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Vom Klimawandel betroffenZehn Familien klagen gegen schwache EU-Klimaziele

Die Klägerfamilie Recktenwald vor ihrem Restaurant auf Langeoog. (Foto: © People‘s Climate Case / Germanwatch.

Weil die EU zu wenig unternimmt, haben zehn vom Klimawandel betroffene Familien Sammelklage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Die EU-Klimaziele für 2030 reichen nicht aus und verletzen deshalb die Grundrechte der Kläger, so der Vorwurf.

26.05.2018 – Die Klage reichten die Familien aus fünf EU-Staaten, Kenia, Fidschi und eine Jugendorganisation aus Schweden am Donnerstag gegen die Europäische Union ein. Sie werfen Brüssel vor, die für 2030 vereinbarten Klimaziele der Union würden nicht den notwendigen Beitrag zur Abwendung gefährlicher Folgen des Klimawandels leisten und deshalb ihre Grundrechte verletzen. Geklagt haben Familien, die direkt von den Folgen des Klimawandels betroffen sind. Sie leben unter anderem auf der Nordsee-Insel Langeoog, in den italienischen Alpen oder im besonders bedrohten Pazifikstaat Fidschi. Es ist die erste Klage dieser Art auf EU-Ebene.

Unterstützung kommt von Umweltverbänden

„Dies ist ein wichtiger und mutiger Schritt“, kommentierte Christoph Bals, Geschäftsführer der Umweltorganisation Germanwatch. „Die Betroffenen fügen sich nicht in eine Opferrolle, sondern verlangen von der EU den Schutz ihrer Rechte.“ Germanwatch unterstützt unter dem Zusammenschluss People‘s Climate Case gemeinsam mit zahlreichen internationalen NGOs die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, weitere Unterstützer aus Deutschland sind urgewald und die Klima Allianz. Hinzu kommen Wissenschaftler und Anwälte, die Kosten trägt die deutsche Organisation Protect the Planet.

Was bei uns auf der Insel und
in Norddeutschland passiert,
ist ein globales Problem.
Eine der Kläger ist die dreiköpfige deutsche Familie Recktenwald von der ostfriesischen Insel Langeoog. Ihre Heimat ist wie viele Inseln weltweit vom steigenden Meeresspiegel und Sturmfluten bedroht. „Bei dieser Klage geht es nicht nur um unsere Familie und die aktuelle Situation, sondern um die Zukunft aller“, betonte Maike Recktenwald. „Was bei uns auf der Insel und in Norddeutschland passiert, ist ein globales Problem. Wir nehmen den Klimawandel besonders wahr, weil wir in und mit der Natur leben.“

Klage gegen Verordnungen und Richtlinien

Die Klage richtet sich die gegen den Europäischen Rat und das Europaparlament und konkret gegen drei vor kurzem beschlossenen Verordnungen und Richtlinien, die für das Klimaziel 2030 der Union erlassen wurden. Maßnahmen wie die Verringerung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 reichten für die Erfüllung des Pariser Klimaabkommens nicht aus, so die Argumentation und verletzten die Grundrechte der Klägerfamilien. Auf diese können sich auch Menschen außerhalb der EU berufen.

Im Fokus der Klage stehen die Grundrechte auf Leben und Gesundheit, auf das Wohl der Kinder sowie auf Eigentum und Berufsfreiheit. Demnach sind die Kläger besonders bedroht von Klimawandelfolgen wie Wassermangel, Überschwemmungen, Rückzug von Eis und Schnee, Meeresspiegelanstieg sowie der Zunahme von Stürmen und Hitzewellen.

Rechtliche Verpflichtung

„Die Gerichte der Union sind aufgerufen, deutlich zu machen, dass Klimaschutz nicht nur politische, sondern auch rechtliche Verpflichtung ist“, erklärte der Bremer Juraprofessor Gerd Winter, der gemeinsam mit zwei weiteren Anwälten die Kläger vertreten wird. „Grundrechte der EU waren bisher vor allem Vehikel des wirtschaftlichen Wachstums. Sie garantieren aber auch, dass ein Klima erhalten bleibt, welches Leben, Arbeit und Eigentumsgebrauch ermöglicht.“

Die Klage zielt auf eine Verbesserung der Klimapolitik der Union, weil diese den Rahmen für die Klimapolitik aller Mitgliedsstaaten setzt. Ein Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof würde also allen EU-Bürgern zu Gute kommen und weitreichende Konsequenzen für den weltweiten Klimaschutz bedeuten. Denn die EU-Staaten sind für rund zehn Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich und nach China und den USA der drittgrößte Emittent. Ob die Klage zugelassen wird und Aussicht auf Erfolg hat, ist ungewiss. In jedem Fall hat sie eine erneute Diskussion über die schwachen EU-Klimaziele entfacht. cw


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Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Monika Roszczyk 19.08.2018, 22:47:27

+369 Gut Antworten

Super

Monika Roszczyk 19.08.2018, 22:47:29

+345 Gut Antworten

Super


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