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Klimawandel und EmissionshandelIKEM fordert Gütesiegel für Klimazertifikate

Schatten eines Flugzeuges auf einen idyllischen Sandstrand und das Meer
Unser CO2-Fußabdruck wirft seine Schatten. Wer fliegt, kann das bequem mit ein paar Klimagroschen kompensieren. Klimakompensation nennt sich das. Billiger Ablasshandel oder echter Klimaschutz? Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen. (Foto: Pixabay)

Im Rahmen der Klimaschutzgesetzgebung sollen Standards für Kompensationszertifikate rechtlich definiert werden, fordert das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität. Damit kann die Qualität der Klimaschutz-Maßnahmen besser gesichert werden.

14.03.2019 – Sollte es Deutschland nicht gelingen, seine CO2-Emissionen in den kommenden Jahren massiv zu senken, muss die Bundesrepublik vermehrt Emissionszertifikate von anderen Ländern kaufen oder in Kompensationsmaßnahmen investieren. Für den Steuerzahler kann das teuer werden: Der Thinktank Agora Energiewende hat unlängst ausgerechnet, dass schlimmstenfalls Emissionsberechtigungen im Wert von bis zu 60 Milliarden Euro aus anderen EU-Ländern zugekauft werden müssten. Mit dem von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgeschlagenen Klimaschutzgesetz kommt nun das Thema Klimakompensation wieder zurück auf den Regierungstisch.

Die Kompensation von CO2-Emissionen soll einen Beitrag zur Verkleinerung des Klimafußabdruckes leisten. Für jede Tonne CO2, die nicht vermieden werden kann, wird ein Zertifikat erworben, das Projekte zur CO2-Reduktion finanziert. So sollen dieselbe Menge Kohlendioxid an anderer Stelle gebunden oder CO2-Emissionen anderweitig gesenkt werden. Häufig ist es allerdings günstiger, CO2 in weniger entwickelten Ländern einzusparen. Darum werden in Deutschland etwa Klimaschutzprojekte in Ruanda finanziert.

Rechtlicher Rahmen für Zertifikate ins Klimaschutzgesetz

Der Entwurf zum Klimaschutzgesetz sieht CO2-Grenzen für alle Sektoren vor. Zudem soll die Verwaltung der Bundesregierung bis 2030 klimaneutral werden, vor allem durch Energieeffizienz oder den Einsatz von Erneuerbaren Energien. Nicht vermiedene CO2-Emissionen sollen kompensiert werden. Das bedeutet also zunächst auch den Einkauf von großen Mengen an Kompensationszertifikaten. Denn die wurden bislang nur für Regierungsflüge eingesetzt.

Der Gesetzentwurf formuliert jedoch keine verbindlichen Vorgaben für Kompensationsmaßnahmen. Auf seiner Tagung am Dienstag dieser Woche zum Thema Klimakompensation forderte das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) daher aktuell die Bundesregierung auf, einen einheitlichen Rahmen für den Handel mit Kompensationszertifikaten zu schaffen – denn die gibt es bislang nicht. „Es wäre gut, wenn der Bund einen Standard festlegt, dem Verwaltungen auf Länderebene folgen können,“ sagt IKEM-Geschäftsführer Simon Schäfer-Stradowsky. Neben den offiziellen CER-Zertifikaten kaufen Unternehmen mittlerweile auf freiwilliger Basis CO2-Zertifikate bei privatwirtschaftlichen Anbietern ein, um ihre Umweltbilanz zu verbessern. Die freiwilligen Kompensations-Zertifikate stehen jedoch in der Kritik. Teilweise sind die Methoden zur Ermittlung der CO2-Einsparung nicht vergleichbar.

Wenn Bund und Länder nun auch beginnen, Zertifikate auf dem freien Markt einzukaufen, könnte sich „ein Flickenteppich unterschiedlicher Standards“ bilden, warnt Schäfer-Stradowsky. „Wir brauchen ein Maß ähnlich der CER-Zertifikate, an dem sich alle orientieren.“ Ansonsten, so seine Befürchtung, könnte der Preisdruck den Standard wieder herunterschrauben und die Kontrollfunktion fehlt.

Ansatzpunkt für eine hoheitliche Kontrolle könnte die Einführung einheitlicher Qualitätsstandards sein, so der Vorschlag des IKEM. Als Beispiel für einen neuen Standard denkt man an die Vorgaben aus dem Clean Development Mechanism (CDM), der im Klimaabkommen von Kyoto aufgenommen wurde. In diesem System gleichen Industriestaaten ihre CO2-Emissionen aus, indem ausgewählte Klimaschutzprojekte in sog. Entwicklungs- und Schwellenländern gefördert werden. Entwicklungshilfe nannte man das wohl früher, die bekommt nun den Klimaschutzstempel. Das CDM-System gilt nur noch zwei Jahre, auf der Klimakonferenz in Kattowitz hatten sich die Teilnehmer daher auf die Entwicklung einer Nachfolgeregelung geeinigt.

Der Ausgleich unter den Mitgliedsstaaten der EU sollte über EU-Institutionen erfolgen, schlägt das IKEM weiterhin vor, die EU-Staaten könnten sich dann nicht mehr bilateral ausspielen, wie es häufig der Fall wäre. Eine Idee dazu: Eine Klimaschutzagentur auf EU-Ebene könnte den Kompensationshandel bspw. im Auktionsverfahren regeln.

Do the best and compensate the rest

„Klimakompensation ist längst kein Nischenthema mehr“, sagt Stefan Baumeister, Geschäftsführer von myclimate gGmbH, „immer mehr Unternehmen und Privatpersonen neutralisieren ihren Klimafußabdruck.“ Myclimate bietet seit 2002 Klimakompensationszertifikate an. Bislang hat der Anbieter laut eigenen Angaben 6,2 Millionen Tonnen Treibhausgase kompensiert. Energie einzusparen und CO2 zu vermeiden gehe bei alledem natürlich vor.

Gütesiegel Klimaneutral

Als weit akzeptiertes Branchenlabel habe sich das von mehreren Umweltverbänden vergebene Gold Standard-Siegel etabliert, berichtet Schäfer-Stradowsky. Staatliche Organisationen wie das Umweltbundesamt empfehlen das Siegel Klimaneutral ist dann das neue Biobereits bei Kompensationsprojekten. Durch eine Beleihung der Zertifizierungsstelle könnte vergleichsweise unkompliziert ein staatliches Gütesiegel geschaffen werden. „Damit hätten wir einen TÜV für Klimazertifikate“. Der Bund sollte jetzt Standards setzen und damit als Vorbild für Privatpersonen, Wirtschaft und Länder vorangehen, fordern die Experten. Bundesländer und Kommunen könnten die Standards für ihre eigene Klimakompensation nutzen. Und warum nicht gleich ein richtiger Klimaschutzstaatsvertrag? „Ein solches Siegel hat die Chance, einen ähnlich hohen Stellenwert wie das Bio-Label zu erhalten“, so Schäfer-Stradowsky. „Klimaneutral ist dann das neue Bio.“ na


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