. Mit dem Wärmeplanungsgesetz werden den Kommunen Vorgaben für die Planungsprozesse zur Dekarbonisierung der Wärmenetze gemacht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf auf bestehende Missstände hin, die mit dem neuen Gesetz behoben werden sollen.

So müsste der Fernwärmemarkt endlich verbraucherfreundlicher gestaltet werden, wie Ramona Pop, Vorständin des vzbv fordert. „Die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen über intransparente Preise und nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen zeigen, dass es bei Fernwärme große Unklarheiten und Probleme gibt.“ Mehr Wärmenetze dürfe es deshalb nur bei gleichzeitiger Verbesserung des Verbraucherschutzes geben.

Der vzbv fordert die Einführung einer deutschlandweiten Wärmenetzkarte sowie einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht. Monopolistische und intransparente Strukturen könnten nicht dauerhaft mit einem Anschluss- und Benutzungszwang abgesichert werden. Darüber hinaus kritisiert der vzbv das geringere klimapolitische Ambitionsniveau im Vergleich zur vorherigen Fassung des Entwurfs. So gehe der jetzige Entwurf, insbesondere bei der Dekarbonisierung der vorhandenen Wärmenetze, nicht weit genug. 

Der vzbv begrüßt an dem überarbeiteten Entwurf vom 21.7.2023 unter anderem die flächendeckende Einführung der Wärmeplanung, die auch Kommunen unter 10.000 Einwohnern zur Erstellung von Wärmeplänen verpflichtet sowie die Straffung der Fristen zur Umsetzung um ein halbes Jahr. Auch die Möglichkeit, den Bau eines Wasserstoffnetzes frühzeitig auszuschließen, wenn sich ein beplantes Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dafür eignet, beurteilen die Verbraucherschützer positiv, desgleichen die Klarstellung, dass die Wahlfreiheit der privaten Haushalte für oder gegen ein bestimmtes Heizsystem durch die kommunale Wärmeplanung nicht eingeschränkt wird.

Der vzbv fordert bei der Umsetzung der Wärmepläne umfassende Beteiligungsverfahren durchzuführen, den Geltungsbereich der Vorgaben aus der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie auf alle Kommunen auszuweiten, die kein vereinfachtes Verfahren nutzen, eine deutschlandweite Wärmenetzkarte sowie eine bundeseinheitliche Preisaufsicht für Wärmenetze einzuführen und den Anschluss- und Benutzungszwang abzuschaffen. Die Vorgaben zur Dekarbonisierung vorhandener Wärmenetze sollen nicht aufgeweicht werden.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatten bereits im Juni einen gemeinsamen Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz veröffentlicht. Nach der bisherigen Ressortabstimmung, der Stellungnahmen aus der Länder- und Verbändeanhörung sowie der politischen Einigungen zum Gebäudeenergiegesetz haben die Ministerien den Entwurf überarbeitet und erneut zur Konsultation gestellt. Nach Abschluss der Ressortabstimmung soll der Gesetzesentwurf am 16. August 2023 im Kabinett verabschiedet und nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause ins Parlament eingebracht werden. pf

Zur Stellungnahme des vzbv


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