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Windzubau wird ausgebremstBrandenburg plant energiepolitische Rolle rückwärts

Brandenburg Landesregierung plant eine energiepolitische Rolle rückwärts und will die Privilegierung von Windkraftanlagen durch eine Bundesratsinitiative zukünftig abschaffen. (Foto: Oliver Mann on Unsplash)

Brandenburgs Landesregierung will die Privilegierung von Windkraftanlagen durch eine Bundesratsinitiative zukünftig abschaffen. Die Akzeptanz der Windenergie soll dadurch gesteigert werden und die Kommunen ein stärkeres Mitspracherecht erhalten.

05.09.2018 – „Mit Unverständnis, Sorge und Verunsicherung nehmen wir die Umkehr innerhalb der erfolgreichen Energiepolitik des Landes Brandenburg wahr“, schreibt der Landesverband Berlin Brandenburg des Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) in einem offenen Brief an Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Damit reagiert der Verband auf die Ankündigung einer Bundesratsinitiative zur Streichung des § 35 Absatz 1 Nr. 5 Baugesetzbuch des Landes Brandenburg, wodurch die bisherige Privilegierung von Windkraftanlagen abgeschafft werden soll.

„Die Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Akzeptanz von Windkraftanlagen und wird sich damit in der morgigen Kabinettsitzung befassen“, hieß es am Montag in einer Erklärung der Landesregierung. Am Dienstag verkündete Woidke dann, dass das entsprechende Maßnahmenpaket vom Kabinett beschlossen wurde und „mehr Akzeptanz für Windkraft notwendig“ sei.

Mehr Mitspracherecht für Kommunen

Bisher hätten die Kommunen faktisch kein Veto-Recht gegen den Bau von Anlagen einlegen können, was der brandenburgische Ministerpräsident nun ändern will. So sollen die Kommunen zukünftig mehr Mitspracherecht erhalten.

Woidke wies in seiner Erklärung darauf hin, dass ihm die Sorgen vieler betroffener Anwohner über „Lärm, Schattenwurf, Landschaftsbild und nächtliche Blinkfeuer“ bekannt seien. „All das verringert die Akzeptanz für Windenergie vor Ort“, so der Ministerpräsident. „Die Energiewende kann aber nur gelingen, wenn sie von breiten Teilen der Bevölkerung weiterhin unterstützt wird.“

Deshalb sollen die Kommunen zukünftig ein stärkeres Mitspracherecht über geplante Bauvorhaben erhalten. Übersetzt heißt das: Die Projektierer müssen zukünftig vor jedem Anlagenbau erst einmal Verhandlungen mit kommunalen Vertretern aufnehmen. Ohne die jetzige Regelung zur Privilegierung wäre jedes Windenergieprojekt nämlich zunächst automatisch unzulässig.

Positivbeispiel Bayern?

Der Landesverband des BWE befürchtet deshalb, dass sich Windprojektierer dann als „Bittsteller“ an die kommunalen Verantwortlichen wenden müssen. Das Beispiel der Abstandsregelung in Bayern habe bereits verdeutlicht, dass eine Abhängigkeit des Windzubaus vom Willen und den planerischen Möglichkeiten der Gemeinden faktisch zu einem Einbruch des Ausbaus führt.

Die brandenburgische Landesregierung teilte in ihrer Erklärung außerdem mit, dass sie per Gesetzesinitiative noch in diesem Jahr eine Sonderabgabe zu Gunsten der Kommunen auf den Weg bringen will. Dadurch könnten entsprechende Erlaubnisse auch zu Einnahmen für die Kommunen führen. Anlagenbetreiber müssten dadurch eine regelmäßige und ertragsabhängige Zahlung an die betroffenen Kommunen vornehmen.

Die Vertreter der Windenergie in Brandenburg bezeichnen die Argumentation einer Abschaffung der Privilegierung jedoch als nicht schlüssig. Der Ausbau der Windenergie verlaufe bereits in geordneten Bahnen und es bestehe auch ein bewährtes System des Interessenausgleichs. Neben der Existenz einer bauplanungsrechtlichen Privilegierung werde auch die Windenergieplanung direkt gesteuert. So seien etwa sogenannte Konzentrationszonen in Regional- und Flächennutzungsplänen mit Ausschlusswirkung im restlichen Plangebiet ausgewiesen.

Schaffung von Akzeptanz zweifelhaft

Der Landesverband bezweifelt auch, dass eine Abschaffung der Privilegierung zu einer verbesserten Akzeptanz in der Bevölkerung führen könne. Vielmehr würden Projekte verhindert und die Berücksichtigung von großräumigen Landschaftszusammenhängen erschwert werden. So könnten durch die Verengung der möglichen Vorhabengebiete auf eine einzelne kommunale Ebene die für den Artenschutz wichtigen Zug- und Wanderkorridore viel schwerer berücksichtigt werden. Für die Akzeptanz der Windenergie wäre das nicht gerade dienlich.

Gewarnt wird auch vor deutlich negativen Arbeitsmarkteffekten in der Windbranche, an der bundesweit mehr als 140.000 direkt oder indirekt Beschäftigte hängen. Allein in Brandenburg sind es knapp 10.000 Arbeitsplätze. So bedürfe es nicht nur für den Ausbau der Windenergie, sondern auch für die Sicherung der Jobs eine entsprechende planungs- und genehmigungsrechtliche Grundlage.

Der Landesverband Berlin Brandenburg des BWE weist außerdem in seinem offenen Brief darauf hin, dass Woidke mit seiner geforderten Nicht-Privilegierung auch gegen den eigenen Koalitionsvertrag verstoße. Darin wurde ein notwendiger Ausbau der Windenergie schließlich noch unterstützt. Man verlasse damit den vor „über 20 Jahren eingeschlagenen brandenburgischen Weg zur Förderung der Erneuerbaren Energien“. jk


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Kommentare

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Rainer Böttcher 08.09.2018, 15:06:40

+256 Gut Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren, aus der derzeitigen Faktenlage ergibt sich, dass sich die Hoffnung auf CO2 Reduzierung, durch den Ausbau der Windenergie seit 20 Jahren nicht erfüllt hat. Deshalb sollte kein weiterer Ausbau der Windenergie erfolgen. Erst, wenn es gelingt, die gesamte Energiemenge zu speichern, um damit eine Grundlastfähigkeit sicherzustellen , ist das Abschalten von Kohle-und Atomkraftwerken vorstellbar. Dann wäre ein weiterer Ausbau denkbar. MFG R.Böttcher


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