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WärmewendeGrünes Licht für grüne Wärme

Bau einer großen solarthermischen Anlage der Stadtwerke Ludwigsburg/Kornwestheim.
Bau einer großen solarthermischen Anlage der Stadtwerke Ludwigsburg/Kornwestheim. Vom nun bewilligten BEW wird ein Schub für grünere Wärmenetze erwartet. (Bild: Hans-Christoph Neidlein)

Die EU-Kommission gibt grünes Licht für die milliardenschwere Förderung grüner Fern- und Nahwärme. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll künftig den Ausbau von Wärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energien und Abwärme vorantreiben.

05.08.2022 – Mit der erfolgten Bewilligung durch die EU-Kommission am 2. August kann die BEW-Förderung nun ab Mitte September starten. Gefördert wird der Neubau von Wärmenetzen, bei denen mindestens 75 Prozent der Wärme aus Erneuerbaren Energien und Abwärme eingespeist werden, sowie Projekte zur Erweiterung und Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze. Die BEW hat ein Fördervolumen von insgesamt fast drei Milliarden Euro, welches bis 2026 zur Verfügung steht.

Auch Genossenschaften profitieren

Antragsberechtigt sind Betreiber von Wärmenetzen und solche, die es werden wollen. Dazu zählen neben Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, und Stadtwerken auch eingetragene Vereine und Genossenschaften. Investitionsbeihilfen in Höhe von bis zu 40 Prozent sind möglich.

Deutschland hatte das Förderprogramm zur Umstellung der Wärmenetze auf Treibhausgasneutralität und zum Bau neuer klimaneutraler Netze im Juni 2022 bei der Kommission angemeldet. Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie wird die Antragstellung nun beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein.

Investitionsbeihilfen von bis zu 40 Prozent

Die Beihilfe soll in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Durch die Maßnahme werden Machbarkeitsstudien für den Bau und Transformationspläne für bestehende Fernwärmenetze mit bis zu 50 Prozent der entstehenden Kosten unterstützt. Sie müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein.

Ein weiteres Fördermodul sind Investitionsbeihilfen in Höhe von bis zu 40 Prozent für den Bau neuer Fernwärmesysteme und den Umbau von Bestandsnetzen, bei denen erneuerbare Energien und Abwärme einen Anteil von mindestens 75 Prozent ausmachen.

Auch Betriebskostenzuschüsse möglich

Dieselbe Förderhöhe gilt als besondere Neuerung nun auch für Einzelmaßnahmen zur Dekarbonisierung und Modernisierung bestehender Fernwärmesysteme mit erneuerbaren Energieträgern und Abwärme. Beispiele dafür sind die Installation von Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie.

Zur Einbindung von Abwärme in die Fernwärmesysteme bietet sich die Nutzung von Wärmepumpen, Wärmespeichern und Wärmetauschern an. Eine weitere wichtige Innovation ist, dass für die Wärmeerzeugung aus Solarthermie und Wärmepumpen Betriebskostenzuschüsse erhalten werden können.

Positive Reaktionen – Rufe nach höherer Mittelausstattung

Die Reaktionen auf die Bewilligung aus Brüssel und das neue Förderprogramm fallen überwiegend positiv aus. „Die beihilferechtliche Genehmigung des BEW ist eine gute Nachricht für das Projekt Wärmewende“, erklärte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sieht darin einen lang ersehnten „Startschuss zur Solarisierung von Deutschlands Fernwärmenetzen“. Erfreut zeigten sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Allerdings fordern die Verbände durchweg eine bessere finanzielle Ausstattung des BEW mit einem Volumen von mindestens ein bis 2,5 Milliarden Euro jährlich sowie eine längere Laufzeit bis zum Jahr 2030. (hcn)


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