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Klage für KlimaschutzBundesverfassungsgericht muss das Klima retten

Die Justiz soll retten, was die Politik nicht will: Das Klima.
Die Justiz soll retten, was die Politik nicht will: Das Klima. (Foto: pixabay, CC0 1.0)

Weil die Bundesregierung dem Klimawandel tatenlos zusieht, wenden sich Klimaschützer und Prominente an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sie folgen einem weltweiten Trend: Die Justiz soll die Bürger schützen, wenn Politiker versagen.

27.11.2018 – Die obersten Hüter des Grundgesetzes haben diesmal keine geringere Aufgabe als das Land vor dem Klimawandel zu retten. So sehen es jedenfalls der Umweltverband BUND und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und beklagen die Untätigkeit der Politik. Gemeinsam mit Einzelklägern, darunter der Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Josef Göppel und Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, haben sie am Freitag Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.

Kein Plan für Nullemissionen bis 2050

Bundesregierung und Bundestag müssten die globale Erwärmung konsequent bekämpfen, um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, begründeten die Kläger ihren Schritt. Seit Jahren würden diese Rechte durch Hitzewellen und Naturkatastrophen weltweit geschädigt. Sie wollen erreichen, dass die Richter in Karlsruhe Regierung und Parlament in Berlin zu mehr Klimaschutz verpflichten.

Erst vor wenigen Wochen hatte der Weltklimarat IPCC in seinem neuesten Bericht vor drastischeren Folgen der globalen Erderwärmung gewarnt und alle Staaten aufgefordert, bis 2050 Nullemissionen in allen Sektoren zu erreichen. Die Klima-Kläger halten der Bundesregierung nun vor, genau dies zu ignorieren. Tatsächlich streben weder Regierung noch Bundestag adäquate Maßnahmen.

Kein Spielraum bei Grundlagen menschlicher Existenz

Das Mindeste sei die Einhaltung des im Pariser-Klimaabkommen vereinbarten 1,5-Grad-Ziel, beharren die Kläger. Sie räumen der Bundesregierung zwar demokratische Entscheidungsspielräume ein, diese würden allerdings bei der Gefährdung der Grundlagen menschlicher Existenz enden.

„Der Klimawandel bedroht die uns im Deutschen Grundgesetz zugesicherte Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie auf Eigentum. Ich hoffe, dass das höchste deutsche Gericht, die Beschwerde anerkennt und die Regierung zum Handeln beim Klimaschutz zwingt und damit die unerträgliche Untätigkeit beendet. Es ist für mich unbegreiflich, dass dafür überhaupt eine Verfassungsbeschwerde nötig ist.“ Prof. Volker Quaschning

Gericht verurteilt Niederlande zu Reduzierung von CO2-Emissionen

Mit ihrer Klage liegen Quaschning und Co. im Trend. Weltweit versuchen Organisationen und Bürger durch die Justiz zu erreichen, was Regierungen missachten: Die Rettung des Weltklimas und schlussendlich die Bewahrung der Lebensgrundlagen aller Menschen. Erst vor wenigen Wochen feierten Klimaschützer in den Niederlanden einen großen Erfolg.

Ein Zivilgericht verdonnerte die Regierung in Den Haag dazu, die Treibhausgase des Landes bis 2020 um 25 Prozent zu reduzieren. Der Klimawandel stelle eine konkrete Bedrohung dar, weshalb der Staat verpflichtet sei, ausreichend Schutz für seine Bürger zu bieten, hieß es in der Begründung. Die Richter bestätigten damit das Urteil von 2015 aus erster Instanz.

Klage gegen EU zugelassen

Für Aufsehen sorgte im Mai eine Klage mehrerer Familien aus fünf EU-Staaten und besonders betroffenen Ländern der Erde gegen die Europäische Union. Die EU-Klimaziele für 2030 reichten nicht aus und verletzen deshalb die Grundrechte der Kläger, so der Vorwurf. Im August wurde die Klage zugelassen. Ende Oktober wurde zudem eine Klage mehrerer deutscher Bio-Bauern und Greenpeace gegen die Bundesregierung bekannt. Sie fühlen sich ebenfalls in ihren Grundrechten verletzt, da Deutschland zu wenig gegen den Klimawandel unternehme.

Noch nicht entschieden ist zudem die Klage eines peruanischen Bauern gegen den Kohlekonzern RWE. Derzeit wird vor dem Landgericht Essen verhandelt, ob RWE für den Klimawandel und somit für die Schäden in Peru verantwortlich ist.

Zulassung in Karlsruhe ungewiss

Ob das Bundesverfassungsgericht die neueste Klimaklage annimmt, ist völlig offen. Mehrere Rechtsexperten am Gericht in Karlsruhe trauen sich keine Prognose zu. Allerdings dürfte im Falle einer Verhandlung der gesamte Prozess mehrere Jahre in Anspruch nehmen, rasche Erfolgsmeldungen sind also nicht zu erwarten.

Die Kläger beabsichtigen aber noch ein anderes Ziel als die Erzwingung von Klimaschutz durch das Gericht, sie wollen den öffentlichen Druck auf die Bundesregierung und den Bundestag erhöhen. Im kommenden Jahr soll ein Klimaschutzgesetz beschlossen werden und es droht wieder einmal von Lobby- und Konzerninteressen verwässert zu werden. cw


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Kommentare

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CDAK 29.11.2018, 19:31:45

+214 Gut Antworten

"Regenerative Energien kosten nicht die Welt"

 

Eine wichtige Aufgabe steht noch aus: Auch die nukleare Geisterfahrt beenden!

Denn der Betrieb von Atomkraftwerken ist volkswirtschaftliche Idiotie und somit augenscheinlich kriminell. Ihr Weiterbetrieb bedeutet mit unseren Lebens- und Zukunfts-Chancen russisches Roulett spielen. Bei der Berechnung von Atomstrom fehlt ein entscheidender Kostenblock. Dies resultiert nach Aussage der Regierung von Dr. Helmut Kohl 1998 im Deutschen Bundestag aus einer Studie der renommierten Baseler PROGNOS AG für das damalige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), aus der hervorgeht, daß bei Berücksichtigung aller Folgekosten die errechneten Versicherungskosten pro Kilowattstunde Atomstrom reell bis zu 2 EURO betragen. Die auf Kosten der Steuerzahler erstellte Grundsatzstudie (Hans Jürgen Ewers und Klaus Rennings, Abschätzung der monetären Schäden durch einen sogenannten Super-Gau, Prognos-Schriftenreihe Bd. Band 2) hat den Titel "Identifizierung und Internalisierung der externen Kosten der Energieversorgung". - Damit ist die Kilowattstunde Atomstrom um 2000% teurer als Windenergie und die Mehrzahl aller deutschen Atombetriebe extrem unterversichert. Damit erledigt sich das Thema Atomstrom durch das tägliche Risiko des Totalschadens der deutschen Volkswirtschaft eigentlich von selbst. Derzeit deckt der Versicherungsumfang nur 0,01 % der möglichen Schadenssumme von über 5 Billionen EURO ab. Atomenergie ist eindeutig a) nicht sozialverträglich b) auch nicht umweltverträglich und c) schon gar nicht nachweltverträglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Veith

Vorstandssekretariat

BUNDESVERBAND CHRISTLICHE DEMOKRATEN GEGEN

ATOMKRAFT (CDAK), CDU/CSU - Mitglieder für

die Überwindung der Kernenergie

Bundesgeschäftsstelle

Postanschrift: Postfach 42 1431 D - 55072 Mainz

Unsere E-Mails werden klimafreundlich und atomstromfrei erzeugt

Ökostrombezug: www.stromrebellen.de


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