EEG-Novelle 2020Anpassungen im EEG 2021 dringend notwendig

PV-Dachanlage in Berlin
Der BEE fordert Nachbesserungen am EEG 2021. Der Gesetzentwurf sendet kein Aufbruchsignal und schreibt Fehler aus der Vergangenheit fort. (Foto: Clemens Weiß)

Der Bundesverband Erneuerbare Energien fordert Nachbesserungen beim EEG 2021. Der vorgelegte Entwurf habe massive Mängel. Das Bundeswirtschaftsministerium solle endlich Fehler der Vergangenheit ausbügeln und Vorschläge der Branche aufnehmen.

15.09.2020 – Seit Anfang September befindet sich die EEG-Novelle in der Ressortabstimmung. Bereits am 23. September soll das Kabinett über den Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium entscheiden. Die kurze Frist ist hausgemacht, eigentlich sollte der Entwurf bereits vor einem halben Jahr vorliegen. In der jetzt herrschenden Eile ist vorprogrammiert, dass wichtige Impulse nicht aufgenommen werden können.

Die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, Simone Peter, bezeichnet die vorgeschlagenen Maßnahmen als unzureichend. „Was lange währt ist noch nicht gut. Das erforderliche Aufbruchsignal für Klimaschutz, Innovation und Energiewende fehlt“, sagt Peter. Während der Ressortabstimmung seien dringend Anpassungen erforderlich, um vergangene Fehlsteuerungen auszubügeln und die Kritik von Branche, Wirtschaft und Verbänden endlich aufzunehmen. Der Verband fordert dringend Nachbesserungen.

Ausbauziele erhöhen

Die Ausbauziele und die darauf aufsetzenden jährlichen Zielkorridore für die Erneuerbaren Energien seien nicht geeignet, der wachsenden Nachfrage nach CO2-freier Energie aus Mobilität, Wärme und Industrie zu begegnen. Und Strom spiele im Rahmen der Sektorenkopplung eine wachsende Rolle. Die Bundesregierung müsse eine ehrliche Abschätzung des Stromverbrauchs 2030 vornehmen, die die Mehrbedarfe durch Wärmepumpen, E-Autos und Power-to-X berücksichtigt. Nur so ließe sich vermeiden, dass es bereits in wenigen Jahren eine Stromerzeugungslücke gibt, die den zügigen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern blockieren könnte.

Zur Vermeidung der Lücke brauche es bis 2030 eine zu installierende Leistung von jährlich 4,7 Gigawatt Windenergie Onshore, 2 Gigawatt Windenergie Offshore, 10 Gigawatt Photovoltaik, 600 Megawatt Bioenergie sowie jeweils 50 Megawatt Geothermie und Wasserkraft. Hier sei darauf zu achten, dass Regelungen zur Eigenversorgung getroffen und gestärkt würden, denn eine intelligente Ausgestaltung des Eigenverbrauchs könne Lastspitzen und Netzengpässe vermeiden sowie Netzausbaukosten verringern. Zudem erhöhe die Eigenversorgung die Akzeptanz für Erneuerbare Energien.

Negative Strompreise dürfen sich nicht auf Vergütung auswirken

Der BEE fordert außerdem die Abschaffung des Paragrafen 51 des EEG. Er sieht in der EEG-Fassung 2014 vor, dass die Förderung wegfällt, wenn der Börsenstrompreis in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist. Mit der Neuregelung im EEG 2021 ist nun geplant, die Förderung bereits dann zu streichen, wenn der Börsenstrompreis in einem 15-Minuten-Intervall negativ ist. Die Vergütung neuer Anlagen entfiele dann bereits bei jeder Stunde mit negativen Strompreisen. Einnahmen werden damit schlechter planbar.

„Eine noch stärkere Pönalisierung der Betreiber von EE-Anlagen trägt nicht dazu bei, die Problematik von Zeitfenstern mit negativen Strompreisen zu lösen. Vielmehr wälzt sie den Umstand, dass konventionelle Kraftwerke nachweislich in Zeitfenstern negativer Strompreise einspeisen, noch stärker als bisher auf die Erneuerbaren ab“, erklärt Peter.

Ausschreibung für PV-Dachanlagen bremst den Ausbau

Bei Photovoltaik auf Gebäuden solle von Ausschreibungen abgesehen werden. Wenn Solarstromanlagen auf Gebäuden künftig nur noch nach erfolgreicher Teilnahme an einer Auktion eine Marktprämie erhalten, so bremse das eines der wichtigsten Marktsegmente der Photovoltaik aus. Die negativen Erfahrungen in Frankreich zeigten, dass mit einem Ausschreibungssystem für Dachanlagen weder die Mengenziele noch eine weitere Senkung der Vergütungssätze erreicht würde. Der BEE will die Ausschreibungsgrenze zumindest auf 1 Megawatt Leistung hochsetzen.

Ebenfalls würden die Probleme des Ausbaus der Windenergie an Land nur unzureichend adressiert. Die Streichung des Netzausbaugebiets, die Anpassung des Referenzertragsmodells und die geplante bundeseinheitliche Regel zu Kommunalbeteiligung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, es bedürfe aber konkreter Maßnahmen zur weiteren Flächenbereitstellung und vor allem die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.

Die Länder müssten sich im Rahmen einer verbindlichen Bund-Länder-Vereinbarung zu klaren Ausbauzielen bekennen. Hierzu brauche es eine feste Institution, die die Erfüllung der Ziele regelmäßig überprüft.

Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie

Bei der Bioenergie sieht der BEE ebenfalls Nachbesserungsbedarf. Zwar sei die wichtige Funktion der Flexibilität von Bioenergie erkannt, der Entwurf enthalte aber nur unzureichende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen für Biomasse. Es mangele vor allem an einer Anhebung der Gebotshöchstwerte.

Zusätzlich sei eine Mobilisierung der Güllevergärung notwendig, wie sie im Klimaschutzprogramm vorgesehen ist. Die Begrenzung der Sondervergütungsklasse für Güllevergärung solle auf 150 Kilowatt Bemessungsleistung erhöht und gleichzeitig die Begrenzung der installierten Leistung gestrichen werden.

Ebenso würden die Potentiale von Wasserkraft und Geothermie ungenutzt bleiben. Bei der Wasserkraft bedürfe es einer neuen Vergütungsklasse für Anlagen mit einer Leistung kleiner als 100 Kilowatt und die Degression der Einspeisevergütung müsse ausgesetzt werden. Dies gelte auch für die Geothermie.

Der BEE hatte Ende August in einem Positionspapier die aus Sicht der Unternehmen notwendigen Änderungen im EEG zusammengefasst. Nun ist der Verband besorgt, dass in der kurzen Zeit, die zur Verbändeanhörung zur Verfügung steht, kaum eine fachliche Auseinandersetzung stattfinden kann. Gerade einmal vier Tage hat das Ministerium für den Prozess der Verbändeanhörung eingeräumt. pf

Kommentare

Gastschreiber am 24.10.2020

+140 Gut Antworten

Eine noch stärkere Pönalisierung der Betreiber von EE-Anlagen...

Diese "Pönale" trifft alle. Niemand kann es einem normalen Menschen erklären, das ein Wirtschaftsgut, was es ja sein sollte auch noch gegen Geld "verkaufte" wird.

Dieser Unsinn muß ein Ende haben. Wir werden in Zukunft immer mehr Zeiten mit 100℅ EE Strom erleben. Es wird Zeit das die Erzeuger endlich zu spüren bekommen dass sie für den Markt und nicht fürs Wegschmeißen bezahlt werden.

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