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CO2-Reduktion im VerkehrssektorVDA positioniert sich stärker pro batterieelektrische E-Mobilität

Schild für Ladestation für Elektorautos
Die großen deutschen Autokonzerne setzen nun zunehmend auf batterieelektrische E-Mobilität. (Foto: Pixabay / Freie kommerzielle Nutzung)

Der Verband der Automobilindustrie fordert aktuell nicht mehr, strombasierte synthetische Kraftstoffe auf CO2-Flottengrenzwerte von Pkws anzurechnen. Hintergrund sind Milliardeninvestitionen der deutschen Autobauer in batteriebetriebene Fahrzeuge.

01.04.2020 – Schon seit längerem wird um die Technologieoffenheit der europäischen CO2-Flottengrenzwerte für möglichst klimafreundliche Fahrzeuge gerungen. Im Fokus steht die Frage, ob nur Fahrzeuge mit batterieelektrischen und Brennstoffzellenantrieben oder künftig auch Autos mit Verbrennungsmotoren, die mit strombasierten synthetischen Kraftstoffen (PtX, E-Fuels) betrieben werden, entsprechend deren Treibhausgasminderung auf den CO2-Flottendurchschnittswert von Neuwagen angerechnet werden können.

Der Verband der Automobilindustrie(VDA) plädierte bisher für diese zweite Variante. „Beim Einsatz von Kraftstoffen, deren Menge und nachhaltige THG-Minderung zweifelsfrei nachweisbar sind, sollte der Hersteller eine CO2-Gutschrift für die mit diesen Kraftstoffen versorgte Fahrzeugflotte erhalten“, heißt es beispielsweise in einem Positionspapier des Verbandes aus dem Jahr 2017 zur CO2-Regulierung Pkw post 2020. „Die Möglichkeit der Anerkennung von klimaneutral hergestellten Kraftstoffen auf die CO2-Flottenbilanz von Fahrzeugherstellern“ sei „entscheidend“ für die Wettbewerbsfähigkeit von gasförmigen oder flüssigen Kraftstoffen aus regenerativem Strom, heißt es weiter.

Neupositionierung des VDA

In der jüngst veröffentlichen Stellungnahme des VDA zur nationalen Wasserstoffstrategie und zur nationalen Umsetzung der Renewable Energy Directive (REDII) der EU ist diese Forderung allerdings nicht mehr enthalten. Das Bundesumweltministerium (BMU) begrüßt diese Neupositionierung, weil es durch eine Berücksichtigung strombasierter Kraftstoffe beim Flottengrenzwert „zu einer Kannibalisierung zu Lasten der Elektromobilität kommt“.

Die Automobilindustrie habe offensichtlich erkannt, dass sie Gefahr laufe, ihre Milliardeninvestitionen in batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge in den Sand zu setzen, wenn bei den Verbrauchern der Eindruck entstehe, auch auf Verbrenner mit alternativen Kraftstoffen setzen zu können, so die Einschätzung eines BMU-Vertreters. Treiber für die Neupositionierung des VDA seien offensichtlich Autobauer wie VW und BMW, die wollten, dass batterieelektrische E-Mobilität ein Erfolg wird. Auch bei einem Treffen im Kanzleramt sei der VDA jüngst zur Verwunderung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) von seiner bisherigen Forderung abgerückt.

BMWI hält an Anerkennung fest

Das BMWi befürwortet derzeit weiterhin eine Anrechnung alternativer Kraftstoffe auf die Flottengrenzwerte. Nun beauftragte das BMWi eine Studie, wie Ptl (Power to Liquid) in die europäischen CO2-Flottengrenzwerte einbezogen werden kann, beispielsweise über einen Markt für Zertifikate. Sie soll in den kommenden Wochen veröffentlicht werden. Derweilen kündigte die EU-Kommission an, die für 2023 vorgesehene Überprüfung der Flottengrenzwerte für Pkw schon auf Juni 2021 vorzuziehen.

Im Gegensatz zum BMWi plädiert das BMU für eine Förderung strombasierter Kraftstoffe für diejenigen Anwendungsbereiche, in denen batterieelektrische Antriebe an ihre Grenzen stoßen, vor allem für den Luftverkehr. Entsprechend favorisiert das BMU im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU REDII-Richtlinie eine Quote für PtL ausschließlich für den Luftverkehr. hcn


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