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„Windnutzungsabgabe“Kommunen sollen zum Profiteur von Windrädern werden

Häuser, im Hintergrund Windenergieanlagen
(Foto: Gunnar Ries zwo / Flickr / https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)

Um Windräder für Kommunen attraktiver zu gestalten und die Akzeptanz zu erhöhen, prüft die Bundesregierung die Einführung einer Gebühr für die Nutzung von Wind. Vorbild für die „Windnutzungsabgabe“ könnte der sogenannte Wasserpfennig sein.

24.04.2018 – Derzeit drehen sich über 28.000 Windräder in Deutschland und tragen mit 16 Prozent zur deutschen Stromproduktion bei. Für Klimaschutz und Energiewende müssen es noch deutlich mehr werden und obwohl die Windkraft nach der Solarenergie die zweitbeliebteste Energieform ist, kommt beim Bau neuer Anlagen immer mehr Widerstand auf. Bürger und Gemeinden befürchten vor allem Lärmbelästigung und sorgen sich um den heimischen Naturschutz. Um die Akzeptanz der Windkraft zu stärken, prüft die Bundesregierung nun, die Gemeinden vor Ort finanziell stärker zu beteiligen.

Wie die Welt am Sonntag berichtet, findet am heutigen Dienstag eine nicht-öffentliche Expertenanhörung im Bundeswirtschaftsministerium statt, bei der drei Varianten diskutiert werden sollen.

Konzession, „Windpfennig“ oder Sonderabgabe

Kommunen könnten beispielsweise das Recht erhalten, die Nutzung der Ressource Wind auf ihrem Gebiet zu konzessionieren. Diese „Windnutzungsabgabe“ ist in ähnlicher Form im deutschen Bergrecht für die Förderung für Erdöl, Erdgas und Edelmetallen vorgesehen, sagte ein Experte der Zeitung. Eine andere Möglichkeit sei eine Regelung ähnlich dem Wasserentnahmeentgelt für Brunnenbetreiber, auch „Wasserpfennig“ genannt. Diese Art der „Vorteilsabschöpfungsabgabe“ sei vom Bundesverfassungsgericht gedeckt.

Die dritte Option ist offenbar eine Sonderabgabe, die von Windparkbetreibern an die Kommunen gezahlt werden soll. Ein Vorschlag des Brandenburger Landeswirtschaftsministeriums sieht eine Abgabe von 0,1 Cent pro erzeugter Kilowattstunde vor, das würde in etwa 2.000 Euro pro installierter Megawatt-Leistung entsprechen. Die einflussreiche Denkfabrik Agora Energiewende unterstütze diese Variante, heißt es.

Es gibt bereits ähnliche Bürgerenergie-Modelle

Der Vorstoß der Bundesregierung könnte tatsächlich die Akzeptanz neuer Windparks erhöhen. Vor allem mittelständische Projektierer und Betreiber arbeiten bereits mit ähnlichen Modellen, oft im Rahmen von Bürgerenergie-Projekten. Dabei ist die Gemeinde Miteigentümer der Betreibergesellschaft, oft zusammen mit dem Projektierer und einer Bürgerenergie-Gesellschaft. Das heißt, der Profit fließt auch in die Gemeindekasse. Zudem achten Bürgerenergie-Projektierer häufig darauf, dass die Wertschöpfung in der Region verbleibt, indem sie Zulieferer und Baufirmen aus der Region beauftragen.

Ein weiteres Modell wenden einige mittelständische Betreiber schon heute an: Garantierte Summen aus dem erwirtschafteten Gewinn der Windkraftanlagen fließen in einen Topf, mit dem soziale oder ökologische Projekte in der Gemeinde finanziert werden. Die nun von der Bundesregierung geprüfte Wind-Abgabe würde insbesondere die großen Projektierer dazu bringen, einen Teil der Wertschöpfung vor Ort zu belassen. cw


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Kommentare

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Rudolf Tarantik 24.04.2018, 09:34:47

+293 Gut Antworten

Es ist richtig, dass die Kommunen einen finanziellen Ausgleich bekommen müssten. Dafür muss aber eine rechtssichere Brennelementesteuer, ein Kernkraft-Entsorgungsobulus und ein Braunkohlegiftpfennig eingeführt und verwendet werden, denn nur wegen der Entsorgung der Schrottmeiler müssen hauptsächlich die Windräder gebaut werden.


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