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KleinwindkraftDer Markt für kleine Windkraftanlagen

Kleines Windrad, am Fuß kleine Solaranlage
Hier wird eine Kleinwindanlage mit einer Solaranlage kombiniert. Die beiden Erzeugungsarten ergänzen sich. (Foto: Sroka Erneuerbare Energien)

Kleine Windgeneratoren fristen ein Nischendasein, aber das Interesse steigt. Weil der aktuelle Einspeisetarif sehr niedrig ist, ist vor allem die eigene Stromnutzung attraktiv. Der Anbieter-Markt ist eher undurchsichtig.

19.07.2023 – Während sich bei der Photovoltaik in jüngster Zeit bezüglich Förderung, Einspeisetarifen und neuen Geschäftsmodellen mit Eigenbrauch einiges bewegt hat, ist die Lage bei der Kleinwindkraft unverändert schwierig. Das berichtet Marktkenner Patrick Jüttemann. Der Einspeisetarif für die kleinen Windgeneratoren liegt bei 7,4 Cent pro Kilowattstunde. Das lohnt sich kaum. Es muss vor allem darum gehen, den Windstrom selbst zu verbrauchen und die Energiekosten zu senken. „Ich gehe davon aus, dass deshalb viele Kleinwindanlagen statistisch gar nicht erfasst werden“, erläutert Jüttemann. Vor allem sehr kleine Windturbinen unter zwei Kilowatt Leistung, werden in der Regel nicht erfasst. Denn die laufen meist im Inselbetrieb und sind nicht mit dem Stromnetz verbunden. Solche Anlagen muss man nicht anmelden.

Baugenehmigung erforderlich

Das größte Problem ist immer noch die Baugenehmigung. „Es ist kein Einzelfall, dass eine Baugenehmigung über ein Jahr dauert oder abgelehnt wird, obwohl keine objektiven Gründe gegen die Kleinwindkraftanlage sprechen“, sagt Jüttemann. Wenn die Nachbarn ­dafür seien, die Aufstellung der Kleinwindanlage in keinem Schutzgebiet erfolge und es auch sonst keine triftigen Gründe gegen die Anlage gebe, sollten solche Projekte als lokalen Klimaschutzes erlaubt werden, findet er. Dabei machen es einige Bundesländer schon besser als andere: Beispielsweise hat Niedersachsen in der jüngeren Vergangenheit eine erfreuliche Politik pro Kleinwindkraft durchgeführt. Im Außenbereich, das heißt in ländlichen Gebieten, als auch in Gewerbe- und Industriegebieten dürfen Kleinwindkraftanlagen bis 15 Meter Gesamthöhe verfahrensfrei installiert werden – ganz ohne Baugenehmigung. Davon könnten sich andere Bundesländer eine Scheibe abschneiden.

Potenzielle Interessenten

Das Interesse der privaten Hausbesitzer ist vorhanden und wächst. Aber auch Unternehmen fragen Kleinwindanlagen nach, oft sind es stromintensive Betriebe. Bei der Versorgung netzgekoppelter Gebäude ist vor allem die gewerbliche Kleinwindkraft sinnvoll. „Auch bei den kleinen Windanlagen brauche ich oft eine gewisse Größe, um damit konkurrenzfähig Strom erzeugen zu können“, erläutert der Kleinwindexperte. Das heißt konkret: ein Windgenerator ab zehn Kilowatt Leistung mit einer Gesamthöhe von mindestens 25 Metern.

Wann sprich man von Kleinwindkraft

Entscheidend ist immer die Gesamthöhe gleichbedeutend mit der höchsten Flügelspitze über dem Grund. Wenn die Gesamthöhe 50 Meter nicht überschritten wird, darf man im Prinzip die Windanlage auf das eigene Betriebsgelände oder Grundstück stellen. Eine 250-Kilowatt-Maschine eines Hersteller aus Italien ist die wohl ertragsstärkste Kleinwindkraftanlage auf dem Markt. Das hat primär mit dem besonders großen Rotor zu tun.

Generell sollte man nicht nur die Informationen des Herstellers oder dessen Vertriebspartners als Grundlage nehmen. Wichtig sind unabhängige Referenzen, die zeigen, dass die Windanlage dauerhaft gut funktioniert und zuverlässig Strom produziert.

Besonders aufpassen sollte man laut Jüttemann bei unseriösen Anbietern von Mikrowindanlagen. Die bewerben ihre Anlagen gezielt für die Dachmontage im windschwachen Wohngebiet. Das ist aber meist keine gute Idee. Der Kleinwind-Marktreport von Patrick Jüttemann stellt daher ganz bewusst nur empfehlenswerte Kleinwindanlagen vor. nhp


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