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ElektromobilitätAusbau der Ladeinfrastruktur wird per Gesetz beschleunigt

Ladestation für Elektroautos
Die Zahl der Ladepunkte für Elektrofahrzeuge muss in Deutschland stark steigen, damit die Verkehrswende Erfolg haben kann. (Foto: Ed Harvey on Unsplash)

Das Gesetz für einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Gebäuden hat erfolgreich den Bundesrat passiert. Damit wird der Einbau von Ladepunkten in größeren Gebäuden zur Pflicht und die Verkehrswende beschleunigt.

09.03.2021 – Nach dem Bundestag hat am vergangenen Freitag auch der Bundesrat dem Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität zugestimmt. Dadurch soll in Deutschland der Ausbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden beschleunigt werden.

Nach wie vor ist es hierzulande ein großes Manko der Elektromobilität, dass nicht ausreichend Möglichkeiten zum Aufladen der batteriebetriebenen Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Deshalb sollen Wohn- und andere Gebäude nun zukünftig mit größeren Parkplätzen ausgestattet und die Anzahl an Ladepunkten erhöht werden. Dadurch will die Bundesregierung das Aufladen von Elektroautos zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen erleichtern.

Integration von Ladeinfrastruktur zukünftig Pflicht

Konkret wird es dafür zukünftig einige verpflichtende Regelungen geben. Wer ein Wohngebäude mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen bauen möchte, muss auch eine entsprechende Leitungsinfrastruktur berücksichtigen. Bei Nicht-Wohngebäuden gilt diese Pflicht ab sechs Parkplätzen. Mindestens jeder dritte Stellplatz muss dann mit einer Leitungsinfrastruktur sowie einem Ladepunkt ausgestattet werden.

Heutzutage sind es oftmals fehlende Leitungen, die den Aufbau eines Ladepunktes auf Parkplätzen oder in Tiefgaragen deutlich erschweren. Dieses Problem soll durch das Gesetz zukünftig deutlich verringert werden.

Quartierslösungen werden integriert

Ermöglicht werden außerdem Quartierslösungen. Dafür können Bauherren oder Immobilieneigentümer, deren Gebäude räumlich im Zusammenhang stehen, Vereinbarungen über eine gemeinsame Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes beschließen. Dadurch können ganze Viertel eine gemeinsame Ladeinfrastruktur errichten und Kosten eingespart werden.

Das Gesetz sieht jedoch auch Ausnahmen vor. Es gilt beispielsweise nicht für Nicht-Wohngebäude kleiner oder mittlerer Unternehmen, die zum großen Teil selbst genutzt werden. Übersteigen bei einer größeren Renovierung in bestehenden Gebäuden die Kosten der Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten, muss das Gesetz ebenfalls nicht angewandt werden. Verstöße gegen das Gesetz werden jedoch mit Bußgeldern geahndet.

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung zudem aufgefordert, die Evaluierung des Gesetzes bereits auf das Jahr 2023 vorzuziehen. Dabei soll auch untersucht werden, wie sich die Elektromobilität insgesamt entwickelt hat und ob der Ausbau der Ladeinfrastruktur Erfolge erzielen konnte, sowie welchen Einfluss das Gesetz darauf hatte. Ziel der Evaluierung müsse zudem eine Analyse der Hemmnisse für die Nutzung von Ladeinfrastruktur sein. jk


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