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Novellierung KlimaschutzgesetzProzentuale Sektorenziele für mehr Klimaschutz gefordert

Traktor bringt Düngemittel auf einem Acker aus
2018 stammten 79 Prozent der Lachgas-Emissionen in Deutschland aus der Landwirtschaft. Die Stickstoffdüngung heizt den Klimawandel an. (Foto: Pascvii / PixabayLicense)

Die Treibhausgas-Berichterstattung ist die Grundlage für die Überprüfung der nationalen Klimaschutzziele. Experten fordern, die Zielvorgaben zukünftig nicht in absoluten Jahreshöchstmengen, sondern in einer prozentualen Minderung festzulegen.

25.04.2022 – Zum Pariser Klimaabkommen wurden in der europäischen Lastenteilungsverordnung für jeden Mitgliedsstaat der Europäischen Union verpflichtende Ziele zur Minderung ihrer Treibhausgas (THG) -Emissionen festgelegt. Das 2019 beschlossene und 2021 novellierte Klimaschutzgesetz (KSG) soll die Erfüllung dieser Ziele für Deutschland gewährleisten.

Erstmalig wurden die Zielvorgaben auch verpflichtend für einzelne Sektoren heruntergebrochen. Das KSG gibt dazu jährlich sinkende, absolute, zulässige Jahresemissionsmengen bzw. Zielwerte für Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft vor. Die Ziele sollen durch Vorgaben, Anreize, Förder- und Investitionsprogramme erreicht werden. Wenn ein Sektor die zulässige Jahresemissionsmenge überschreitet, wäre das zuständige Bundesministerium verpflichtet, ein Sofortprogramm mit wirkungsvolleren Maßnahmen zu erarbeiten.

Die Treibhausgas-Berichterstattung unterliegt einem stetigen Verbesserungsprozess hinsichtlich der dort verwendeten Methoden. Das Bundes-Klimaschutzgesetz beinhalte derzeit aber keinen Mechanismus zur Berücksichtigung der daraus resultierenden Änderungen der berichteten Emissionen, bemängeln Experten von Umweltbundesamt (UBA) und Thünen-Institut (TI) und sprechen sich in einem gemeinsamen Papier dafür aus, dass methodische Fortschritte bei der Treibhausgas-Berichterstattung im Bundes-Klimaschutzgesetz besser berücksichtigt und die Zielvorgaben nicht in absoluten Jahreshöchstmengen, sondern in einer prozentualen Minderung festgelegt werden. Mit der Festlegung von prozentualen statt den derzeitigen absoluten zulässigen Jahresemissionsmengen, also den jährlichen sektoralen Zielwerten, könnte sichergestellt werden, dass die tatsächlich umzusetzenden Emissionsminderungen unabhängig von Methodenverbesserungen in der Berichtserstattung wären.

Beispiel Landwirtschaftssektor

Die Problematik erläutert das Expertenteam am Beispiel des Landwirtschaftssektors: Hier konnte das Thünen-Institut durch eine neue Methodik die Lachgas- (Distickstoffmonoxid) Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden präziser berechnen. Lachgas (N2O) ist ein ⁠Treibhausgas⁠, das rund 300-mal so klimaschädlich ist wie Kohlendioxid (CO2). Zu den Hauptquellen gehören laut Umweltbundesamt stickstoffhaltige Düngemittel in der Landwirtschaft sowie die Tierhaltung. Mit der neuen Berechnungsmethode der Wissenschaftler ergab sich eine deutlich geringere Emissionshöhe. Bei Orientierung an absoluten Zielwerten suggeriere dies eine Minderungsleistung, die aber nur rechnerisch existiert, ohne dass es in der Realität zu entsprechenden Anpassungen in Richtung klimaverträglicher Bewirtschaftung gekommen wäre, erläutern die Studienautoren.

Um die Wirksamkeit der im KSG festgelegten sektoralen zulässigen Jahresemissionsmengen auch in Zukunft sicherzustellen, sollten die derzeitigen absoluten Werte (in Mio. Tonnen CO2-Äq.) deshalb durch prozentuale Werte ersetzt werden, heißt es im Papier. Dies könnten bspw. jährliche prozentuale Minderungen in Bezug zum Referenzjahr 1990 sein, äquivalent zur Implementierung im KSG für das Gesamtziel 2030 über alle Sektoren. Prozentuale Zielwerte könnten die berichteten Emissionen unabhängiger von der jeweiligen Berechnungsmethode machen, da sich Veränderungen der Emissionshöhe gegenüber den Vorjahren weiter klar abzeichnen würden.

Eine einmalige Anpassung der zulässigen Jahresemissionsmengen des Sektors Landwirtschaft wäre indes nicht zielführend, schlussfolgern die Experten, da aller Erfahrung nach in den Folgejahren ähnliche Probleme erneut bzw. in anderen Sektoren auftreten könnten. Häufige Interventionen dieser Art würden zudem die Glaubwürdigkeit des KSG als wirksames Instrument in Frage stellen. In dem Papier spricht sich das Expertenteam abschließend dafür aus, bei der anstehenden Novellierung des Klimaschutzgesetzes diese Aspekte mit einzubeziehen und von absoluten auf prozentuale Zielwerte umzuschwenken. na


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