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Die Meinung
04. April 2022

Repowering kann Leistung von Solarparks mehr als verdoppeln

Weil moderne Module mehr Erträge bringen als ältere, kann mit dem Repowering von Solarparks schnell viel zusätzlicher erneuerbarer Strom erzeugt werden. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft fordert die dafür notwendigen Änderungen bereits im Osterpaket des EEG anzupacken.

Bernhard Strohmayer ist Leiter erneuerbare Energien beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne).

Bernhard Strohmayer ist Leiter erneuerbare Energien beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne).
Foto: bne

Angesichts der Zeitenwende durch den Ukraine-Krieg sind Maßnahmen gefragt, um die Energiewende kurzfristig zu beschleunigen – und zwar deutlich über den Koalitionsvertrag hinaus. Vor allem die Photovoltaik kann viel stärker zur Versorgungssicherheit beitragen als bisher im Osterpaket der Bundesregierung vorgesehen. Das Ziel ist klar: 200 Gigawatt Photovoltaik sollen bis 2030 in Deutschland installiert sein. Es braucht also einen Bruttozubau von rund 140 Gigawatt bis zum Ende des Jahrzehnts. Ein unterschätzter Booster auf dem Weg dorthin ist der Austausch von alten PV-Modulen durch neue und sehr viel leistungsstärkere, die zudem noch einen höheren Wirkungsgrad aufweisen. Ein aktives Repowering in Solarparks könnte in kurzer Zeit zu mehr Leistung im Gigawattmaßstab führen – und das auf bestehenden Flächen. Um dieses Potenzial zu ermöglichen, braucht es jetzt eine Ergänzung in der EEG-Novelle.

PV-Repowering in den bereits geltenden Bebauungsplänen möglich

In den Anfangsjahren brauchte es noch rund 2,5 Hektar pro Megawatt installierte Photovoltaik-Leistung. Mittlerweile sind es etwa 0,9 Hektar pro Megawatt, Tendenz weiter fallend! Durch ein aktives Repowering ließe sich die Energieproduktion auf der gleichen Fläche oft verdoppeln oder gar verdreifachen. Würde bis 2030 die Hälfte der Solarparks, die zwischen 2005 und 2012 ans Netz gingen, vorzeitig erneuert, ergäbe das eine Repowering-Leistung von 10,5 GW. Der Clou dabei: Die Umsetzung ist kurzfristig möglich, denn PV-Repowering ist in den geltenden Bebauungsplänen möglich. Die installierte Leistung ließe sich sogar von derzeit 59 GW auf mindestens 100 GW erhöhen, wenn man das Prinzip „aus alt mach neu“ auch auf Gebäude-PV weiten würde. Unser Vorschlag bezieht sich auf Solarparks, denn beim kleinteiligen Repowering von Dachanlagen würde zunächst viel Personal gebunden, das für die Installation von neuen PV-Anlagen auf Dächern dringend benötigt wird. Bei Solarparks lässt sich das Potenzial jedoch aufgrund der dort erzielbaren kurzfristigen Skaleneffekte am schnellsten erschließen.  

Aktives Repowering wird derzeit noch durch EEG-Regelung verhindert

Doch so einfach ist es nicht. Aktuell dürfen nach dem EEG nur defekte Module ausgetauscht werden, was kleinteilig und aufwändig ist. Die Einspeisevergütung ist an die Module geknüpft, die nur im nachgewiesenen Schadensfall getauscht werden können. Hinzu kommt, dass die Gesamtleistung nach geltendem Recht durch ein Ersetzen der Module nicht erhöht werden darf. So sollen Mitnahmeeffekte vermieden werden. Diese Regeln sind wichtig, reichen aber nicht aus. Angesichts der neuen geopolitischen Realität und dem wachsenden Bedarf an sauberem Strom können wir Potenziale wie das PV-Repowering nicht einfach brachliegen lassen. Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held haben wir daher einen konkreten Lösungsvorschlag entwickelt, der ein PV-Repowering vor dem Ende der Vergütungslaufzeit ermöglicht.

Repowering vor Ablauf des Vergütungszeitraums erleichtern und attraktiv für die Betreiber gestalten

Wir schlagen vor, dass der Vergütungsanspruch der Bestandsanlage auf den neuen repowerten Solarpark nur in der alten Höhe übertragen wird. Die zusätzliche Kapazität durch die leistungsstärkeren Module wird getrennt behandelt. Der Betreiber sollte mit dem Leistungs-Plus in eine Ausschreibung gehen oder sie über einen festen Abnahmevertrag verkaufen können. Dafür muss in der anstehenden EEG-Novelle lediglich ein Paragraph zum Repowering von Solaranlagen aufgenommen werden. Für die Zeit des Repowerings sollte zudem die Bestandsvergütung ausgesetzt werden.

Ausgemusterte Solarmodule sinnvoll weiternutzen oder recyclen

Auch zu der Frage, was mit den alten ausgemusterten Solarmodulen passiert, haben wir uns Gedanken gemacht. Die Weiternutzungsformen können klar definiert werden, müssen aber förderfrei sein. So kann eine sinnvolle Weiternutzung im Inland oder in sonnenreichen Regionen weltweit gewährleistet werden. Zum anderen bestehen mittlerweile innovative Lösungen für das Recycling, das darüber hinaus neue Geschäftsmodelle eröffnet. Mit einer großen Anzahl alter Module lässt sich sogar eine eigene PV-Recycling-Industrie anschieben, die wir ohnehin bekommen werden. Denn in Deutschland landen schon jetzt jährlich rund zehntausend Tonnen Silizium aus alten Photovoltaik-Modulen auf dem Recyclingmarkt, ab 2029 werden es mehrere hunderttausend Tonnen pro Jahr sein, kalkuliert Fraunhofer ISE. Die gewonnenen Grundstoffe können durch ein Re- bzw. Upcycling zurück in den Wirtschaftskreislauf gehen und dazu beitragen, neue leistungsstärkere Photovoltaik-Komponenten herzustellen.

Weitere Informationen unter: https://www.bne-online.de/de/news/detail/positionspapier-repowering-solarparks/ Die Kanzlei Becker Büttner Held (bbh) hat dazu einen Gesetzesvorschlag erarbeitet.
 




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